{"status":"available","doknr":"OLD232003","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2010:0419.1O87.10.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2010-04-19","aktenzeichen":"1 O 87/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nWegen eines Anspruchs des Gläubigers in Höhe von 57.709,59 Euro und einer Kostenpauschale in Höhe von 5.033,00 € wird der dingliche Arrest in das Vermögen der Schuldner angeordnet.\n\nIn Vollziehung des Arrestes gegen die Schuldnerin zu 1. werden deren Ansprüche gegenüber der D-Bank\n\n - Drittschuldnerin zu 1. – \n\nin Höhe von € 62.742,59 € gepfändet, und zwar die Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung, insbesondere aus dem Konto Nr. ##########, hierbei der Anspruch auf\n\n a. Auszahlung des gegenwärtigen Guthabens im Zeitpunkt der Zustellung (Zustellungssaldo),\n\n b. Auszahlung des zukünftigen Guthabens, welches sich bei der Saldoziehung des jeweiligen Rechnungsabschlusses ergibt (zukünftiges Saldo),\n\n c. fortlaufende Zahlung der sich zwischen den Rechnungsabschlüssen ergebenden Guthaben (Tagessaldo)\n\n d. das Recht, über diese Guthaben duch Überweisungsaufträge zu verfü-gen,\n\n e. der Anspruch auf Gutschrift aller künftigen Eingänge aus dem Girovertrag.\n\nIn Vollziehung des Arrestes gegen den Schuldner zu 2. werden dessen Ansprüche in Höhe von 62.742,59 € gepfändet, und zwar die Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung, insbesondere aus dem Kontokorrent und Girovertrag gegenüber \n\n1) der T- Bank – \n\n Drittschuldnerin zu 2. – \n\n aus dem Treuhandkonto Nr. ####,\n\n 2) der D2\n\n - Drittschuldnerin zu 3. –\n\n über das Depot #########,\n\n 3) der E-Bank\n\n - Drittschuldnerin zu 4. - \n\n hierbei jeweils die Ansprüche auf\n\n a. Auszahlung des gegenwärtigen Guthabens im Zeitpunkt der Zustellung (Zustellungssaldo),\n\n b. Auszahlung des zukünftigen Guthabens, welches sich bei der Saldoziehung des jeweiligen Rechnungsabschlusses ergibt (zukünftiges Saldo),\n\n c. fortlaufende Zahlung der sich zwischen den Rechnungsabschlüssen ergebenden Guthaben (Tagessaldo)\n\n d. das Recht, über diese Guthaben duch Überweisungsaufträge zu verfü-gen,\n\n e. der Anspruch auf Gutschrift aller künftigen Eingänge aus dem Girover-trag.\n\nDurch Hinterlegung von 62.742,59 Euro wird die Vollziehung dieses Arrestes ge-hemmt und die Schuldner werden berechtigt, die Aufhebung des vollzogenen Ar-restes zu beantragen, § 923 ZPO.\n\nDie Drittschuldner dürfen an die Schuldner nicht mehr zahlen. Die Schuldner dürfen insoweit nicht mehr über die Forderungen verfügen, sie insbesondere nicht einziehen.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden den Schuldnern als Gesamtschuldnern aufer-legt.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 19.236,53 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nGründe:\n\n 2\n\nDer Antrag auf Anordnung des Arrestes gemäß §§ 916 ff. ZPO ist gerechtfertigt.\n\n 3\n\nDer Gläubiger hat glaubhaft gemacht, dass aus unerlaubter Handlung ein Anspruch auf Zahlung von 57.709,59 Euro und Kostenersatzansprüche gegen die gegnerische Partei besteht.\n\n 4\n\nEr hat durch Bezugnahme auf gerichtsbekannte – sich insbesondere aus dem Ermittlungsverfahren 170 Js 54/08 StA Dortmund ergebende - Tatsachen auch den Arrestgrund (§ 917 ZPO) glaubhaft dargelegt. Es besteht die Besorgnis, dass ohne Verhängung des Arrestes die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert würde weil die Schuldner sich einer Zwangsvollstreckung entziehen werden.\n\n 5\n\nDortmund, 19.04.2010 1. Zivilkammer - 1. Instanz\n\n \n\n6","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/232003","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2010-04-19/1-o-87-10","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 916","ref_norm":"916","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 917","ref_norm":"917","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 923","ref_norm":"923","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/232003","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/232003","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2010-04-19/1-o-87-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/232003","retrieved":"2026-07-09 01:52:54.703734+00:00"}}