{"status":"available","doknr":"OLD285982","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2004:0624.8O212.04.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2004-06-24","aktenzeichen":"8 O 212/04","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, untersagt, im geschäftlichen Verkehr\n\n1. für so genannte \"Bioresonanzgeräte\", insbesondere für die Geräte \"S-meter\", \"S-comp PS 100\", \"S-comp PS 1000 polar\" und Zubehör zu diesen Geräten zu werben:\n\n1.1. \"Sanfte Medizin\",\n\n1.2. \"Stimulierung der menschlichen Regulationsmechanismen\"\n\n1.3. \"Wird ein Patient mit einer Bereichswerttestung untersucht, ergeben sich als Ergebnis all jene Interferenzen, die der Organismus für eine Regulation benötigt\",\n\n1.4. mit Hinweisen auf Programme für nachfolgend aufgeführte Anwendungen:\n\n1.4.1. \"Allergien\"\n\n1.4.2. \"Stress\",\n\n1.4.3. \"OzonSchutz\",\n\n1.4.4. \"Pilz\",\n\n1.4.5. \"Acidose\",\n\n1.4.6. \"weibliche Hormone\",\n\n1. 4.7. männliche Hormone\n\n1.4.8. \"Nachsorqe\"\n\n1.4.9. \"Tinnitus\"\n\n1.4.10. \"Narbenentstörung“\n\n1. 4.11 \"Bakterien/Viren“\n\n1.4.12. .“Parasiten\".\n\n1.4.13.\"Geopathie\",\n\n1.5. \"Mit diesem...B.A.T.-Modul (Bioenergetisches Analyse- und Therapieverfahren) können auf der Basis der Bioresonanz nach T ganze Informationspakete auf den Organismus des Patienten übertragen werden. Die in diesem Modul eingeflossenen Ergebnisse basieren auf über 25.000 durchgeführten und protokollierten Therapiesitzungen\",\n\n1.6. \"...DesensibilisierungvonAllergenen...\",\n\n1.7. \"Die 'radiästhetische Diagnostik' mittels Einhandrute hat sich in der ganzheitlichen Alternativmedizin als feste Größe etabliert. In Verbindung mit der Bioresonanz..., in der definierte Interferenzen untersucht werden, ermöglicht diese Methode eine Bestimmung der energetischen Situation...Innerhalb der physikalisch-medizinischen Radiösthesie steht die alleinige Wahrnehmung der physiologischen und pathologischen Felder im Vordergrund. Dieses schnell zu erlernende Verfahren erlaubt sichere Aussagen und beschränkt sich auf die präzise Beurteilung der enerqetischen Situation; der grundlegenden Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie nach der Bioresonanz\",\n\n1.8. \"Sonderdruck: Königsweg der Bioresonanz\n\nIn diesem kostenlosen Sonderdruck wird beschrieben, wie mit Hilfe der Bioresonanz nach T (BnPS) und der Bereichswerttestung komplexe und schwierig behandelbare Erkrankungen therapiert werden können.\n\nInhaltlich wird auf die Durchführung der Bereichswerttestung in verschiedenen Schrittweiten eingegangen. Anhand der konsequenten Durchführung dieser Methode wird gezeigt, wie auf den Kern einer Erkrankung geschlossen werden kann\",\n\n1.9. \"Sonderdruck zur Bioresonanz n. T\n\nWeiterhin wird beschrieben, wie mit der Resonanztestung in einem Interferenzbereich auf den Kern einer Erkrankung geschlossen werden kann. Welche Möglichkeiten die Bioresonanz bei chronischen Erkrankungen bietet\",\n\n1.10. \"Sonderdruck zu biofeldformenden Geräten Erfahrene Therapeuten wissen, wie schwierig die Therapie eines Patienten ist, dessen Schlafplatz zu hohe elektromagnetische oder geologische Belastungen aufweist.\n\nIn diesem kostenlosen Sonderdruck wird beschrieben, wie am Patienten mit Hilfe der Bioresonanz nach T (BnPS) getestet werden kann, ob der Patient elektromagnetisch oder geologisch belastet ist. Weiterhin wird ausgeführt, wie mit Hilfe kleiner und portabler Bioresonanzgeräte geologische Störzonen ermittelt und ihre negativen Auswirkungen auf den Organismus mit geeigneten Geräten reduziert werden können. Im letzten Beitrag des Sonderdrucks wird anhand einer Verwerfung gezeigt, wie groß die Auswirkungen geologischer Belastungen auf die Umwelt sein können\",\n\n1.11. \"Fallstudie zum S-comp PS 1000\n\nDer S-COMP PS 1000 wurde in ein Untersuchungs- und Studienprogramm mit der Fragestellung inkooperiert, ob feinstoffliche Therapiemethoden mit Resonanzfrequenzen auf pathologisch krankhafte Veränderungen beim Menschen eine Heilwirkung haben. Zu diesem Zweck wurden folgende Fachbereiche mit den entsprechenden Indikationen und Fallzahlen in das Therapiekonzept einbezogen:\n\n(N = Anzahl der Patienten)\n\nDermatologie N = 35, Neurodermitis N = 20, Allergisches Ekzem N = 10, Akne N = 5, Orthopädie N = 215, Coxarthrose N = 30, Lumbalgie N = 40, Spondylarthrose N = 20, Occipital-Neuralgie N= 30, Migräne N = 20, Ischialgie N = 30, HWS-Schulter Syndrom N = 40, SpG-Distorsionen N = 5, Krebs (NPL) N = 2, Osteosarcom N= 1, Alveolar-Plattenepithel N = 1, Neurologie N = 3, Amyothrophie Lateralsklerose (ASL) N = 1, Extrapyramidales Syndrom (EPS) N = 1, Guillain-Barre-Syndrom (GBS) N = 1, Urologie N = 20, Cystitis N = 15, Pyelitis N = 5, HNON = 31, Sinusitis frontalis et. max. N = 20, traumatische Laryngitis N = 1, bakterielle Laryngitis N = 5, Otitis media N = 5, Rheumatologie N = 21, Chronische Polyarthritis cP. N = 8, Chronische Arthrosen N = 13, Durchblutungsstörungen N = 27, KHK N = 5, AVK llb N = 2, Ulcus venosum N = 5, Cerebrale Durchblutungsstörungen N = 15, Psychiatrie N = 42, Depressionen, allgemein N = 12, Phobien, allgemein N = 10, Schlafstörungen, allgemein N = 20, Gastroenterologie N = 56, Gastritis N = 20, Obstipation N = 20, akute Diarrhoe N = 4, Colitis ulzerosa N =12, Ophthalmologie N = 10, Retinale Durchblutungsstörungen N = 8, Maculadegeneration N = 2, Pulmologie N = 52, Asthma bronchiale N = 20, allergisches Asthma N = 10, Rhinitis allergica N = 22\n\nIn dieser Studie wurden insgesamt 514 Patienten behandelt. Sie zeigt auf, wie ausschließlich unter Verwendung der integrierten Systemprogramme Ergebnisse erzielt werden können\",\n\n1.12. \"Neue Bioresonanztherapie nach Dr. V\n\nIn dieser Zusammenstellung beschreibt Dr. V die Verwendung seiner bislang 17 entwickelten \n\nTherapieprogramme für den S-comp PS 1000: U 1 Allergie Programm, U 2 Stress Programm, U 3 Ozon -Schutz Programm, U 4 Lern Programm, U 5 Pilz Programm, U 6 Turbo Programm, U 7 Acidose Programm, U 8 weibliche Hormone Programm, U 9 männliche Hormone Programm, U 10 Nachsorge Programm,, Teil 1 U 11 Nachsorge Programm, Teil 2 U 12 Tinnitus Programm, U 13 Konstanten der Physik Programm, U 14 Clearing Programm, U 15 Spirituelles Programm 1, Partnerschaftsstress, U 16 Spirituelles Programm 2, Kundalini, U 17 Spirituelles Programm 3,Schutz \",\n\n2. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U1 Allergien\" zu werben: - \n\n2.1. mit der Bezeichnung 2.1.1. \"Allergien\", . 2.1.2. \"Allergieprogramm\", \n2.2. \"Das Allergieprogramm umfasst die.....Frequenzen für Herz und Immunsystem, \nfür Pestizid-, Schwermetalle und Candidaausleitung, für Stress-und Angstabbau \nund Lebensfreude\", \n\n2.3. \"Testwiederholung nach drei Sitzungen; nicht mehr messbare Allergien \nwerden 'abgehakt', solange, bis keine Allergien mehr nachweisbar sind\", \n\n3. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U2 Stress\" zu werben: \n\n3.1. mit der Bezeichnung 3.1.1. \"Stress\", 3.1.2. \"Stressprogramm\", ' \n\n4. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U3 Ozon\" zu werben mit der \nBezeichnung \n\n\"Ozon-Schutz Programm\", \n\n5. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U4 Lern\" zu werben: \n\n5.1. \"Das Lernprogramm wurde entwickelt für Kinder mit Lern- und \nKonzentrationsstörungen aller Art\", \n\n5.2. \"Häufigliegen gleichzeitig auch Belastungen und/oder Sensibilitäten mit \nCandida, Pestiziden bzw. Lösungsmitteln vor, sowie Allergien gegen \nNahrungsmittel (Zucker, Weizen, Ei, Milch, Zucker, Farbstoffe und Phosphate). \nDiese sollten mitbehandelt werden\", \n\n6. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U5 Pilze\" zu werben: \n\n6.1. \"Die Behandlung von Pilzen ist wohl das wichtigste Thema überhaupt. \nSchlechte Ernährung, Genussmittelmissbrauch, selbst gemachter und äußerer \nStress, negative Emotionen, Antibiotika und Hormone sowie Schadstoffe machen \nPilze zur Volkskrankheit...\", \n\n6.2. \"Nachhaltige Pilzbehandlung umfasst Beseitigung oder zumindest \nVerringerung .der auslösenden Faktoren\", \n\n7. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U7 Acidose\" zu werben: \n\n7.1. mit der Bezeichnung \"Acidose\", \n\n7.2. \"Sehr viele Menschen leiden unter Gelenk und Muskelschmerzen trotz \nunauffälliger Rheuma-Bluttests. Fast immer ist ihr Organismus übersäuert durch \njahrelangen übermäßigen Genuss von Kaffee, Schwarztee, tierischem Eiweiß, \nSüßigkeiten und anderen den Körper übersäuernden Lebensmitteln....\", \n\n7.3. \"Das...Programm unterstützt die Entsäuerung des Organismus\", \n\n7.4. \"Das...Programm unterstützt die Entsäuerung des Organismus. Andere \nMittel können den Prozess noch unterstützen wie z.B. S4 Auslaugebäder, Tees, \nEntspannungstechniken, Darmsanierung, Schröpfen, Lymphdrynaige, Wärmemassagen \netc.\", \n\n8. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U8 weibl. Hormone\" zu werben: \n\n8.1. mit der Bezeichnung 8.1.1. \"weibliche Hormone\", 8.1.2. \"Hormonprogramm\",\n\n8.2. \"Das neue Hormonprogramm für Frauen unterstützt die Harmonisierung der \nHormone und der Geschlechtsorgane\", \n\n9. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U9 männl. Hormone\" zu werben: \n\n9.1. mit der Bezeichnung 9.1.1. \"männliche Hormone\"; 9.1.2. \"Hormonprogramm\",\n\n9.2. \"Das neue Hormonprogramm Männer unterstützt die Harmonisierung der \nHormone und der Geschlechtsorgane\", \n\n10. