{"status":"available","doknr":"OLD463572","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2018:0607.18O74.16AKTE.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2018-06-07","aktenzeichen":"18 O 74/16 AktE","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDiese Entscheidung hat keinen Tenor.\n\n1\n\nI.\n\n2\n\nEs soll ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden.\n\n3\n\nDas Gericht sieht die bloße Anhörung des Vertragsprüfers nicht als ausreichend an.\n\n4\n\nDie noch aufzuklärenden Fragen greifen über den Prüfbericht des Vertragsprüfers hinaus. Da der Bewertungsstichtag im Juli 2016 liegt und es auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Bewertungsstichtag ankommt, wird die Unternehmensplanung, die Grundlage für das Angebot von Ausgleich und Abfindung  war,  und die auf der Anpassung der Planung vom 26.11.2015 infolge des Rolling Forecasts April 2016 beruht, vor dem Hintergrund der tatsächlich Zahlen zum 30.6.2016 nochmals auf Plausibilität überprüft werden müssen, insbesondere auch im Hinblick auf die Rolling Forecasts Mai und Juni 2016 und den Halbjahresbericht 2016.\n\n5\n\nDiese letztgenannten Unterlagen waren nicht Gegenstand des Prüfberichts, so dass es schon unter diesem Gesichtspunkt nicht ausreicht, den Vertragsprüfer anzuhören.\n\n6\n\nAbgesehen hiervon begegnet es Bedenken, wenn der Vertragsprüfer anregt, die vorgenommenen Plananpassungen durch einen Vorstandsbeschluss festhalten zu lassen. Es ist nicht auszuschließen, dass dieses Verhalten bei objektiver Betrachtung für die Antragsteller den Eindruck hervorrufen kann, dass der Vertragsprüfer nicht hinreichend neutral ist.\n\n7\n\nII.\n\n8\n\n1.\n\n9\n\nEs soll durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden über die Angemessenheit der Höhe von Abfindung und Ausgleich aus Anlass des zwischen der  A1 und der Antragsgegnerin geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, der von der Hauptversammlung  der A1 am 15.7.2016 gebilligt worden ist.\n\n10\n\nDas Gutachten soll sich dabei auch über folgende Fragen verhalten :\n\n11\n\na)\n\n12\n\nIst die für die Unternehmenswertermittlung zugrunde gelegte Planung plausibel ?\n\n13\n\nDies insbesondere vor dem Hintergrund der tatsächlichen Zahlen zum 30.6.2016, und hierbei insbesondere im Hinblick auf die Rolling Forecasts für Mai und Juni 2016 und den Halbjahresbericht 2016; hat dabei die gegenüber  der Planung geringere Materialaufwandsquote für das 1. Halbjahr 2016 Auswirkungen auf die Plausibilität der vorliegenden Planung ?\n\n14\n\nb)\n\n15\n\nWird das Werk A2 angemessen in der Planung berücksichtigt, insbesondere auch was die Umsatzerlöse in der Phase der ewigen Rente betrifft ?\n\n16\n\nc)\n\n17\n\nIst aus sachverständiger Sicht die Abfindung A3 als „echter Verbundnachteil“ nicht zu berücksichtigen ?\n\n18\n\nd)\n\n19\n\nIst in der Phase der ewigen Rente eine Thesaurierung für den Wachstumsbeitrag vorzunehmen ? Oder kommt es hier zu einer Doppelberücksichtigung entsprechend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.4.2017, 26 W 10/15 ?\n\n20\n\ne)\n\n21\n\nKann das eigene Beta der A1 zugrunde gelegt werden ?\n\n22\n\nIst das eigene Beta auch anhand von Liquiditätskennziffern aussagekräftig ?\n\n23\n\nGibt es Anhaltspunkte, dass der Kurs der A1 seit dem ersten Übernahmeangebot von Januar 2015 verzerrt war ? Wenn ja, über welchen Zeitraum ?\n\n24\n\nIst es sachgerecht ggfls. einzelne Zeiträume aus dem Zeitraum vor Bekanntgabe der hier in Frage stehenden Strukturmaßnahme (6. April 2016) aus der Betrachtung auszunehmen ?\n\n25\n\nIst es ggfls. sachgerecht, nur das Beta aus dem Zeitraum vor Januar 2015 zu betrachten ?\n\n26\n\nf)\n\n27\n\nFalls im Zusammenhang mit der Ermittlung des Beta-Faktors eine peer group gebildet wird :\n\n28\n\nSollte die Zusammensetzung der peer group im Hinblick darauf, dass die A1 ihre Umsätze überwiegend auf dem deutschen und europäische Absatzmarkt erzielt, diese regionale Ausrichtung berücksichtigen ?\n\n29\n\ng)\n\n30\n\nIst die nicht betriebsnotwendige Liquidität nachvollziehbar angegeben ?\n\n31\n\nh)\n\n32\n\nIst es zutreffend, auch von dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen die persönliche Ertragssteuern abzusetzen ?\n\n33\n\ni)\n\n34\n\nWelcher Wachstumsabschlag ist aus sachverständiger Sicht angemessen ?\n\n35\n\n2.\n\n36\n\nAllgemein wird dem Sachverständigen folgendes vorgegeben:\n\n37\n\nDas zu erstellende Sachverständigengutachten soll dem Zweck dienen, dem Gericht eine taugliche Schätzgrundlage gem. § 287 ZPO für die zu bestimmende „angemessene“ Abfindung zu schaffen. Arbeits- und kostenintensiver Ausermittlung von Details, die am Ende auf den Unternehmenswert nur marginale Auswirkung haben, bedarf es daher nicht; diese Vorgehensweise soll nur in dem Gutachten kenntlich gemacht werden.\n\n38\n\n3.\n\n39\n\nMit der Erstellung des Gutachtens wird mit seinem fernmündlich erkläretn Einverständnis\n\n40\n\nXXX\n\n41\n\nbeauftragt.\n\n42\n\n4.\n\n43\n\nDer Sachverständige wird –wie üblich- gebeten, zunächst den voraussichtlichen Kostenaufwand für die Begutachtung überschlägig abzuschätzen und dem Gericht die Höhe des nach seiner Auffassung gebotenen Entschädigungsvorschusses mitzuteilen. Sodann wird dieser von der Antragsgegnerin angefordert werden.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/463572","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2018-06-07/18-o-74-16-akte","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 287","ref_norm":"287","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/463572","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/463572","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2018-06-07/18-o-74-16-akte","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/463572","retrieved":"2026-07-09 07:59:30.483896+00:00"}}