{"status":"available","doknr":"OLD260142","ecli":"ECLI:DE:LGDU:2007:1105.2O461.06.00","court":"Landgericht Duisburg","senate":null,"decided":"2007-11-05","aktenzeichen":"2 O 461/06","doktyp":"Sonstige","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1)\n\nDie Beklagten zahlen an die Klägerin den hälftigen Betrag des von Februar 2007 bis zum 30. November 2007 fälligen offenen Mietzins. Der fällig offene hälftige Mietzins beläuft sich für diesen Zeitraum auf 7.500,00 Euro. Weisen die Beklagten für den oben genannten Zeitraum Mietzahlungen in Form von Quittungen nach, reduziert sich der Zahlungsbetrag jeweils anteilig um die Hälfte der geleisteten Mietzahlungen. Der Betrag wird in monatlichen Raten in Höhe von 2.000,00 Euro, beginnend ab November 2007, fällig jeweils zum 1. des Monats ausgeglichen.\n\n2)\n\nMit der Zahlung sind alle aus dem streitgegenständlichen Mietverhältnis stammenden gegenseitigen Forderungen ausgeglichen.\n\n3)\n\nDie Klägerin und der Beklagte zu 2), Herr B2, schließen einen Mietvertrag neuen Inhalts, beginnend zum 1. Dezember 2007 über das streitgegenständliche Gewerbeobjekt. Dieser Mietvertrag umfasst folgende Kernpunkte:\n\n- Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre ab dem 1. Dezember 2007 mit einer\n\nVerlängerungsoption um jeweils ein Jahr.\n\n- Der Mietzins beträgt monatlich 1.500,00 Euro netto.\n\n- Es wird auf die Betriebskostenpositionen Grundbesitzabgaben /-steuern,\n\nStraßenreinigung und Niederschlagswasser eine monatliche Betriebskosten-\n\nvorauszahlung in Höhe von 100,00 Euro gezahlt. Die übrigen Betriebskosten\n\nträgt der Mieter.\n\n- Es wird eine Kaution in Höhe von drei Nettomieten gezahlt. Die Kaution wird in\n\ndrei Monatsraten gezahlt. Die erste Monatsrate ist zum 1. des Folgemonats, in\n\nwelchem die letzte Rate der unter Ziffer 1) des Vergleichs zu erbringende\n\nZahlung geleistet wird, fällig.\n\n- Das Dach des Mietobjektes wird vom Vermieter durch eine Fachkraft kon-\n\ntrolliert und bei Bedarf ausgebessert / Instand gesetzt.\n\n- Dem Mieter wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.\n\n4)\n\nDie Parteien sind darüber einig, dass mit Abschluss des Mietvertrages der bisherige gegenstandlos wird.\n\n5)\n\nDie Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.\n\n6)\n\nDen Beklagten wird bis zum 19. November 2007 eine Widerrufsfrist eingeräumt. Der Widerruf kann durch Anwaltsschriftsatz gegenüber dem Gericht erfolgen.\n\n1\n\nVon der Hinzuziehung eines Protokollführers wurde gemäß § 159 Abs. 1\n\n2\n\nSatz 2 ZPO abgesehen.\n\n3\n\nIn Sachen\n\n4\n\nerschienen bei Aufruf der Sache:\n\n5\n\n1)\n\nFür die Klägerin Rechtsanwalt B und die Klägerin persönlich,\n\n2)\n\nfür die Beklagten Rechtsanwalt M.\n\n6\n\nNach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien folgenden\n\n7\n\nV e r g l e i c h :\n\n8\n\n1)\n\nDie Beklagten zahlen an die Klägerin den hälftigen Betrag des von Februar 2007 bis zum 30. November 2007 fälligen offenen Mietzins. Der fällig offene hälftige Mietzins beläuft sich für diesen Zeitraum auf 7.500,00 Euro. Weisen die Beklagten für den oben genannten Zeitraum Mietzahlungen in Form von Quittungen nach, reduziert sich der Zahlungsbetrag jeweils anteilig um die Hälfte der geleisteten Mietzahlungen. Der Betrag wird in monatlichen Raten in Höhe von 2.000,00 Euro, beginnend ab November 2007, fällig jeweils zum 1. des Monats ausgeglichen.\n\n2)\n\nMit der Zahlung sind alle aus dem streitgegenständlichen Mietverhältnis stammenden gegenseitigen Forderungen ausgeglichen.\n\n3)\n\nDie Klägerin und der Beklagte zu 2), Herr B2, schließen einen Mietvertrag neuen Inhalts, beginnend zum 1. Dezember 2007 über das streitgegenständliche Gewerbeobjekt. Dieser Mietvertrag umfasst folgende Kernpunkte:\n\n- Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre ab dem 1. Dezember 2007 mit einer\n\n  Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.\n\n- Der Mietzins beträgt monatlich 1.500,00 Euro netto.\n\n- Es wird auf die Betriebskostenpositionen Grundbesitzabgaben /-steuern,\n\n  Straßenreinigung und Niederschlagswasser eine monatliche Betriebskosten-\n\n  vorauszahlung in Höhe von 100,00 Euro gezahlt. Die übrigen Betriebskosten\n\n  trägt der Mieter.\n\n- Es wird eine Kaution in Höhe von drei Nettomieten gezahlt. Die Kaution wird in\n\n  drei Monatsraten gezahlt. Die erste Monatsrate ist zum 1. des Folgemonats, in\n\n  welchem die letzte Rate der unter Ziffer 1) des Vergleichs zu erbringende\n\n  Zahlung geleistet wird, fällig.\n\n- Das Dach des Mietobjektes wird vom Vermieter durch eine Fachkraft kon-\n\n  trolliert und bei Bedarf ausgebessert / Instand gesetzt.\n\n- Dem Mieter wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.\n\n4)\n\nDie Parteien sind darüber einig, dass mit Abschluss des Mietvertrages der bisherige gegenstandlos wird.\n\n5)\n\nDie Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.\n\n6)\n\nDen Beklagten wird bis zum 19. November 2007 eine Widerrufsfrist eingeräumt. Der Widerruf kann durch Anwaltsschriftsatz gegenüber dem Gericht erfolgen.\n\n9\n\n                                                                     Laut diktiert, vorgespielt\n\n10\n\n                                                                     und allseits genehmigt.\n\n11\n\nBeschlossen    u n d    verkündet:\n\n12\n\nDer Streitwert der Klage wird auf 4.707,93 Euro und der Streitwert der Widerklage auf 13.640,88 Euro festgesetzt. Der Streitwert des Vergleichs wird auf 81.348,81 Euro festgesetzt.\n\n13\n\nBeschlossen    u n d    verkündet:\n\n14\n\nDem Beklagten zu 2) wird für den Vergleich Prozesskostenhilfe bewilligt.\n\n15\n\nBeschlossen    u n d    verkündet:\n\n16\n\nFür den Fall des Widerrufs wird den Partei-Vertretern ab dem 19. November 2007 eine Schriftsatzfrist von drei Wochen gewährt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/260142","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duisburg/2007-11-05/2-o-461-06","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/260142","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/260142","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duisburg/2007-11-05/2-o-461-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/260142","retrieved":"2026-07-09 02:25:35.805277+00:00"}}