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U 10 Nachsorge 1\" zu werben: \n\n10.1. mit der Bezeichnung \"Nachsorge\", \n\n10.2. \"Besondere Domäne dieses Programms ist die biologische Krebsabwehr\",\n\n10.3. \"...Es ist zwar kein typisches Krebsprogramm..., aber es unterstützt \ndie Generalreinigung nach Operation und ggf. Bestrahlung oder Chemotherapie\",\n\n10.4. \"Es kann mit anderen Mitteln der biologischen Krebsabwehr gut \nkombiniert werden...\", \n\n10.5. \"Es kann mit anderen Mitteln der biologischen Krebsabwehr gut \nkombiniert werden...andere Mittel...sind dann häufig unnötig\", \n\n11. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U12 Tinnitus\" zu werben: \n\n11.1. mit der Bezeichnung \"Tinnitus\", \n\n11.2. \"Tinnitus ist ein sehr schwieriges therapeutisches Problem. Das liegt \ndaran, dass sehr viele verschiedene Ursachen zusammenkommen und ein Teil dieser \nUrsachen kaum zu beeinflussen ist: - Durchblutungsstörungen - Amalgam- und \nPalladiumbelastungen - versteckte Allergien... - Verspannungen der \nHalswirbelsäule und des Schultergürtels sowie der Lendenwirbelsäule und des \nlliosakralgelenks, Beinlängendifferenz - beruflicher Stress - familiärer Stress \n- selbstproduzierter Stress (Stress mit sich selbst) - der sprichwörtliche \n'kleine Mann im Ohr', also Fremdenergien verschiedenster Art... - ungelöste \nKonflikte -sexuelle Probleme ...und vieles mehr All diese Punkte können bei \nTinnitus im Spiel sein und sollten, soweit möglich, abgeklärt werden. Das \nTinnitus-Programm versucht, all diese Faktoren zu berücksichtigen\", \n\n12. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U11 Nachsorge 2\" zu werben: \n\n12.1. mit der Bezeichnung \"Nachsorge\", \n\n12.2. \"Besondere Domäne dieses Programms ist die biologische Krebsabwehr\",\n\n12.3. \"...Es ist zwar kein typisches Krebsprogramm..., aber es unterstützt \ndie Generalreinigung nach Operation und ggf. Bestrahlung oder Chemotherapie\",\n\n12.4. \"Es kann mit anderen Mitteln der biologischen Krebsabwehr gut \nkombiniert werden...\", \n\n12.5. \"Es kann mit anderen Mitteln der biologischen Krebsabwehr gut \nkombiniert werden...andere Mittel...sind dann häufig unnötig\", \n\n13. für das \"Therapieprogramm nach Dr. V U14 Clearing\" zu werben: \n\n\"Das Clearingprogramm hat sich sehr bewährt bei hartnäckigen Beschwerden \npsychosomatischer und zentralnervöser Art, sowie bei besonders hartnäckigen \nAllergien\", \n\n14. für das \"Sonderprogramm S01: Check up\" zu werben: \n\n\"Der Check-up Test vereint die wichtigsten zu testenden Interferenzen eines \nMenschen. Damit ist man z.B. in der Lage, sehr schnell Aussagen zu Disharmonien \nder einzelnen Organe zu erhalten\", \n\n15. für das \"Sonderprogramm S02: Narbenentstörung\" zu werben: \n\n15.1. mit der Bezeichnung \"Narbenentstörung\", \n\n15.2. \"Aus energetischer Sicht stellen Narben Unterbrechungen der \nMeridianverläufe dar. Mit Hilfe der 13 verschiedenen Interferenzen, die dieses \nSonderprogramm enthält, ist man in der Lage, diese energetische Blockade \naufzuheben\", \n\n16. für das \"Sonderprogramm SO3: Bakterien/Viren\" zu werben: \n\n16.1. mit der Bezeichnung \"Bakterien/Viren\", \n\n16.2. \"...Mit den Interferenzen kann getestet werden, inwieweit spezielle \nBakterien oder Viren im Organismus vorhanden sind\", \n\n17. für das \"Sonderprogramm S04: Parasiten\" zu werben: \n\n17.1. mit der Bezeichnung \"Parasiten\", \n\n17.2. \"...Mit den Interferenzen kann getestet werden, inwieweit spezielle \nParasiten im Organismus vorhanden sind\", \n\n18. für das \"Sonderprogramm S05: Globalgitternetz\" zuwerben: \n\n\"Das Sonderprogramm Globalgitternetz enthält die für diese geologische \nAnomalie typischen 17 Interferenzen. Testen Sie beispielsweise diese \ngeopathische Belastung beim Patienten aus, kann neben dem Duplex, der speziell \ngegen geopathische Belastungen entwickelt wurde dieses Programm zur direkten \nHarmonisierung der Störung verwendet werden\", \n\n19. für das \"Sonderprogramm S06: Wasseradern\" zu werben: \n\n19.1. \"Das Sonderprogramm Wasseradern enthält die für diese geologische \nAnomalie typischen 124 Interferenzen. Testen Sie beispielsweise diese \ngeopathische Belastung beim Patienten aus, kann neben dem Duplex, der speziell \ngegen geopathische Belastungen entwickelt wurde dieses Programm zur direkten \nHarmonisierung der Störung verwendet werden\", \n\n19.2. \"Die Wasseradern belasten neben den Verwerfungen den Organismus mit dem \nweitesten Frequenzbereich\", \n\n20. für das \"Sonderprogramm S07: Verwerfungen\" zu werben: \n\n20.1. \"Das Sonderprogramm Verwerfungen enthält die für diese geologische \nAnomalie typischen 98 Interferenzen. Testen Sie beispielsweise diese \ngeopathische Belastung beim Patienten aus, kann neben dem Duplex, der speziell \ngegen geopathische Belastungen entwickelt wurde dieses Programm zur direkten \nHarmonisierung der Störung verwendet werden\", \n\n20.2. \"Die Verwerfungen belasten neben den Wasseradern den Organismus mit dem \nweitesten Frequenzbereich\", \n\n21. für das \"Sonderprogramm SO8: Geopathie - Gesamt\" zu werben: \n\n21.1. mit der Bezeichnung \"Geopathie\", \n\n21.2. \"Testet man einen Patienten auf geopathische Belastungen, so findet man \nhäufig nicht nur eine Belastung sondern einen Mix aus verschiedenen, z.B. von \nVerwerfungen und Wasseradern. Das Sonderprogramm enthält mit seinen insgesamt \n169 Interferenzen die gesamte Bandbreite der geologischen Störzonen und eignet \nsich damit in hervorragender Weise zur Harmonisierung\", \n\n21.3. Testen Sie also eine geopathische Belastung beim Patienten aus, kann \nneben dem Duplex, der speziell gegen geopathische Belastungen entwickelt wurde \ndieses Programm zur direkten Harmonisierung der Störungen verwendet werden\", \n\n22. für das Gerät \"Rheuma-S2\" zu werben: \n\n22.1 mit der Bezeichnung \"Rheuma\", \n\n22.2. \"Werden Patienten mit gleichen gesundheitlichen Defiziten ausgetestet, \nzeigt sich über eine Vielzahl von Messungen ein charakteristisches, dem \nDefizitentsprechendes Resonanzspektrum. Für die Bereiche Rheuma, Cholesterin und \nAmalgam wurden diese Untersuchungen durchgeführt und spezielle S2 \nentwickelt...\", \n\n23. für das Gerät \"Cholesterin-S2\" zu werben: \n\n23.1. mit der Bezeichnung \"Cholesterin\", \n\n23.2. \"Werden Patienten mit gleichen gesundheitlichen Defiziten ausgetestet, \nzeigt sich über eine Vielzahl von Messungen ein charakteristisches, dem Defizit \nentsprechendes Resonanzspektrum. Für die Bereiche Rheuma, Cholesterin und \nAmalgam wurden diese Untersuchungen durchgeführt und spezielle S2 \nentwickelt...\", \n\n24. für das Gerät \"Amalgan-S2\" zu werben: \n\n\"Werden Patienten mit gleichen gesundheitlichen Defiziten ausgetestet, zeigt \nsich über eine Vielzahl von Messungen ein charakteristisches, dem Defizit \nentsprechendes Resonanzspektrum. Für die Bereiche Rheuma, Cholesterin und \nAmalgam wurden diese Untersuchungen durchgeführt und spezielle S2 \nentwickelt...\", \n\n25. für das Gerät \"Allergen-Transfer S2\" zu werben: \n\n\"Desensibilisierung von Allergenen\", \n\n26. für einen so genannten \"Globaltestsatz\" zu werben: \n\n\"Mit dem Globaltestsatz steht ein hochkomprimierter Testsatz mit insgesamt 70 \nAmpullen zur Verfügung. Jede der Testampullen enthält eine Vielzahl von \nEinzelstoffen. So enthält beispielsweise die Ampulle G07: Milchprodukte, Eier \nfolgende Einzelsubstanzen: Milch, Joghurt, Sahne, Butter, Dosenmilch, Bifidus, \nButtermilch, Eiweiss, Sauermilch, Quark, Eigelb und Kefir. Der große Vorteil \ndieser sogenannten Raffampullen liegt auf der Hand. Man muß nicht alle \nEinzelampullen der Gruppe testen um z.B. zum Ergebniss zu kommen, das der \nPatient ein Problem mit Milch, bzw. Eiprodukten hat. Insgesamt enthalten die 70 \nAmpullen dieses Testsatzes alle Substanzen der Einzeltestsätze mit der Art. Nr. \n420-438, womit ein sehr leistungsfähiger und kostengünstiger Globaltestsatz zur \nVerfügung steht. Der Testsatz enthält folgende Ampullen: Kontrollstoffe (bitte \nimmer zuerst überprüfen): GO1:NaCI GO2: Milchzucker G03:Paraffinöl \nG04:NaCI+Phenol Lebensmittel: . G05:Biogene Amine, G06:Gliadin, Gluten, \nPhosphate, Salicylsäure G07:Milchprodukte, Eier G08:Speiseöle G09:Käse G 10: \nFleisch, Tofu G11:Fische, Schalen- und Weichtiere G12:Körner, Reis, Samen \nG13:Hülsenfrüchte, Kerne G14:Zucker, Honig, Süßholz G15:Süßstoffe, Zuckerersatz \nG16:Salz, Pökelstoff, Jod, Fluor G17:Würze, Essig G18:Gewürze G19:Kräutertees \nG20:Kaffe, Tee G21:Backzutaten G22:Nüsse G23:Speisepilze G24:Bier, Wein, Cognac \nG25:Knollengemüse G26:Gemüse, Melone G27: Kernobst G28:Steinobst, Südfrüchte \nG29: Beeren . G30:Zitrusfrüchte Lebensmittelzusatzstoffe: G31: Farbstoffe \nG32:Konservierungsmittel G33:Antioxidationsmitttel, Emulgatoren, Stabilisatoren, \nGeschmacksverst. 