{"status":"available","doknr":"OLD282275","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2005:0204.1O12.04.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2005-02-04","aktenzeichen":"1 O 12/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.\n\n1\n\nNachdem er seine Klage zurückgenommen hat, waren die Kosten des Verfahrens gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO dem Kläger aufzuerlegen.\n\n 2\n\nDie Prozessbevollmächtigten des Beklagten haben den für den vorliegenden Kostenbeschluss erforderlichen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO wirksam gestellt.\n\n 3\n\nIn diesem Zusammenhang ist ohne Bedeutung, dass der Kläger mit dem Insolvenzverwalter vereinbart hat, letzterer werde im Fall der Klagerücknahme keinen Kostenantrag stellen. \n\n 4\n\nDer lnsolvenzverwalter ist am vorliegenden Prozessrechtsverhältnis nicht beteiligt.\n\n 5\n\nDenn die Klage war vom Kläger gegen den Beklagten gerichtet und wurde diesem\n\n 6\n\nauch zugestellt. Damit ist ein wirksames Prozessrechtsverhältnis nur zwischen dem\n\n 7\n\nKläger und dem Beklagten begründet worden. Darauf, dass vor Klageerhebung über\n\n 8\n\ndas Vermögen des Beklagten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kommt es nicht\n\n 9\n\nan. Eine vor Klageerhebung erfolgte Insolvenzeröffnung berührt die Wirksamkeit der\n\n 10\n\nZustellung an den Gemeinschuldner nicht, dieser verliert durch die Insolvenzeröffnung weder seine Partei- noch seine Prozessfähigkeit\n\n 11\n\n(KG Rechtspfleger 1990,310). Wer die Stellung der beklagten Partei erlangt, hängt allein vom objektiv erkennbaren Sinn der prozessbegründenden Erklärung des Klägers ab (BGH NJW 94,3232).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/282275","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2005-02-04/1-o-12-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 269","ref_norm":"269","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/282275","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/282275","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2005-02-04/1-o-12-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/282275","retrieved":"2026-07-09 02:57:04.985053+00:00"}}