{"status":"available","doknr":"OLD273779","ecli":"ECLI:DE:LGE:2006:0309.18O496.05.00","court":"Landgericht Essen","senate":null,"decided":"2006-03-09","aktenzeichen":"18 O 496/05","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat die 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die mündliche Verhandlung vom 09.03.2006 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X. und die Richter am Landgericht Dr. E. und Dr.X. für Recht erkannt:\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 9.171,22 nebst Zinsen i.H.v. fünf v.H.-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 23.06.2004 zu zahlen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits fallen dem Beklagten zur Last.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. einhundertundzehn v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages.\n\n1\n\nT a t b e s t a n d\n\n 2\n\nDie Parteien streiten über Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung.\n\n 3\n\nÜber das Vermögen der Insolvenzschuldnerin wurde auf Antrag vom 04.11.2003 am 27.05.2005 das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 10.05.2004 trat die Insolvenz-schuldnerin dem Beklagten zur Erfüllung von Notarkostenansprüchen Steuer-erstattungsansprüche gegen das Finanzamt Gelsenkirchen-Süd i.H.v. € 9.171,22 ab.\n\n 4\n\nAm 26.06.2004 leistete das Finanzamt Gelsenkirchen-Süd aufgrund der Abtretung Zahlung in gleicher Höhe an den Beklagten. Am 30.09.2005 focht der Kläger die Abtretung an. Die Parteien sind uneins darüber, aus welchen Angelegenheiten die betroffenen Notarkostenansprüche stammen und wann sie abgerechnet wurden.\n\n 5\n\nDer Kläger beantragt,\n\n 6\n\nden Beklagten zu verurteilen, an den Kläger € 9.171,22 nebst Zinsen i.H.v. fünf v.H.-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 23.06.2004 zu zahlen.\n\n 7\n\nDer Beklagte beantragt,\n\n 8\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n 9\n\nWegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien sowie die Niederschrift der mündlichen Verhandlung verwiesen.\n\n 10\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e\n\n 11\n\nDie Klage ist begründet.\n\n 12\n\nDer Anspruch des Klägers gegen den Beklagten auf Ersatz des durch die Zahlung des Finanzamts untergegangenen Steuererstattungsanspruchs folgt aus §.143 Abs.1 S.2 InsO, §§. 819 Abs.1, 818 Abs.4, 275 Abs.1, 285 Abs.1 BGB (vgl. Braun, InsO2, §.143, Rz.11; Palandt /Sprau64, §. 818, Rz. 52).\n\n 13\n\nDie Abtretung des Steuererstattungsanspruchs war gem. §§.129 Abs.1, 131 Abs.1 InsO anfechtbar. Der Beklagte konnte eine Abtretung von Steuererstattungsansprüchen nicht verlangen, weil er durch die Abtretung einen zahlungskräftigeren Schuldner erlangte (vgl. Braun, InsO2, §. 131, Rz. 7).\n\n 14\n\nEs kommt insofern nicht darauf an, welche Notarkostenansprüche erfüllt werden sollten. Die Abtretung erfolgte auch nach dem Insolvenzantrag und schmälerte die Insolvenzmasse. Der Zinsanspruch folgt aus §. 143 Abs. 1 S. 2 InsO, §§. 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 BGB.\n\n 15\n\nDie Entscheidungen über Kostenlast und Vollstreckbarkeit folgen aus §§. 91 Abs.1 S.1; 709 S.1 und 2 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273779","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/2006-03-09/18-o-496-05","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/273779","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/273779","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/2006-03-09/18-o-496-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/273779","retrieved":"2026-07-09 02:45:08.571547+00:00"}}