34:Verschiedene E-Stoffe Aromen: G35:Lebensrnittelaromen \nDesinfektions-und Konservierungsmittel: G36:Desinfektions- und \nKonservierungsmittel Pollen: G37:selten vorkommende oder wenig allergene Pollen \nG38:häufig vorkommende und wenig allergene Pollen G39:häufig vorkommende und \nhäufig allergene Pollen G40:Tierepithelien, Insektengifte Pilze: G41:Pilze \nHolzstäube, Pflanzenfasern, Heustaub: G42:Holzstäube, Pflanzenfasern, Heustaub \nHaushalt, Kosmetik: G43:Haushalt, Kosmetik Textilien, Textilfarbstoffe, \nWaschmittel: G44:Textilien, Naturfasern G45:Textilien, Kunstfasern \nG46:Textilfarbstoffe G47:Waschmittel, Weichspülmittel Arzneistoffe: \nG48:Antibiotika, Antiseptika, Antirmykotika G49:Corticoide G50:Lokalanästhetika, \nAugenspezifische Wirkstoffe G51:Antibiotika, Corticoide, Penicilline 1 \nG52:Antibiotika, Corticoide, Penicilline 2 G53:Diverse Pharmaka, Psychopharmaka \n1 G54:Diverse Pharmaka, Psychopharmaka 2 G55: Impfstoffe, Malariaprophylaxe, \nSchlangengift Metalle: G56:Metalle 1 G57: Metalle 2 Pestizide: G58:Pestizide 1 \nG59:Pestizide 2 G60:Pestizide3 G61: Pestizide 4 Lichtschutzsubstanzen, \nPhotoallergene.: G62: Lichtschutzsubstanzen G63:Photoallergene \nUmweltchemikalien: G64:Umweltchemikalien1 G65:Umweltchemikalien 2 \nG66:Umweltchemikalien 3 G67: Fasern G68:Treibstoffe, Abgase G69:Lösungsmittel . \nZahnprothesenstoffe: G70:Zahnprothesenstoffe\" \n\n27. für ein so genanntes \"Testset LTS: Lebensmittel-Allergietestsatz\" zu \nwerben: \n\n27.1. mit der Bezeichnung \"Lebensmittel-Allergietestsatz\", \n\n27.2. \"Der Lebensmittel-Allergietestsatz enthält 230 Ampullen mit folgendem \nInhalt: \n\nA01:Histamin, B01:Serotonin, CO1:Tyramin, DO1 :Phenylethylamin, A02:Gliadin, \nB02:Gluten, C02:Salicysäure, D02:Phosphat, A03:Milch, B03:Dosenmilch, \nC03:Eiweiss, D03:Eigelb, A04:Joghurt, B04:Bifidus, C04:Sauermilch, D04: Kefir, \nA05:Sahne, B05:Buttermilch, C05:Quark, A06:Butter, B06:Margarine, C06:Erdnussöl, \nD06:Fritieröl, A07:Distelöl, B07:Sonnenblumenöl, C07:01ivenöl, D07:Rapsöl, \nA08:Käse hart, B08:Käse weich, C08:Schafskäse, D08:Camembert, \nA09:Schweinefleisch, B09:Rindfleisch, C09:Kalbfleisch, D09:Lammfleisch, AI \nO:Hühnerfleisch, B10:Kaninchenfleisch, C10:Truthahnfleisch, D10:Tofu, A11 \n:Forelle, B11 :Kabeljau (Dorsch), C11 :Flunder, Dl 1:Crevetten, AI 2:Weizen, \nB12:Weizenstärke, C12:Weizenkleie,D12:Kollathflocken,A13:Hafer, B13:Haferkleie, \nC13:Roggen, D13:Dinkel,A14:Mais, B14:Maisstärke, C14:Kartoffelstärke, \nD14:Buchweizen, A15:Reis, B15:Gerste, C15:Goldhirse,, D15:Mohn, A16:Leinsamen, \nB16:Sesamsamen, C16:Soja, D16:Linsen, A17:Erbsen weiss, B17:Erbsen grün, \nC17:Kürbiskerne, D17:Sonnenblumenkeme, A18:Zucker weiss, B18:Rohrzucker, \nC18.:Rübenvollzucker, D18:Fruchtzucker, A19:Milchzucker,B19:Süssholz, \nC19:Bienenhonig, A20:Sorbit, B20:Mannit, C20:Xylit, D20:Palatinose, \nA21:Maltitol, B21:Saccharin, C21:Cyclamat, D21:Aspartam, A22:Salz, B22:Meersalz, \nC22:Natriumfluorid, D22:Natriumjodid, A23:Trocomare, B23:Herbamare, \nC23:Glutamat, D23:Pökelstoff, A24:Kaffee Expresso, B24:Kaffee Onko S, C24:Kaffee \nHag, D24:Nescafe, A25:CafinoCereal, B25:Kakao:C25:Schwarztee, D25:Grüntee, \nA26:Koffein, B26:Chinin, C26:Taurin, D26:lsostar, A27:Hefe, B27:Backpulver, \nC27:Gelatine, D27:Apfelpektin, A28: Blütenpollen, B2.8:Schokoladepulver, \nC28:Vanille, D28:Safran, A29:0bstessig, B29:Weinessig, C29:Cenovis, \nD29:Maggiwürze, A30:Haselnuss, B30:Walnuss, C30:Erdnuss, D30:IVTander, \nA3T:Paranuss, B31 :Pecannuss, C31 :Kokosnuss\" D3.1:Pistazie, A32:Pfefferminze, \nB32:Hagebutte, C32:Kamille, D32:Lindenblüte, A33:Champignons, B33:Morchel, \nC33:Herbsttrompete, D33:Steinpilz, 34:Weisswein, B34:Rotwein, C34:Bier, \nD34:Cognac, A35:Kartoffel, B35:Möhre, C35:Rote Bete, D35:Rettich, \nA36:Radieschen, B36:Sellerie, C36:Kohlrabi, D36:Zwiebel, A37:Wirsing, \nB37:Rotkohl, C37:Rosenkohl, D37:Blumenkohl, A38:Broccoli, B38:Fenchelgemüse, \nC38:Lauch, D38:Peperoni, A39:Gurke,B39:Zucchetti, C39:Melone, \nD39:Bohne,A40;Knoblauch,B40:Petersilie, C40:Schnittlauch, D40:Pfeffer, \nA41:Tomate, B41:Ketchup, A42:Apfel,B42:Bime, C42:Traube, D42:Rosine, \nA43:Pfirsich, B43:Nektarine, C43:Aprikose, D43:Pflaume, A44:Kirsche, B44:Ananas, \nC44:Banane, D44:Feige, A45:Erdbeer, B45:Himbeer, C45:Brombeer, D45:Johannisbeer, \nA46:Orange,B46:Mandarine, C46:Pampelmuse, D46:Zitrone\", \n\n28. für ein so genanntes \"Testset A: Arzneistoffe 1\" zu werben: \"Der Testsatz \nArzneistoffe 1 enthält 40 Ampullen mit folgendem Inhalt: . \n\nA01:Bacitracin, A02:Chloramphenicol, A03:Chlorquinaldol, A04:Clioquinol, \nVioform, A05:Clotrimazol, A06:Erythromycin, A07:Framycetinsulfat, \nA08:Fusidinsäure (Na-Salz), A09:Gentamicinsulfat, A10:Kanamycinsulfat, A11 \n:Mafenid, A12:Nystatin, A13:0xytetracyclin, A14:Sulfanilamid, \nA15:Tetracylinhydrochlorid, A16:Amcinonid, A17:Betamethason-17-valerat, \nA18:Budesonid, A19 :Clobetasol-17-propionat, A20:Hydrocortison, \nA21;Hydrocortison-17-butyrat, A22:Prednisolon, A23:Triamcinolonacetonid, \nA24:Cinchocainhydrochlorid, A25:Lidocainhydrochtorid, A26:Procainhydrochlorid, \nA27:Tetracainhydrochlorid, A28:Atropinsulfat in Wasser, A29:Edentinsäure \nDinatriumsalz, A30:Phenylephrin-Hydrochlordid, A31:Pilocarpinhydrochlorid, \nA32:Polymyxin B Sulfat, A33:Benzoylperoxid, A34:Bufexmac, A35:Dexpanthenol, \nA36:Ethylendiamindihydrochlorid, A37:Menthol, A38:Polidocanol, A39:Propolis, \nK98:Paraffinöl / Wasser\", \n\n29. für ein so genanntes \"Testset AB: Arzneistoffe 2\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Arzneistoffe 2 enthält 68 Ampullen mit folgendem Inhalt: \n\nAB01:Aciclovir-,AB02:Amoxicillin,B03:Ampicillin, AB04:Carbadox, \nAB05:Ceftraxon, AB06:Cefuroxim, AB07:Chloroquin diphosphat, B08:Clindamycin, \nAB09:Cortison, AB10:Dexamethason,AB11:Doxycyclin,AB12:Ethambutol, \nAB13:Hexachlor-cydohexan, AB14:lsonacid, AB15:Lomefloxacin, AB16:Metronidazol, \nAB17:0floxacin, AB18:PenicillinG,AB19:PenicillinV, AB20:Rifampicin, \nAB21:Sulfadiazin, AB22:Sulfamthoxazol, AB23:Sulfathiazol, AB24:Systamax, \nAB25:Trimethoprim, AB26:Tylan, AB27:Vancomycin, AB28:Vetoprim, A29:Virginamycin, \nAB30:Zaquilan, AB31:Acetylsalicylsäure, AB32:Adrenalin, AB33:Aluminium-hydroxid, \nAB34:Atenolol, AB35:Azathioprin, AB36:b-Estradiol 17, \nAB37:Bariumsulfat,AB38:Chinin, AB39:Ciclosporin, AB40:Cimetidin, \nAB41:Cromoglicinsäure, AB42:Diclofenac, AB43:Dinoproston, AB44:Droperidol, \nAB45:Estriol, AB46:Fenoterol, \nAB47:Halothan,AB48:lbuprofen,AB49:Ketamin,-AB50:Magnesiumhydroxid, \nAB51:Metoprooltartarat, AB52:Norethysteron, AB53:Oxytocin, AB54:Paracetamol, \nAB55:Phenazon, AB56:Progesteron, AB57:Propranolol, AB58:Salbutamol, \nAB59:Theophyllin, AB60:Diazepam, AB61 :Doxepin, AB62:Fluphenazin, \nAB63:Haloperidol, AB64:Maprotilin, AB65:Promethazin, AB66:Sulpirid, K96:NaCL \n0,9%, K97:Milchzucker\", \n\n30. für ein so genanntes \"Testset CS: Umweltchemikalien und Metalle\" zu \nwerben: \n\n\"Der Testsatz Umweltchemikalien und Metalle enthält 85 Ampullen mit folgendem \nInhalt: \n\nME01:Aluminium, ME02:Amalgam, ME03:Arsen, ME04:Beryllium, ME05:Blei, \nME06:Chrom (VI), ME07:Eisen, ME08:Gallium, \nME09:Gold,ME10:lndium,ME11:lridium,ME12:Kadmium, ME13:Kobalt, ME14:Kupfer, \nME15:Lithium,ME16:Magnesium, ME17:Mangan, ME18:Molybdän, ME19:Nickel, \nME20:Osmium, ME21:Palladium, ME22:Platin, ME23:Quecksilber, ME24:Rubidium, \nME25:Silber, ME26:Tantal, ME27:Thallium, ME28:Titan, ME29:Vanadium, \nME30:Wolfram, ME31 :Zink, ME32:Zinn, U01 :(Chlor) Methylisothiaz, U02:Benzocain, \nU03:Cetylstearyl-alkohol, U04:Duftstoff Mix, U05:Epoxidharz, U06:Formaldehyd, \nU07:Kaliumdichroma, U08:Kolophonium, U09:Mercapto-Mix, \nU10:Mercaptoben-zothiazol, U11:N-lsopropyl-N-phenyl-p., \nU12:Neomycinsulfat,U13:p-Phnylendiamin, U14:Butylphenol-Form, U15:Paraben Mix, \nU16:Perubalsam, U17:Thiuram Mix, U18:Wollwachsalkohole, \nU19:Zink-diethyldithiocarb., U20:Ammoniak, U21:Antimontrioxid, \nU22:Benzoesäure-Methylest., U23:Chlor (Schwimmbad), U24:Lindan(HCH), \nU25:Moschusketon, U26:PCB Mix, U27:Perchiorethylen, U28:Terephthalsäure, \nU29:Tetrabromphenol, U30:Zement, U31:Asbest, U32:Cellulosefasern, U33:Glasfasem, \nU34:Keramikfasern, U35:Benzin bleifrei, U36:Berizin verbleit, \nU37:Dieselkraftstoff, U38:Petrol, U39:Abgase (Auto), U40:Kochgas, \nU41:Tabakrauch,U42:Aceton,U43:Methanol, U44:Methylethylketon, \nU45:Nitroverdünner, U46:Propylalkohol, U47:Styrol, U48:Toluol, U49:Xylot, \nK96:NaCI 0,9%, K97:Milchzucker, K98:Paraffin, K99:NaCI+Phenol\", \n\n31. für ein so genanntes \"Testset DK: Desinfektions- u. Konservierungsstoffe\" \nzu werben: \n\n\"Der Testsatz Desinfektions- und Konservierungsstoffe enthält 30 Ampullen mit \nfolgendem Inhalt: DK01:Thiomersal; DK02:Benzalkoniumchlorid, DK03:Bronopol, \nDK04:Cetalkoniumchlorid, DK05:Cetylpyridiniumchlorid, DK06:Chloracetamid, \nDK07:Chlorhexadindigluconat, DK08:Chlorocresol, DK09:Chloroxylenol, \nDK10:Diazolidinylharnstoff, DK11:Dichlorophen, DK12:Euxyl K 400, \nDK13:Glutaraldehyd, DK14:lmidazolidinylharnstoff, \nDK15:Natrium-Timerfonat,DK16:OsmaronB, DK17:Phenylquecksilberacetat, \nDK18:Quatemium 15, DK19:Sorbinsäure, DK20:Butyihydroxyanisol \n(BHA),DK21:Butylhydroytoluol (BHT), DK22:Dodecylgallat, DK23:tert. \nButylhydrochinion, DK24:Butyl-4-hydroxybenzoat, DK25:Ethyl-4-hydroxybenzoat, \nDK26:Methyl-4-hydroxybenz., DK27:Popryl-4-hydroxybenz., DK28:Dibromdicyanobutan, \nDK29:Phenoxyethanol, K98:Paraffinöl/Wasser\", \n\n32. für ein so genanntes \"Testset E: Lebensmittelzusatzstoffe\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz E-Stoffe, Lebensmittel, Zusatzstoffe, und Farben enthält 68 \nAmpullen mit folgendem Inhalt: E102:Tartrazin, E104:Chinolingelb, \nE110:.Gelborange S, E120:Cochenille (Karmin), E122:Azorubin, \nE123:Amaranth,E124:Ponceau 4 R, E127:Erythrosin, E131:PatentblauV, \nE132:lndiocarmin, E142:Brilliantsäuregrün BS, E150:Caramel, E151:Brillantschwarz \nBN, E153:Carbo med. vegetalis, E162:Beetenrot, Betanin, \nE171:Titandioxyd,E173:Aluminium,E200:Sorbinsäure, E202:Kaliumsorbat, \nE210:Benzoesäure, E211:Natriumbenzoat, E212:Kaliumbenzoat, \nE214:p-Hydroxyb.