{"status":"available","doknr":"OLD274707","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2006:0131.14I.QS66.05.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2006-01-31","aktenzeichen":"14 (I) Qs 66/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.\n\n1\n\nG r ü n d e\n\n 2\n\nDie Beschwerde ist unzulässig.\n\n 3\n\nGemäß § 68 b letzter Satz StPO ist die Entscheidung unanfechtbar, wobei das Gesetz nicht nach Art der Entscheidung (Beiordnung oder Ablehnung) unterscheidet.\n\n 4\n\nDie Kammer hält deswegen im Einklang mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung die Beschwerde für unzulässig (vgl. u.a. OLG Hamm StV 2001, 103).\n\n 5\n\nDie Kammer weist allerdings in der Sache auf folgendes hin:\n\n 6\n\nUm dem Opferschutz genüge zu tun, muss im Fall der Ladung des Opferzeugen so\n\n 7\n\nrechtzeitig über den frühzeitig gestellten Antrag entschieden werden, dass ein \n\n 8\n\nvorbereitendes Gespräch mit dem Zeugen geführt werden kann und die Begleitung zum Termin erfolgen kann. Nach Auffassung der Kammer wird ein vorbereitendes\n\n 9\n\nGespräch und die Begleitung zur Zeugenvernehmung von der Zeugenbeistandschaft\n\n 10\n\nmit umfasst. Trotz des engen Wortlauts des Gesetzes \"Beiordnung für die Dauer der\n\n 11\n\nVernehmung\" ist dieses nach Sinn und Zweck des Opferschutzes erforderlich, auch\n\n 12\n\nwenn in der Hauptverhandlung auf Vernehmung des Opferzeugen verzichtet wird.\n\n 13\n\nOb bei einer rechtzeitigen Entscheidung die Voraussetzung des § 68 b S. 1 StPO\n\n 14\n\nbei der im Ermessen des erstinstanzlichen Richters stehende Entscheidung vorgelegen haben kann dahinstehen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/274707","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2006-01-31/14-i-qs-66-05","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/274707","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/274707","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2006-01-31/14-i-qs-66-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/274707","retrieved":"2026-07-09 02:46:24.006220+00:00"}}