{"status":"available","doknr":"OLD277581","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2005:0926.17S131.05.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2005-09-26","aktenzeichen":"17 S 131/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung des Beklagten und Widerklägers zu 1) vom\n\n15.07.2005 gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamm vom\n\n20.06.2005, Az. 28 C 36/05, wird zurück gewiesen.\n\nDie Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte\n\nund Widerkläger zu 1).\n\nDer Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf\n\n804,10 € festgesetzt.\n\n1\n\nGründe:\n\n 2\n\nDie Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts bietet keine Erfolgsaussicht. Hierauf\n\n 3\n\nist der Beklagte und Widerkläger zu 1) durch Beschluss der Kammer vom 26.08.2005 hingewiesen worden. Auf den Hinweis hat er lediglich erneut seine abweichende Rechtsauffassung dargelegt und insbesondere erneut den Standpunkt vertreten, dass aus dem Umstand, dass er ein fahrendes Fahrzeug bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h überholt habe, nicht geschlossen werden könne, dass er zu schnell gefahren sei.\n\n 4\n\nDie Kammer hat bereits ausführlich dargelegt, warum das Amtsgericht zu Recht ohne\n\n 5\n\nSachverständigengutachten von einer Geschwindigkeitsübertretung des Berufungsführers ausgehen konnte und die Verschuldensbeiträge der Parteien angemessen gewichtet hat.\n\n 6\n\nAus dem erneuten Vorbringen des Berufungsführers ergibt sich daher keine\n\n 7\n\nabweichende rechtliche Würdigung.\n\n 8\n\nDie Berufung war daher aus den Gründen des Beschlusses vom 26.08.2005, auf den\n\n 9\n\ndie Kammer zur Begründung im Übrigen Bezug nimmt, zurück zu weisen.\n\n 10\n\nAuch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO liegen vor. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung der Kammer nicht.\n\n 11\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/277581","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2005-09-26/17-s-131-05","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 522","ref_norm":"522","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/277581","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/277581","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2005-09-26/17-s-131-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/277581","retrieved":"2026-07-09 02:50:30.226889+00:00"}}