-Aethylester, E216:p-Hydroxyb.-Propylester, \nE218:p-Hydroxyb.-Methylester, E221:Natriumsulfit, E222:Natriumhydrogensulfit, \nE223:Natriumdisulfit, E224:Kaliumdisulfit, E230:Biphenyl, \nE231:0rthophenylphenol, E236:Ameisensäure, E239:Hexamethylentetramin, \nE251:Natriumnitrat, E252:Kaliumnitrat, E270:Milchsäure, E280:Propionsäure, \nE281:Natriumpropionat, E310:Propylgallat, E311:0ctylgallat, E312:Dodecylgallat, \nE320:Butylhydroxya. (BHA), E321:Butylhydroxyt. (BHT), E322:Ledthin, \nE406:Agar-Agar, E407:Carrageenan, E410:Johannisbrotkemmehl, E414:GummiArabicum, \nE42Ö:Sorbit, E421:Mannit, E422:Glycerin, E440a:Pektine, \nE445b:Pentanatriumtriphospat, E450c:Natriumhexametaphos., \nE535:Natriumferrocyanid, E536:Kaliumferrocyanid, E621 :Natriumglutamat, \nE622:Kaliumglutamat, E623:Calciumglutamat, E627:Natriumglutamat, E640:Glycin, \nE641:.Leucin, E905:Paraffin, E924:Kaliumbromat, E951:Aspartam, E952:Cyclamat, \nE954:Saccharin, K97:Milchzucker/ unverdünnt / Wasser\", \n\n33. für ein so genanntes \"Testset F: Fische/ Schalen- und Weichtiere\" zu \nwerben: \n\n\"Der Testsatz Fische / Schalen- und Weichtiere enthält 16 Ampullen mit \nfolgendem Inhalt: F01:Aal, F02:Felchen, F03:Flunder, F04:Flusskrebs, \nF05:Forelle, F06:Hecht, F07:Hummer, F08:Kabeljau (Dorsch), F09:Karpfen, \nF10:Krabbe (Garnele), F11:Lachs, F12:Miesmuschel, F13:Sardine, F14:Seezunge, \nF15:Thunfisch, F16:Tintenfisch\", \n\n34. für ein so genanntes \"Testset HK: Haushalt und Kosmetik\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Haushalt und Kosmetik enthält 32 Ampullen mit folgendem Inhalt: \n. HK01:1,3-Diphenylguanidin,HK02:Abietinsäure, HK03:Abitol, HK04:Adedps lanae, \nHK05:Amerchol L 101, HK06:Amikablüten-Extrakt, HKK07:Benzylalkohol, \nHK08:benzylsalicylat, HK09:Cocamidopropylbetain, HK10:Diphenylthioharnstoff, \nHK11:DMDM Hydantoin, HK12:Hydrochinon, HK13:lsopropylmyristat, \nHK14:Kamillenblüten-Extrakt,HK15:Lemongrasöl, HK16:Mutterkrautblüten-Extrakt, \nHK17:Natriumbenzoat, HK18:Polyethyienglykolsalbe DAB8, HK19:Primin, \nHK20:Propylenglycol, HK21;Rainfarnkraut-Extrakt, HK22:Schafgarbenkraut-Extrakt, \nHK23:Sesquiterpenlactone Mix, HK24:Sorbitansesquioleat, HK25:Tolubalsam, \nHK26:Toluolsulfonamid-Form., HK27:Triclosan, HK28:Tro!amin, HK29:Vanillin, \nHK30:Woilwachsalkoholsalbe, HK31 :Zink-Pyrithion, K98:Paraffinöl / Wasser\", \n\n35. für ein so genanntes \"Testset M: Mykosen/ Pilze\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Mykosen / Pilze enthält 31 Ampullen mit folgendem Inhalt: \nM01:Aiternaria tenuis,M02:Aspergillus fumigatus, M03:Botrytis cinerea, \nM04:Candida albicans, M05:Chaetomium globosum, M06:Cladosporium herbarum, \nM07:Curvularia lunata, M08:Fusarium moniliforme, M09:Helminthosporium halod, \nM10:Microsporum canis, M11:Mucor mucedo, M12:Neurospora sitophila, \nM13:Penicillium notatum, M14:Phomabetae, M15:Pullularia pullulans,M16:Rhizopus \nnigricans, M17:Saccharomyces cerevisi,M.18:Serpula lacrymans, M19:Sporothrix \nschenkii, M20:Trichophyton mentagrop, M21:Ustilago tritici, M22:Altemaria \nalternata, M23:Aspergillus niger, M24, M25:Fusarium roseum, M26:Mucor racemosus, \nM28:Penecillium expansum, M31:Trichophyton rubrum, M90:Pilze l / Champignons \nl,M91:Pilze II / Champignons II, K99:NaCI 0,9%+Phenol 0,4%\", \n\n36. für ein so genanntes \"Testset PE: Pestizide\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Pestizide enthält 33 Ampullen mit folgendem Inhalt: \nPE02:Benzoisothiazolidion (F), PE03:Bronopol (B), PE05:Captan(F), PE06:Diazinon \n(l), PE07:Unkräutvertilger (H), PE08:Folpet (F), PE09:KathonlTZ-14(B), \nPE10:Kathon Skane M-8 (B), PE12:Permethrin (l), PE13:Pyrethrum (l), \nPE14:Troy,Pdyphase (F), PE15:Zineb (F), PE17:Erpax (H), PE18:Kupferoxichlorid \n(F), PE19: Kupfervitriol (F), PE20:Lindan (l), PE21:Metaldehyd (M), \nPE22:Pentachlorphenol (H), PE23:Coumafos (P), PE24:Phenol (H), \nPE25:Phenoxapropethyl (H), PE26:Schwefel (F), PE27:Xylamon (F), PE28:Aroclor Mix \n1 (P), PE29:Aroclor Mix 2 (P): PE30:Herbizid Mix 1, PE31:Herbizid Mix 2, \nPE32:Herbizid Mix 3, PE33:Pestizid Mix 1, PE34:Pestizid Mix 2, PE35:Pestizid Mix \n3, PE36:Pestizid Mix 4. PE37:Pestizid Mix 5\". \n\n37. für ein so genanntes \"Testset AR: Aromen\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Aromen enthält 25 Ampullen mit folgendem Inhalt: AR01:Ananas, \nAR02:Apfel, AR03:Aprikosen, AR04:Bananen, AR05:Bittermandel, AR06:Brombeeren, \nAR07:Cassis, AR08:Erdbeeren, AR09:Heidelbeeren, AR10:Himbeeren, AR11 :Kaffee, \nAR12:Kirsch,AR13:Kirschen, AR14:Mandel, AR15:Maraschino, \nAR16:Orange,AR17:Pfefferminz, AR18:Pfirsich, AR19:Pistazien, AR20:Rum, \nAR21:Trauben, AR22:Vanille, AR23:Waldbeeren, AR24:Williamsbime, AR25:Zitrone\",\n\n38. für ein sogenanntes \"Testset GE: Geopathie\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Geopathie enthält 20 Ampullen mit folgendem Inhalt: GE \n01:Silicea, GE02:Eisenpfeilspäne, GE03:Achat, GE04:Calcium carbonium, \nGE05:Cuprum D 30, GE06:Quarzsand, GE07:Cuprum D 1000, GE08:Phosphorusb D60, \nGE09:Radium bromatum C200, GE10:Aqua pulvia D200, GE11:Tryptophynum D6, \nGE12:Acidum carbolicum, GE13:Glyoxal, GE14:Cotlinsonia canadensis D6, GE15:Carbo \nvegetabilisD6, GE16:Castoreum D6, GE17:Helonias dioicaD6, GE18:Argentum nitricum \nD6, GE19:Succinum D6, GE20:Veratrum album D6\", \n\n39. für ein so genanntes \"Testset GT: Gewürze und Tees\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Gewürze und Tees enthält 34 Ampullen mit folgendem Inhalt: \nGT01:Anis, GT02:Basilikum, GT03:Bohnenkraut, GT04:Cayennpfeffer, GT05:Curry, \nGT06:Dill, GT07:Estragon, GT08:Gewürznelke, GT09:lngwer, GT10:Knoblauch, \nGT11:Koriander, GT12:Kümmel, GT13:Lorbeerblätter, GT14:Majoran, GT15:Muskat, \nGT16:Oregano, GT17: Paprika, GT18:Petersilie, GT19:Pfeffer, GT20:Rosmarin, \nGT21:Salbei, GT22:Schnittlauch, GT23:Senf, GT24:Thymian, GT25:Wacholder, \nGT26:Zimt, GT27:Eisenkraut, GT28:Fenchelsamen, GT29:Hagebutte, \nGT30:Johnniskraut, GT31:Kamille, GT32:Lindenblüte, GT33:Pfefferminze, \nGT34:Zitronenmelisse\", \n\n40. für ein so genanntes \"Testset l: Impfstoffe\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Impfstoffe enthält 26 Ampullen mit folgendem Inhalt: \n102:Chloroquin (Malariapr.), 103:Cholera, 104:Diphterie, 105:FSME, 106:Gasbrand, \n107:Gelbfieber, 108:Haemophilius influenzae, 109:HepatitisA, I10:Hepatitis B, \nI11:Kinderlähmung (Poliom.), I12:Masern (Morbilli), I13:Mefloquin (Malariapr), \nI14:Meningokokken-Meningitis, I15:Mumps (Parotitis), I16:Röteln (Rubeola), \nI18:Staphylokokken, I19:Starrkramp (Tetanus), I20:To!lwut(Rabies), I22:Typhus, \nI23:Varicellen, I24:Keuchhusten (Pertussis), I25:Kinderlähmung (Injektion), \nI26:Asthma, Bronchitis, K96:NaCI 0,9%, K97:Milchzucker, K99:NaCl 0,9%+Phenol \n0,4%\", \n\n41. für ein so genanntes \"Testset P: Pollen\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Pollen enthält 61 Ampullen mit folgendem Inhalt: P01:Ahom, \nP02:Amarant, P03:Aster, P04:gemein. Beifuß, P05:Birke, P06:Brennessel, \nP07:Chrysantheme, P08:Dahlie, P09:Eiche, P10:Erle, P11:Esche, P12:Fichte, \nP13:Flieder, P14:weißer Gänsefuß, P15:Gerste, P16:Glaskraut, P18:Goldrute, \nP19:Hafer, P21:Hainbuche (Weißbuche), P22:Hasel, P23:schwarz. Holunder, \nP24:Honiggras, P25:Hopfen, P26:Hundzahngrasl, P27:falscher Jasmin, P28:Kammgras, \nP29:Kiefer, P30:gemein. Knäuelgras, P32:Linde, P33:Löwenzahn, P34:Luzerne, \nP35:Mais, P36:Marguerite, P37:Pappel, P38:Platane, P39:Quecke, P40:Ragweed, \nP41:Raps, P42:engl. Raygras, P43:Robinie (falsche Akazie), P44:Roggen, \nP45:Rotbuche (Buche), P46:wohlriech. Ruchgras, P47:Sauerampfer, P48:Schilf, \nP52:Ulme, P53:Wegerich, P54:Weide, P55:Weizen, P56:Wiesenfuchsschwanz, \nP57:Wiesenlieschgras, P58:Wiesenrispengras, P59:Wiesenschwingel, \nP60:Roßkastanie, P90:Gräser P24, P30, P42, P57, P58, P59, P91:Gräser und \nGetreide P90.P15, P19, P44, P55, P92:KräuterP04,P06,P33,P53, \nP93:BlumenP03,P07,P08,P18,P36, P94:Bäume1 / Frühblüher P10, P22,P37, P52, P54, \nP95:Bäume2 / Mittelblüher POS, P09, P38, P45, K99:NaCIO,9%+PhenolO,4%\", \n\n42. für ein so genanntes \"Testset PH: Photoallergene und Lichtschutzsubst.