{"status":"available","doknr":"OLD173800","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2014:0630.8O71.14.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2014-06-30","aktenzeichen":"8 O 71/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIm Wege der einstweiligen Verfügung wird auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages  gemäß §§ 935, 940 ZPO und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:\n\nDem Antragsgegner wird aufgegeben, den Antragsteller vorläufig für die Spielzeit 2014/2015 für den Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga/Männer zuzulassen.\n\nDem Antragsgegner wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:\n\ndie Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft\n\noder\n\ndie Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 75.000,00 EUR festgesetzt.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift nebst Anlagen A 1 - 27, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.\n\n3\n\nDurch die Vorlage diverser der Antragsschrift beigefügter Unterlagen wie Abschlusstabelle der 2. Handball-Bundessliga/Männer, Pressemitteilungen, Spieler- und Sponsorenverträgen sind sowohl die den Anspruch (§§ 33 Abs.1, 19 Abs.1 GWB, 242 BGB) begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.\n\n5\n\nDie Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.\n\n6\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\n7\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.\n\n8\n\nDie Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/173800","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2014-06-30/8-o-71-14","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 940","ref_norm":"940","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 935","ref_norm":"935","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 937","ref_norm":"937","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"GWB","ref":"§ 19","ref_norm":"19","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"GWB","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/173800","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/173800","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2014-06-30/8-o-71-14","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/173800","retrieved":"2026-07-09 00:48:42.478889+00:00"}}