{"status":"available","doknr":"OLD315756","ecli":"ECLI:DE:LGE:1983:0316.1S57.83.00","court":"Landgericht Essen","senate":null,"decided":"1983-03-16","aktenzeichen":"1 S 57/83","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen\n\nauf die mündliche Verhandlung vom 16. März 1983 \n\ndurch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. H.,\n\nden Richter am Landgericht Dr. N. und den Richter \n\nam Landgericht X. für R e c h t erkannt:\n\nAuf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Dezember 1982 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen - 10 C 698/82 - abgeändert.\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.\n\n1\n\nVon der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Absatz 1 ZPO abgesehen.\n\n 2\n\nEntscheidungsgründe:\n\n 3\n\nDie Berufung ist begründet.\n\n 4\n\nGrundsätzlich ist anerkannt, daß der Unfallgeschädigte von dem Unfallschädiger auch den Schaden nach § 823 Absatz 1 BGB ersetzt verlangen kann, der ihm aufgrund der Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung in Form des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts entsteht. Denn dieser Schaden gehört - anders als bei der Haftpflichtversicherung - zu dem aus der Verletzung des Eigentums des Unfallgeschädigten resultierenden Sachfolgeschadens (BGH VersR 1976, 1066,(1067); LG Gießen, DAR 1975, 268; Geigel- Schlegelmilch, Haftpflichtprozeß, 18. Auflage, Kapitel 13, Rdn. 74; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage, § 12 StVG, Rdn.29; Klimke, Versicherungsrecht 1977, 134 (135); Weyert, Versicherungsrecht 1968, 133 (134))\n\n 5\n\nUnter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB wird allerdings die Berechtigung der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung dann zu prüfen sein, wenn der Schädiqer dem Geschädigten voll haftet (vgl. BGH Versicherungsrecht 1976, 1066 (1067); Geigel-Schlegelmilch, a. a. 0.; Klimke a. a. 0.). Hierbei ist anerkannt, daß dem Geschädigten ein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht jedenfalls nicht vorzuwerfen ist, wenn der Schädiger bzw. seine Versicherung den Schaden nicht unverzüglich reguliert. Davon ist aber im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Vielmehr hat der Kläger seine Kaskoversicherung nur deshalb in Anspruch genommen, weil durch die besondere Gestaltung seines Versicherungsvertrages er mehr ersetzt erhielt, als ihm aufgrund der haftungsrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Haftpflichtversicherung zustand. Dadurch hat er dann den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes bewirkt. Dies kann aber nicht dem Schädiger angelastet werden, der auch nicht durch die Inanspruchnahme günstiger gestellt wird. Denn nach § 67 VVG geht der Anspruch des Geschädigten auf seine Kaskoversicherung über, die von dem Schädiqer, da dieser insoweit voll haftet, zumindest den Wiederheschaffungswert zurückverlangen könnte. Dazu käme dann noch der Rabattverlust, ohne daß der Schädiger zu einer solchen Verfahrensweise Anlaß gegeben hätte. Deshalb kann in diesem Fall der Geschädigte, hier der Kläger, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Schadensfreiheitsrabattverlust in der Kaskoversicherung nicht ersetzt verlangen.\n\n 6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/315756","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/1983-03-16/1-s-57-83","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 254","ref_norm":"254","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 823","ref_norm":"823","n":1},{"jurabk":"VVG 2008","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"StVG","ref":"§ 12","ref_norm":"12","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/315756","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/315756","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-essen/1983-03-16/1-s-57-83","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/315756","retrieved":"2026-07-09 03:48:21.639001+00:00"}}