\" \nzu werben: \n\n\"Der Testsatz Photoallergene und Lichtschutzsubstanzen enthält 23 Ampullen \nmit folgendem Inhalt: PH01:2-Ethylhexyl-4-dimethyl-aminob., \nPH02:2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat, PH03:2-Phenyl-5-benzimidazolsulfons., \nPH04:3-(4-Methylbenzyliden)-campher, PH05:4-Aminobenzoesäure (PABA), \nPH06:4-ter-Butyl-4-methoxy-dibenz., PH07:lsoamyl-4-methoxycinnamat, \nPH08:Oxybenzon, PH09:Sulisobenzon, PH10:5-Brom-4-chlorsalicylandillid, \nPH11:Ambrettemoschus, PH12:Bithionol, PH13:Chinidinsulfat, \nPH14:Chlorpromazinhydrochlorid, PH15:DuftstoffMix, PH16:Hexchlorophen, \nPH17:Olaquindox, PH18:Promethanzin- hydrochlorid, PH19:Sulfanilamid, \nPH20:Tertrachlorsali-cylandilid, PH21:Thiourea,PH22:Tribromsalan, \nK98:Paraffinöl\", \n\n43. für ein so genanntes \"Testset S: Holz/ Pflanzenfasern\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Holz / Pflanzenfasern enthält 19 Ampullen mit folgendem Inhalt: \nS01:Buchenholz,S02:Eichenholz,S03:Fichtenholz, S04:Kiefernholz, S05:Nußbaumholz, \nS06:Tannenholz, S07:Ulmenholz, S08:Abachiholz, S09:Limbaholz, S10:Mahagoniholz, \nS11:Macoreholz, S12:Raminholz, S13:Teakholz, S14:Baumwolle, S15:Flachs, \nS16:Kapok, S17:Heustaub, S90:Mischungen S14, S15, S16, K96:NaCL\", \n\n44. für ein so genanntes \"Testset 0: Orthomolekularmedizin\" zu werben: \n\n\"Der Testsatz Orthomolekurlarmedizin enthält 68 Ampullen mit folgendem \nInhalt: 001:VitaminA,002:VitaminB1, 003:Vitamin B2, 004:Vitamin B3, 005:Vitamin \nB5, 006:Vitamin B6, 007:VitaminB12,008:VitaminB15, 009:Vitamin C, 010:Vitamin \nD2, 011:Vitamin E, 012:Vitamin F, 013:Vitamin K, 014:Vitamin U, \n015:Bioflavonoide/Rutin, 016:beta-Carotin, 017:Biotin, 018:Cholin, 019:Folsäure, \n020:lnositol, 021:PABA, 022:Multi Mineral, 023:Kelp,024:Hefe, 025:Boron, \n026:Calcium, 027:Chrom,028:Eisen,029:Fluor,030:Jod,031:Kalium, 032:Kieselsäure, \n033:Kupfer, 034:Magnesium, 035:Mangan, 036:Selen, 037:Zink, 038:L-Alanin, \n039:L-Arginin, 040:L-Asparagin,041:L-Carnitin,042:L-Cystein, 043:L-Glutamin, \n044:L-Glutthion, 045:Glycin, 046:L-Histidin, 047:L-lsoleucin, 048:L-Leucin, \n049:L-Lysin, 050:L-Methionin, 051:L-Omithin, 052:L-Phenylanlanin, 053:L-Prolin, \n054:L-Serin, 055:L-Threonin, 056:L-Trypfophan, 057:L-Tyrosin, 058:L-Valin, \n059:RNS/ONS, 060:Betain, 061:Bromelain, 062:CoenzymQ10,063:Lipase, \n064:Pankreatin, 065:Papain, 066':Pepsin, 067:SOD, 068:Melatonin\", \n\n45. für ein so genanntes \"Testset T: Tierepithelien, Milben, Insekten\" zu \nwerben: \n\n\"Der Testsatz Tierepithelien, Milben, Insekten enthält 25 Ampullen mit \nfolgendem Inhalt: T01:Huhn, T02:Ente, T03:Gans, T04:Wellensittich, \nT05:Goldhamster, T06:Hund, T07:Kaninchen, TO8:Katze, T09:Meerschweinch, \nT10:Pferd, T11:Rind, T12:Schafwolle, T13:Schwein,T14:Ziege, T15:Kamel, T16:Maus, \nT17:Ratte, T18:Milbe 1, T19:Milbe2, T90:Federn Z01, T02, T03, T91:Tierhaare l \nT05, T06, T07, T08, T09, T92:Tierhaare II T10, T11, T12, T13, T14, \nK96:Kontrolllösung NaCI, T24:Bienengift, T25:Wespengift\", \n\n46. für ein so genanntes \"Testset TW: Textilien, Textilfarbst., Waschmittel\" \nzu werben: \n\n\"Der Testsatz Textilien, Textilfarbstoff, Waschmittel enthält 60 Ampullen mit \nfolgendem Inhalt: \n\nTW01:Alpaca, TW02:Angora, TW03:Baumwolle, TW04:Jute, TW05:Kaschmir, \nTW06:Leinen, TW07:Mohair, TW08:Ramie, TW09:Seide, TW10:Wolle (Schaf), \nTW11:Acryl, TW12:Nylon, TW13:Polyamid, TW14:Poyester, TW15:Polyamid / \nPolyuerthan, TW16:Viscose, TW17:4-Aminophenol, TW18:Naphthol AS, \nTW19:Dispersionsblau 1, TW20:Dispersionsblau 3, TW21:Dispersionsgelb 3, \nTW22:Dispersionsgelb 9, TW23:DispersionsgeJb42, TW24:Dispersionsorange 1, \nTW25:Dispersionsorange3,TW26:Dispersionsorange11, TW27:Dispersionsrot 1, \nTW28:Dispersionsrot 11, TW29: Dispersionsrot 13, TW30:Dispersionsrot 17, TW31 \n:Ancosoft, TW32:Ariel futur, TW33:Comfort, TW34:Coral, TW 35:Dash, TW36:Dixan \nMegaperls, TW37:Enka, TW38:Express Lanolin, TW39:Filetti compact, TW40:Floris, \nTW41:Genie Lavabo, TW42:Kürfein compact, TW43:Lenor ultra Aprilfrisch, TW44:Maga \ncolor,.TW45:Niaxa compact, TW46:Omo complet, TW47:Persil Megaperls, \nTW48:Perwotl, TW49:Radion micro aktiv, TW50:Rei ultra, TW51:Seifenflocken, \nTW52:Softlan ultra, TW53:Sunil aktiv, TW54:Tandil color, TW55:Total, TW56:Vizir \nfutur, TW57:Weißer Riese Megaperls, TW58:Wollana Finesse, TW59:Calgon ultra, \nK98:Paraffinöl / Wasser\", \n\n47. für ein so genanntes \"Testset Z: Zahnprothesenstoffe\" zu werben: \n\n\"Der Testsatzzahnprothesenstoffe enthält 19 Ampullen mit folgendem Inhalt: \nZ01:BisphenolA, Z02:Amalgam, Z03:Amalg.-Legierung, \nZ04:Ammoniumtetrachloroplatinat, Z05:Benzoylperoxid, Z06:Eugenol, \nZ07:Hydrochinon, Z08:Kaliumdicyanoaurat, Z09:N,N-Dimethyl-p-toluidin, \nZ10:Natriumthiosulfatoaurat, Z11:Palladiumchlorid, Zi \nZinn(ll)----chlorid,Z13:(2-Hydroxyethyl)-mathacrylat,Z14:BIS-GMA, \nZ15:Diurethandimethacrylat, Z16:Ethylenfglycol-dimethacrylat, \nZ17:Methylmetathacrylat, Z18:Triethylenglycol-dimethacrylat, \nK98:Paraffinöl/Wasser\" \n\n48. für \"leere Ampullen,, zur Testung und Desensibilisierung mit der so \ngenannten \"Bioresonanz\" zuwerben: \n\n\"Glauben Sie beispielsweise, dass eine Hautcreme nicht vertragen wird, können \nSie diese in eine Leerampulle abfüllen und damit in Verbindung mit der \nBioresonanz nach T testen und desensibilisieren\", \n\n49. für ein so genanntes \"Allergenclip Starterset\" zu werben: \n\n49.1. \"Wenn Sie vermuten, dass eine Allergie von Stoffen aus der \nUmgebungsluft ausgelöst wird, können diese Stoffe mit dem Allergenclip \neingefangen werden. Man trägt den Allergenclip mehrere Stunden bis einen \nTag....An dem Klebestreifen des Allergenclips bleiben all jene Pollen, Stäube \nund Partikel der Umgebungsluft kleben, die auch die Person im täglichen Leben \nbelasten. Der Klebestreifen wird anschließend auf den...Objektträger aufgebracht \nund in den Messbecher gegeben. Mit Hilfe der Bioresonanz...wird dann getestet, \ninwieweit die anhaftenden Substanzen die Person belasten\", \n\n49.2. \"Neben der Austestung kann der Klebestreifen mit den Substanzen auch \nzur Desensibilisierung herangezogen werden\", \n\n50. für so genannte \"Biofeldformende Geräte\", insbesondere den Geräten \n\"TV-S3\", \"Elo-S3\" und \"Mini-S3\" zu werben: \n\n50.1. \"Im Gegensatz zu vielen Tieren und Insekten können sich geologische \nAnomalien wie z. B. Wasseradern, Verwerfungen oder ähnliches, auf den Menschen \nnegativ auswirken. So konnte gezeigt werden, dass Bienen (sogenannte \nStrahlensucher) auf ganz bestimmten geologischen Zonen nahezu die doppelte Menge \nan Honig produzieren, wohingegen Menschen (Strahlenflüchter) sich oft auf den \ngleichen Störzonen unwohl fühlen. Mit der Bioresonanz nach T wurden die \nResonanzstellen verschiedener geologischer Störzonen ermittelt und auf dieser \nBasis geeignete biofeldformende Geräte entwickelt\", \n\n50.2. \"Untersucht man Patienten, die längere Zeit einem elektrischen bzw. \nmagnetischen Wechselfeld ausgesetzt waren (z. B. durch die Felder am Bettplatz), \nso finden sich immer wieder die gleichen, gestörten Resonanzspektren...Ein \nVergleich dieser sechs Interferenzen mit den Regulationsmechanismen des \nmenschlichen Organismus zeigt, dass sowohl das zelluläre System, das Herz, sowie \nGrundregulationen im Bereich des Gehirns (Epiphyse, Basalkerne) betroffensind. \nFolgerichtig ist nicht die Reduktion des jeweiligen Feldes das Entscheidende, \ndie ohnehin nur mit sehr großem Aufwand möglich ist, sondern die Reduktion der \nBeeinträchtigung auf den genannten Interferenzen. Die hierfür entwickelten \nGeräte TV-S3 und Elo-S3 leisten dies\", \n\n50.3. \"In der Tabelle: Störzonen und deren Resonanzinterferenzen können bei \nallen drei Störzonen viele Resonanzstellen im Bereich von 22.00 bis 24.75 \nfestgestellt werden. Vergleicht man diesen Bereich mit der folgenden Tabelle: \nRegulationsinterferenzen des menschlichen Körpers, so läßt dies den Schluss zu, \ndass das zelluläre System des Menschen durch geobiologische Störzonen belastet \nwird. Diese Schlussfolgerung ist derzeit nur mit der Schwingungsmedizin möglich. \nSie zeigt, welche Möglichkeiten sie birgt!\", \n\n50.4. \"Sonderdruck zu biofeldformenden Geräten Erfahrene Therapeuten wissen, \nwie schwierig die Therapie eines Patienten ist, dessen Schlafplatz zu hohe \nelektromagnetische oder geologische Belastungen aufweist. In diesem kostenlosen \nSonderdruck wird beschrieben, wie am Patienten mit Hilfe der Bioresonanz nach T \n(BnPS) getestet werden kann, ob der Patient elektromagnetisch oder geologisch \nbelastet ist. Weiterhin wird ausgeführt, wie mit Hilfe kleiner und portabler \nBioresonanzgeräte geologische Störzonen ermittelt und ihre negativen \nAuswirkungen auf den Organismus mit geeigneten Geräten reduziert werden können. \nIm letzten Beitrag des Sonderdrucks wird anhand einer Verwerfung gezeigt, wie \ngroß die Auswirkungen geologischer Belastungen auf die Umwelt sein können\", \n\n51. für das Gerät \"TV-S3\" zu werben: \n\n\"Befindet sich eine Person lange im Umgebungsfeld eines Monitors oder eines \nFernsehgerätes, so kann im Resonanztest ein Defizit...festgestellt werden\", \n\n52. für das Gerät \"Elo-S3\" zu werben: \n\n\"Untersucht man einen Patienten, der sich auf Grund seines Berufs- bzw. \nseiner Umgebungseinflüsse (z.B. Schlafbereich) häufig in stärkeren elektrischen \noder magnetischen Feldern aufhält, so findet man nicht selten....Defizite\", \n\n53. für das Gerat \"E-Smog S2 für Duplex\" zu werben: \n\n53.1. \"Untersucht man einen Patienten, der sich auf Grund seines Berufs- bzw. \nseiner Umgebungseinflüsse (z.B. Schlafbereich) häufig in stärkeren elektrischen \noder magnetischen Feldern aufhält, so findet man nicht selten....Defizite\", \n\n53.2. \"Der E-Smog S2 wird sehr häufig dann verwendet, wenn sehr starke \ngeopathische Belastungen vorliegen...\", \n\n54. für das Gerät \"Mini-S5\" zu werben: \n\n\"Dieses weltweit zigtausendfach eingesetzte Gerät kann...in einer \nTasche...getragen werden. Aber auch stationär eingesetzt bringt es Vorteile. So \nkonnte festgestellt werden, dass ein unter dem Bett positionierter Mini-S5 die \nnegativen Auswirkungen geobiologischer Störzonen reduzieren kann\", \n\n55. für das Gerät \"Duplex II\" (in den Größen klein, mittel und groß) zu \nwerben: \n\n\"Untersucht man mittels der Bioresonanz nach...verschiedene Störzonen, z. B. \ndas Globalgitternetz, Wasseradern, Erdverwerfungen usw., so stellt man sehr \nviele Resonanzstellen fest, die unseren Organismus belasten können...Diesen \nvielfältigen Resonanzstellen kann man nur dann durch ein Gerät entgegenwirken, \nwenn es exakt auf die Resonanzstellen der Störzonen abgestimmt ist. Die Duplex \nII Produktfamilie wurde genau nach diesen Vorgaben entwickelt. Nach nunmehr \n10-jährigem Einsatz gehört der Duplex zwischenzeitlich zu den am häufigsten \nnachgefragten Produkten. (Erfahrungsberichte aus aller Welt bestätigen die \nuniverselle Wirkung gegenüber geobiologischen Störzonen.)\", \n\n56. für Geräte zur so genannten \"Wasserenergetissierung\" insbesondere für \n\"S2-Aqua\" zu werben: \n\n56.1.\"Experten sagen..., dass das Wasser deutscher Wasserwerke \nselbstverständlich chemischrein ist. Dennoch hinterlasse jeder Stoff, mit dem \ndas Wasser in Berührung komme, seine Visitenkarte. Hier sei eine Enerqetisierunq \nunverzichtbar\", \n\n56.2. mit den Abbildungen und den dazugehörigen Text: \n\nDazu wurde folgender, sicherlich außergewöhnlicher Versuch unternommen: Er \nbefestigte auf einer Glasflasche, die mit Wasser befüllt war, einen Aufkleber \nmit den Worten: Du bist häßlich. Du machst mich krank. Das Strukturbild des \nspäter eingefrorenen Wassers war völlig chaotisch. Dagegen entstand bei den \nWorten ich liebe Dich, Du bist schön ein völlig perfekter Kristall. \n\nEiskristall aus Wasser, das mit dem Wort \"liebe\" besprochen wurde. \n\nEiskristall aus Wasser, das mit den Worten \"Du machst mich krank“ besprochen \nwurde. \n\nMan sieht auch hier, dass Wasser alle Informationen speichert, sowohl positiv \nals auch negativ. \n\nMit der Bioresonanz nach T lassen sich diese Einflüsse ebenso nachweisen. \nHält man in eine Wasserprobe eine völlig geschlossene Glasampulle mit \nQuecksilber, so kann - obwohl kein direkter Kontakt zwischen dem Quecksilber und \ndem Wasser besteht im Wasser die für Quecksilber typische Frequenz im \nResonanzverfahren nachgewiesen werden. Testet man wiederum die Personen, die ein \nsolches Wasser trinken, Findet man auch in deren Resonanzspektren die für \nQuecksilber typischen Defizite. \n\n56.3. \"U...fand mit Hilfe der Bioresonanz... heraus, dass ...verwirbeltes \nWasser im höchsten Maße dazu geeignet ist, den Organismus in seiner Regulation \nzu unterstützen bzw, ihn zu regenerieren\", \n\n56.4. \"Im Innern besteht der S2-Aqua. ..aus einer Spirale. Beim Durchfließen \ndieser Spirale wird das Wasser rechtsdrehend eingewirbelt. Die Bedeutung \nrechtsdrehenden Wassers ist vielen bekannt und die Verwendung weit verbreitet. \nDurch den natürlichen Vorgang wird das Wasser aktiviert, d.h. energetisch \naufgewertet und zusätzlich durch Kontakt mit den Schwingungsspektren \nausgesuchter Mineralien angereichert. Mit Hilfe der Bioresonanz kann...kann dies \nnachvollzogen werden\", \n\n56.5. \"von 45 befragten Personen tranken 69% das aktivierte Wasser über 8-12 \nMonate...77% empfanden eine positive Wirkung auf das Wohlbefinden, 46% fühlten \nsich nach einer anstrengenden Tätigkeit rasch wieder fit. 69% der Befragten sind \nder Ansicht, dass das aktivierte Wasser einen heilenden Einfluss haben kann. 92% \nglauben, dass das aktivierte Wassereiner gesunden und natürlichen Lebensweise \ndient. \n\n56.6. \"Wasser, Biotransmitter für Lebensenergie Beginnend mit der \nhistorischen Bedeutung von Wasser bei der Behandlung verschiedenster \nErkrankungen kommt der Autor in diesem Sonderdruck zu der Erkenntnis, dass \ngespeicherte Frequenzen und die potentielle Radialkraft dessen Heilkraft \nbestimmt. Es werden die verschiedenen Parameter erläutert, die ein Heilwasser \nausmachen und dargestellt, wie sich die verschieden Wasserarten wie z. B. \nHeilwasser, Tafelwasser, Quellwasser und natürliches Mineralwasser \nunterscheiden. Abschließend wird ausgeführt, warum ein mineralarmes, \nrechtsdrehendes Wasser die Basis aller Gesundheit ist\", \n\n57. für das Mittel \"S4\" Mineralstoffgel zu werben: \n\n57.1. \"Immer mehr Studien belegen, dass die sog. \"Zivilisationskrankheiten\" \nihren Ursprung in einer chronischen Übersäuerung des menschlichen Organismus \nhaben. Es ist daher nicht verwunderlich, dass nur noch ca. 10 % der Menschen in \nden westlichen Ländern einen ausgeglichenen Säure-Basen-Haushalt besitzen. \nDiesem, und dass zeigen besonders die Ergebnisse der Bioresonanz, ist höchste \nAufmerksamkeit zu schenken, da er eine wesentliche Voraussetzung für unsere \nGesunderhaltung darstellt\", \n\n57.2. \"Säuren, Säuren - Übersäuerung (Azidose)\", \n\n57.3. Aufgrund der vielen verschiedenen Säurequellen kann der Körper rasch zu \neinem sauren Milieu werden. Zellen und Gewebe übersäuern. Das \nStoffwechselgeschehen und verschiedene Organfunktionen werden nachteilig \nbeeinflusst. Die Tätigkeit von Enzymgruppen, deren optimaler Wirkungsbereich im \nBasischen liegt, wird herabgesetzt. Eine funktionelle Schwächung der sogenannten \nbasophilen (basenliebenden) Verdauungsorgane (Leber, Galle, Bauchspeicheldrüse, \nDünn- und Dickdarm) tritt ein\", \n\n57.4. \"Für die meisten Menschen ist eine ausreichend basenüberschüssige \nErnährung praktisch kaum erreichbar. Die Auslaugung der Böden, konservierte, \nstark hitzebehandelte Lebensmittel und lange Transportwege lassen unsere \nNahrungsmittel immer minderwertiger werden\". \n\n57.5. \"In Deutschland besteht eine unzureichende Zinkversorgung\" \n\n57.6. \"Der Säuren-Basen-Haushalt, Dr. med. X Viele Erkrankungen wie Migräne, \nrheumatische Erkrankungen, chronische Entzündungen, Hauterkrankungen und Karies \nkönnen auch auf eine chronische Übersäuerung des Körpers zurückgeführt werden. \nDr. X zeigt Wege, wie wir den Körper entsäuern und den Heilprozess wirkungsvoll \nunterstützen können. Aus dem Inhalt: Kleiner Exkurs in die Biochemie, \nWechselwirkungen im Säure-Basen-Haushalt, Säure frisst Löcher in die Gesundheit, \nErkrankungen des Magen-Darm-Bereichs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Orthopädische \nErkrankungen, Hauterkrankungen, Nierenerkrankungen, Nerven- und \nGemütserkrankungen, Schwangerschafts- und Kinderkrankheiten, Tumorleiden, \nHörsturz und Ohrgeräusche, Karies und Amalgamproblematik, Gesundung durch \nEntsäuerung, Entsäuerungstherapie nach Maß... \" \n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.\n\n1\n\nTatbestand\n\n2\n\nDie Verfügungsbeklagte (Beklagte) vertreibt im Wesentlichen medizinische Gerätschaften zur Anwendung einer sog. \"Bioresonanztherapie\" sowie sonstige Gesundheitsprodukte wie Geräte zur \"Wasserenergetisierung\" und ein Nahrungsergänzungsmittel \"S4\". Zum Zwecke der Veräußerung wirbt sie für diese Produkte unter der Internetadresse www.S5.de .\n\n3\n\nDer Verfügungskläger (Kläger) begehrt von der Beklagten die Unterlassung einzelner Werbeaussagen. Er hat die Beklagte unter dem 2.4.2004 abgemahnt und unter Fristsetzung zum 14.4.2004 zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine solche hat die Beklagte nicht abgegeben.\n\n4\n\nZu den Anträgen unter 1.)\n\n5\n\nDer Kläger behauptet, dass es sich bei der \"Bioresonanztherapie\", bei der - unstreitig in Bezug auf die reine Produktbeschreibung - die im Antrag zu 1.) bezeichneten Bioresonanzgeräte eingesetzt würden, um eine Außenseitermethode handele. Sie stelle nicht nur eine umstrittene Heilmethode dar, sondern beruhe auch auf einer irrationalen Diagnostik, nach Bedarf mit esoterischen oder sogar okkulten Versatzstücken. Die Methode schulde seit ihrer Erfindung (1977) jeglichen wissenschaftlichen Nachweis einer Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit. Das \"Therapieprinzip\" beruhe- zusammengefaßt - darauf, dass dem Patienten durch das sehr teure Bioresonanzgerät (Preise der Geräte zwischen 465,00 und 7.990,01 Euro) Schwingungen entnommen würden, die das Gerät analysiere, moduliere, invertiere und ggf. verbessere. Die Schwingungen würden dann an den Patienten zurückgeleitet, der während des Vorganges der Entnahme und Zurückführung der Schwingungen mittels Elektroden mit dem Gerät verbunden sei.\n\n6\n\nSolche Schwingungen gebe es nicht. Jegliche Wirkung sei den Geräten abzusprechen: den Werbeaussagen fehle jegliche Tatsachengrundlage.\n\n7\n\nDa die Wirkungsaussagen der Werbung wissenschaftlich ungesichert seien, obliege es der Beklagten darzulegen und zu beweisen, dass ihre Angaben zutreffend und richtig sind.\n\n8\n\nDanach seien sämtliche der unter den Anträgen zu 1) aufgeführten Aussagen und Behauptungen zu untersagen, da sie auf der Bioresonanztherapie beruhten, die keinerlei diagnostischen oder therapeutischen Nutzen habe. Das Verbot dieser zur Täuschung geeigneten Werbung ergebe sich aus § 4 Abs.2 Nr.2 MPG, § 3 Satz2 Nr.2 HWG und §§ 1, 3 UWG.\n\n9\n\nZu den Anträgen unter 2. - 21.)\n\n10\n\nGegenstand der Anträge 2. bis 21.) seien Werbeaussagen, die sog. \"Therapieprogramme nach Dr. V\" oder sonstige Sonderprogramme beträfen. Es handele sich - Produktbeschreibung insoweit unstreitig -um Geräte (Speicherkarten o.a.), die mit einem Anschluß- bzw. Aufsatzstück versehen seien und einem Aufkleber, auf dem der jeweilige Anwendungsbereich bezeichnet sei. Die Geräte seien nach der Werbeaussage \"speziell geeignet zur Anwendung in dem Gerät S-comp PS 1000\".\n\n11\n\nDamit bauten sie auf der Funktion dieses Bioresonanzgerätes auf. Die angegriffenen Angaben seien damit ohne Tatsachengrundlage, in keiner Weise gerechtfertigt und frei erfunden. Im Übrigen gelte das zum Antrag 1.) Gesagte.\n\n12\n\nZu den Anträgen unter 22.- 25.)\n\n13\n\nBei den hier beworbenen Geräten mit der Bezeichnung \"S2\" würden erneut Eigenschaften und Wirkungen angepriesen, die das Gerät nicht leisten könne. Die angebliche Funktionsweise beruhe erneut auf dem Prinzip der Bioresonanzen, die in dem behaupteten Sinne nicht existierten. Die tragende Säule des Ganzen sei - wie dargelegt - ein Phantasieprodukt. Im Übrigen gelte das zuvor Gesagte.\n\n14\n\nZu den Anträgen unter 26.- 48.)\n\n15\n\nHier werde für Testsets zur Diagnose von Allergien - Produktbeschreibung erneut unstreitig - geworben. Die in Ampullen verschlossenen Testsubstanzen (Allergene) müßten in das unter Antrag 25.) bezeichnete Gerät \"Allergen-Transfer-rayonator\" gesteckt werden, durch das dann die \"Bioresonanzen\" flössen. Mittels der \"Bioresonanzen\" sei dann nach der Werbeaussage die Diagnose von Allergien möglich.\n\n16\n\nDas Verfahren sei zur Feststellung von Allergien völlig ungeeignet; die Angaben seien ohne Realitätsbezug. Im übrigen gelte das zuvor Gesagte.\n\n17\n\nZu Antrag 49.)\n\n18\n\nDieser Antrag beziehe sich auf die Werbung für ein \"Allergenclip Starterset\". Nach der - inhaltlich unstreitigen Werbeaussage - würden mittels eines am Clip befestigten Klebestreifens Substanzen aus der,,Umgebungsluft\" eingefangen. Mit der Bioresonanzmethode könne dann getestet werden, inwieweit die anhaftenden Stoffe die Testperson belasteten.\n\n19\n\nDie beschriebene Wirkung sei erneut zu verneinen, da es Bioresonanzen nicht gebe. Insoweit könne auf die vorherigen Ausführungen verwiesen werden.\n\n20\n\nZu Antrag 50.\n\n21\n\nDes Weiteren biete die Beklagte die im Antrag genannten \"Biofeldformende Geräte\" an, mit denen nach der - inhaltlich unstreitigen - Werbeaussage \"Störzonen\" (geographische Störfelder wie Erdstrahlen, Wasseradern) aufgefunden und beseitigt werden könnten.\n\n22\n\nAuch diese Behauptungen hätten keinerlei Grundlage nach dem Stand gesicherter wissenschaftlicher Technik. Störzonen gebe es nicht. Es handele sich um - Aberglaube. Es sei noch niemals gelungen, derartige \"Erdstrahlen\" und einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen diesen und dem menschlichen Befinden oder dem Auftreten etwaiger Erkrankungen nachzuweisen.\n\n23\n\nDie Angaben seien zur Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet und daher gemäß §§ 3, 1 UWG zu unterlassen.\n\n24\n\nZu den Anträgen unter 51. und 52.)\n\n25\n\nHier würden dem Kunden angebliche Defizite (betreffend bestimmte Interferenzen) wegen des Verbleibens in einem bestimmten Umfeld - so eines Monitors oder Fernsehgerätes - vorgegaukelt, welche angeblich in einem Resonanztest festgestellt werden könnten.\n\n26\n\nSolche Resonanzen gebe es nicht; Es könnten auch keine Defizite - welcher Art auch immer - festgestellt werden. Die angesprochenen Verkehrskreise würden daher getäuscht; der Unterlassungsanspruch beruhe auf §§ 3,1 UWG\n\n27\n\nZu Antrag 53.)\n\n28\n\nHier könne auf die Ausführungen zu den Anträgen zu Ziff. 50. (betreffend Antrag 53.2) und 51.)(betreffend Antrag 53.1) verwiesen werden.\n\n29\n\nZu Antrag 54.)\n\n30\n\nAuch dieses Gerät sei nach der Werbeaussage im Zusammenhang mit geobiologischen Störzonen einzusetzen, deren Existenz den angesprochenen Verkehrskreisen vorgegaukelt würden. Ergänzend könne auf die Ausführungen zu Antrag 50.) verwiesen werden.\n\n31\n\nZu Antrag 55.)\n\n32\n\nDieser Antrag beziehe sich auf die Werbung für ein Gerät mit der Bezeichnung \"Duplex2\".\n\n33\n\nDie Werbeaussagen ließen jeden Tatsachenhintergrund vermissen und seien gleich in dreifacher Hinsicht falsch:\n\n34\n\n- es gebe keine Störzonen wie Globalgitternetz, Wasseradern, Erdstahlen etc.,\n\n35\n\n- daher könne man diese auch nicht mit Bioresonanz nachweisen,\n\n36\n\n- geschweige denn mit dem beworbenen Gerät den Phänomenen abhelfen.\n\n37\n\nDie Werbeaussage sei gemäß § 3, 1 UWG zu unterlassen.\n\n38\n\nZu Antrag 56.)\n\n39\n\nHier werde für Geräte mit der Bezeichnung \"S2 Aqua\" zur \"Wasserenergetisierung\" geworben, die durch das angebotene Gerät hergestellt oder verbessert werde. Dem Anwender werde suggeriert, dass die Struktur von Wasser verändert werden könne. Danach könne Wasserinformationen speichern oder energetisiert werden.\n\n40\n\nAuch diese Werbeaussagen seien frei erfunden und könnten nicht mit dem Grundlagenwissen über Wasser in Einklang gebracht werden. Sie seien daher zur Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet und gemäß §§ 3,1 UWG zu unterlassen.\n\n41\n\nZu Antrag 57.)\n\n42\n\nSchließlich biete die Beklagte ein Mittel mit der Bezeichnung \"S4\" an, das - so die unstreitige Werbeaussage - eine Entsäuerung des Körpers beim Anwender bewirken solle. Es handele sich hier um ein reines Phantasieprodukt, welches in physiologischer-historischer Hinsicht an die mit \"saurem Regen\" betriebene Angstmache anknüpfe.\n\n43\n\nDie Werbung sei irreführend, weil ein angeblich ins saure Milieu geratener Zustand des menschlichen Körpers behauptet werde, obwohl davon nicht die Rede sein könne. Ein Bedarf für die Einnahme des Mittels bestehe nicht.\n\n44\n\nBei der vorgegebenen Zweckbestimmung (Veränderung des ph-Wertes) würden praktisch alle Stoffwechselvorgänge betroffen und damit eine nachhaltige Veränderung der Beschaffenheit des menschlichen Körpers bewirkt. Wegen der pharmakologischen Zweckbestimmung sei eine arzneimittelrechtliche Zulassung erforderlich; die Werbung verstoße daher gegen § 3 a HWG.\n\n45\n\nZu beanstanden sei zudem, dass dem Adressaten eine Reihe von zum Teil schwersten Erkrankungen infolge drohender Übersäuerung in Aussicht gestellt werde, wodurch bei den angesprochenen Kreisen Angstgefühle geweckt würden.\n\n46\n\nEbenfalls sei die in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, in Deutschland bestehe eine unzureichend Zinkversorgung falsch. Diese Aussage diene nur der Werbung für das Produkt.\n\n47\n\nDer Unterlassungsanspruch ergebe sich aus §§ 3 a HWG: 17 Abs.1 Nr. 5 a, 18 Abs.1 Nr.6 LMBG und 1, 3 UWG.\n\n48\n\nDer Kläger beantragt,\n\n49\n\nwie erkannt.\n\n50\n\n(Von der Wiedergabe des 39 Seiten umfassenden Antrags wird abgesehen)\n\n51\n\nDie Beklagte beantragt,\n\n52\n\nden Antrag auf Erlaß einer einstweilige Verfügung zurück-zuweisen.\n\n53\n\nDer Antrag sei bereits unzulässig. Er genüge nicht den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs.2 Nr.2 ZPO, da der Kläger die Unterlassung ganzer Textpassagen begehre.\n\n54\n\nAuch fehle der Verfügungsgrund. Der Kläger habe es bisher versäumt, konkret darzulegen, wann er von den behaupteten Wettbewerbsverstößen Kenntnis erlangt habe. Insoweit treffe ihn die Darlegungslast, so dass die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG widerlegt sei.\n\n55\n\nDes weiteren sei der Sachvortrag zu den einzelnen begehrten Unterlassungen derart unsubstantiiert, dass nicht ersichtlich werde, welches Schutzrecht jeweils geltend gemacht werde/ verletzt sei. Es genüge auch nicht, wenn auf dem Internetauszug lediglich Textpassagen gekennzeichnet würden.\n\n56\n\nEin Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Normen sei nicht erkennbar. Die vom Kläger beantstandeten Seiten verstießen insbesondere auch nicht gegen §§ 1,3 UWG.\n\n57\n\nDie Aufzählungen und Erläuterungen in der Homepage bezögen sich nicht i.S.d. § 3 HWG auf das Erkennen, die Beseitigung oder die Linderung von Krankheiten, sondern vielmehr auf das Angebot der Beklagten.\n\n58\n\nAuch stellten die beanstandeten Angaben \"Sanfte Medizin\" und \"Stimulierung der menschlichen Regluationsmechanismen\" lediglich eine reine Untemehmenswerbung und keine Produktwerbung dar.\n\n59\n\nDer Sachvortrag des Kläger zu den Therapien und Testsätzen sei unsubstantiiert; der Kläger lege nicht dar, wo im Einzelnen die Irreführung liege. Zudem seien die Angaben richtig.\n\n60\n\nDie Bioresonaztherapie sei wegen ihres therapeutischen und diagnostischen Nutzens nicht in Frage zu stellen. Wissenschaftliche Studien bestätigten den Nutzen der Bioresonanztherapie als auch der Wirkung von S4.\n\n61\n\nZudem sei darauf hinzuweisen, dass sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ihre Homepage überarbeitet habe; es gebe nun zwei Webseiten und zwar eine für Heilberufler und eine für Endverbraucher.\n\n62\n\nEntscheidungsgründe\n\n63\n\nI.\n\n64\n\nDer Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung ist zulässig.\n\n65\n\n1.\n\n66\n\nInsbesondere genügt der Antrag den Bestimmheitsanforderungen des § 253 Abs.2 Nr.2ZPO. Der Kläger hat die beanstandeten Werbeaussagen konkret im Antrag bezeichnet. Soweit letztendlich ganze Textpassagen aus der Internet-Homepage der Beklagten beanstandet werden, so ist es erforderlich, dass diese, wie erfolgt, insgesamt wörtlich wiedergegeben werden.\n\n67\n\n2.\n\n68\n\nDer Kläger ist nach § 13 Abs.2 Nr.2 UWG prozeßführungsbefugt. Es handelt sich bei diesem - gerichtsbekannt - um einen Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört, insbesondere die Achtung, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs eingehalten werden. Solche Verstöße werden hier gerügt.\n\n69\n\nII.\n\n70\n\nDas Vorliegen eines Verfügungsgrundes wird zugunsten des Klägers gemäß § 25 UWG vermutet.\n\n71\n\nDie gemäß § 25 UWG vermutete Dringlichkeit entfällt auch dann nicht, wenn der Wettbewerbsverstoß längere Zeit unbeanstandet bleibt. Sie kann jedoch - worauf die Beklagte sich beruft - widerlegt werden, wenn der Antragsteller nach Kenntnis des Verstoßes diesen längere Zeit ungerügt läßt. Dabei besteht jedoch keine Marktbeobachtungspflicht, d.h., es ist unerheblich, ob der Antragsteller den Verstoß bei gehöriger Marktbeobachtung hätte erkennen müssen. Es schadet nur positive Kenntnis, die der Verletzer jedoch grds. zunächst darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen hat (Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., §25 UWG, Rn. 12, 13 a).\n\n72\n\nHierzu hat die Beklagte - auch auf einen entsprechenden Hinweis im Termin hin -nichts vorgetragen. Sie verkennt vielmehr die Verteilung der Darlegungslast.\n\n73\n\nIII.\n\n74\n\nDer Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung ist begründet.\n\n75\n\nDie Beklagte ist gemäß § 3 UWG verpflichtet, die beanstandeten Werbeaussagen zu unterlassen, da diese irreführend sind. § 3 UWG begründet einen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung irreführender Angaben. Irreführend ist eine Angabe in der Regel dann, wenn sie objektiv falsch ist.\n\n76\n\nZu den Anträgen 1. bis 49.)\n\n77\n\nDie in diesen Anträgen beanstandeten Angaben sind objektiv falsch, weil sämtliche Anwendungen der beanstandeten Geräte/ Anwendungsprogramme ihre Grundlage in der Bioresonanztherapie haben und dieser Theorie bisher- nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft - keinen Nachweis für ihre Sinnhaftigkeit oder Wirksamkeit erbracht hat.\n\n78\n\nDer Kläger hat substantiiert hierzu vorgetragen, dass die Angaben in der Homepage falsch seien, da es Bioresonanzen nicht gebe; der Biosresonanztheorie sei zumindest jeglicher diagnostischer oder therapeutischer Nutzen abzusprechen.\n\n79\n\nDabei nimmt der Kläger Bezug auf einen Auszug (Bl. 196 ff. d.A.) aus dem Handbuch \"Die andere Medizin\" (Herausgeber Stiftung Warentest). Die unter dem Kapitel \"Bioresonanztheorie\" gemachten Aussagen stützen inhaltlich das Klagevorbringen.\n\n80\n\nDie Beklagte hat hierzu lediglich behauptet, die Bioresonanztheorie sei hinsichtlich ihres diagnostischen und therapeutischen Nutzens keinesfalls in Frage zu stellen; wissenschaftliche Studien bestätigten dies. Auf die vom Kläger behaupteten Tatsachen wird nicht eingegangen. Auch auf einen entsprechenden Hinweis der Kammer im Termin, nachzuweisen oder doch zumindest darzulegen, ob wissenschaftliche Studien die Behauptung der Beklagten rechtfertigen könnten, kam kein ergänzender Sachvortrag. Der Vertreter der Beklagten erklärte hierzu lediglich, dass beim G-lnstitut in L eine Studie in Auftrag gegeben sei.\n\n81\n\nDieses einfache Bestreiten genügt nicht den Anforderungen des §138Abs.1, 2 ZPO.\n\n82\n\nEs ist damit unerheblich.\n\n83\n\nBei dieser Wertung ist ergänzend zu beachten, dass sämtlichen Produkte, für die Hier geworben wird, eine gesundheitsfördernde Wirkung zugesprochen wird. Insoweit unstreitig soll die Bioresonanztherapie nach den Werbeaussagen der Beklagten bei der Diagnostik und Therapie verschiedenster Erkrankungen eingesetzt werden. Insgesamt wird dem Leser der Webseite der Eindruck vermittelt, dass die von der Beklagten angebotenen Produkte im medizinischen Bereich Anwendung finden. Schon eingangs findet sich die Aussage \"Im medizinischen Bereich bedeutet Bioresonanz die Suche ... all jener Frequenzen, die für die Stimulation und anschließende Regulation des Organismus notwendig sind.\". Folgend finden sich Aussagen wie \"Sanfte Medizin; Heute werden weltweit mehrere tausend Patienten mit der Bioresonanztherapie ... behandelt; Diagnostik und Therapie\" u.a..\n\n84\n\nDerjenige, der sich auf gesundheitsfördernde Wirkungen seines Produktes beruft, hat die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbeaussage nachweisen; insbesondere dann,, wenn die Wirkung fachlich umstritten ist ( Baumbach/ Hefermehl, a.a.O., § 3 UWG, Rn. 120). Das heißt, den Werbenden trifft grds. die Darlegungs- und Beweislast. Dabei ist noch zu beachten, dass an die Richtigkeit und Klarheit einer Gesundheitswerbung strenge Anforderung zu stellen sind (vgl. Köhler/ Pieper, UWG, 3. Aufl.,§3 Rn. 268 f.)\n\n85\n\nZur wissenschaftlichen Umstrittenheit der Theorie hat der Kläger substantiiert vorgetragen. Wie bereits ausgeführt, fehlt hierzu ein Sachvortrag der Beklagten.\n\n86\n\nDer Begründetheit des Anspruchs steht nicht entgegen, dass der Kläger die Untersagung ganzer Textpassagen begehrt, und dass in diesen zum Teil lediglich Produkte der Beklagten aufgelistet werden.\n\n87\n\nFestzustellen ist, dass es hier nicht lediglich um Werbung für das Unternehmen der Beklagten geht, sondern es wird gezielt - ähnlich einem Angebot in einem Katalog - für bestimmte Produkte geworben, die der Verbraucher auch gleich bestellen kann. Insgesamt lassen sich die Werbeaussagen von Produktbeschreibungen kaum trennen, so dass es unumgänglich ist, dass umfangreiche Textstellen in ihrem Zusammenhang dem Unterlassungsbegehren unterfallen. Wenn z.B. die falsche Werbeaussage beanstandet wird, dass mit einem \"Allergen-Transfer S2\" Allergien getestet und desensibilisiert werden könnten (Antrag 1.6; 25 - 49), so ist es erforderlich, dass das Gerät genannt wird und zudem die umfangreichen Testsets, auf die sich die falsche Werbeaussage bezieht.\n\n88\n\nZu den Anträgen 50. bis 55.)\n\n89\n\nAuch die hier betroffenen Werbeaussagen sind objektiv falsch und damit irreführend i.S.d. § 3 UWG, da weder Störzonen i.S.d. Werbeaussagen noch Defizite an Frequenzen (welcher Art auch immer) noch Bioresonanzen wissenschaftlich nachweisbar sind.\n\n90\n\nDer Kläger hat hierzu substantiiert dargelegt, dass es weder Störzonen, Defizite noch Bioresonanzen gebe, dass dies zumindest wissenschaftlich umstritten sei und zur Ergänzung seines Sachvortrages auf ein Kapitel aus dem erwähnten Handbuch \"Die andere Medizin\" (Bl. 202-204 d.A.) und auf Erläuterungen der Enzyklopädie \"Brockhaus\" (Bl. 201 d.A.) Bezug genommen.\n\n91\n\nBis auf den - wie dargelegt - unerheblichen Vortrag der Beklagten zur Bioresonanztheorie fehlt jeglicher ergänzender Sachvortrag. Die Erwiderung der Beklagten ist damit insgesamt unerheblich. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird zur weiteren Begründung auf die Ausführungen zu den Anträgen 1.-49.) verwiesen.\n\n92\n\nZum Antrag 56.)\n\n93\n\nDer Unterlassungsanspruch beruht hier erneut auf § 3 UWG, weil die Werbeaussagen betreffend der Wirkung der Geräte \"S2-Aqua\" objektiv falsch sind.\n\n94\n\nDer Kläger hat dargelegt, dass die gemachten Angaben insbesondere zur \"Wasserenergetisierung\" jeglicher wissenschaftlicher Grundlageentbehrten. Dem ist die Beklagte nicht entgegengetreten.\n\n95\n\nIm übrigen wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die obigen Ausführungen verwiesen.\n\n96\n\nZum Antrag 57.)\n\n97\n\nDie Beklagte ist gemäß § 3UWG verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Mittel \"S4\" beanstandeten Angaben zu unterlassen, da diese objektiv falsch sind.\n\n98\n\nDer Kläger hat substantiiert - zum Teil unter Bezugnahme auf einen Auszug aus dem Klinischen Wörterbuch \"Pschyrembel\" (Bl. 210 d.A.)- dargelegt, dass die Werbung insbesondere im Hinblick auf die Behauptung, dass der menschliche Körper in ein saures Milieu geraten könne, irreführend sei. Bei S4 handele es sich um ein Phantasieprodukt ohne Wirkung.\n\n99\n\nDem ist die Beklagte lediglich mit der Behauptung entgegengetreten, dass sich die Wirkungen von S4 nachweisen ließen. Substantiierter Sachvortrag hierzu fehlt. Damit ist die Beklagte - aus den oben genannten Gründen - ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen.\n\n100\n\nSchließlich ist festzustellen, dass die dargelegte Änderung der Homepage unerheblich ist. Der Kläger verfolgt einen Anspruch auf Unterlassung der beanstandeten Angaben. Da die Beklagte sich hierzu nicht verpflichtet hat, kann der Kläger diesen Anspruchverfolgen und zwar unabhängig davon, ob die Beklagte zur Zeit ihre Homepage inhaltlich verändert hat, oder haben sollte. Im übrigen fehlt jede Darlegung dazu, dass sich auf der geänderten Homepage die beanstandeten Angaben nicht mehr wiederfinden.\n\n101\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/285982","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2004-06-24/8-o-212-04","cited_norms":[{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":10},{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 1","ref_norm":"1","n":5},{"jurabk":"HeilMWerbG","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":2},{"jurabk":"HeilMWerbG","ref":"§ 3a","ref_norm":"3a","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 253","ref_norm":"253","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/285982","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/285982","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2004-06-24/8-o-212-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/285982","retrieved":"2026-07-09 03:02:57.642669+00:00"}}