{"status":"available","doknr":"OLD303239","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2001:0103.21O331.00.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2001-01-03","aktenzeichen":"21 O 331/00","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende\n\nLand.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem\n\nklagenden Land wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung\n\ndurch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung\n\nin Höhe von 500 DM abzuwenden, wenn nicht\n\ndie beklagte Stadt vor der Vollstreckung Sicherheit\n\nin gleicher Höhe leistet.\n\n1\n\nTa t b e s t a n d\n\n 2\n\nDer Kläger nimmt die Beklagte als Anstellungskörperschaft\n\n 3\n\neines Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr wegen\n\n 4\n\nschuldhafter Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz\n\n 5\n\nin Anspruch.\n\n 6\n\nDie Beklagte ist Anstellungskörperschaft für den Unterbrandmeister\n\n 7\n\nM, der als Angehöriger der freiwilligen\n\n 8\n\nFeuerwehr vom 27.02. bis zum 13.0.3.1997 an dem vom\n\n 9\n\nKläger veranstalteten Lehrgang F III 9/97\n\n 10\n\n\"Gruppenführer: Brandmeister\" teilnahm.\n\n 11\n\nAm 06.03.1997 war M vom Kläger als Führer des Ausbildungs-\n\n 12\n\nfahrzeugs ## - ###1 eingeteilt; er musste im Rahmen\n\n 13\n\ndes erteilten Auftrages auf dem Übungsgelände zwischen\n\n 14\n\neiner abgestellten Straßenbahn und einem anderen\n\n 15\n\ngeparkten Übungsfahrzeug ## - ###2 hindurchfahren, wobei\n\n 16\n\nder rechte Spiegelarm des von M gefahrenen Lkws den\n\n 17\n\nHeckaufbau hinten links des Übungsfahrzeugs berührte\n\n 18\n\nund einen geringfügigen Schaden verursachte.\n\n 19\n\nDer Kläger verlangt mit der Klage Schadensersatz für\n\n 20\n\nden an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden. Er ist der\n\n 21\n\nAnsicht, dass die Beklagte als Anstellungskörperschaft\n\n 22\n\nhafte und behauptet, dass sich die Reparaturkosten auf\n\n 23\n\n2.283,10 DM beliefen.\n\n 24\n\nDer Kläger beantragt,\n\n 25\n\ndie Beklagte zu verurteilen, an ihn 2.283,10 DM\n\n 26\n\nzuzüglich 4 % Zinsen seit dem 23.01.1998 sowie\n\n 27\n\nvorgerichtliche Verfahrenskosten in Höhe von\n\n 28\n\n32,40 DM zu zahlen.\n\n 29\n\nDie Beklagte beantragt,\n\n 30\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n 31\n\nSie ist der Ansicht, dass sie aus Rechtsgründen nicht\n\n 32\n\neintrittspflichtig sei und bestreitet die Schadenshöhe.\n\n 33\n\nWegen des weitergehenden Parteivorbringens wird auf den\n\n 34\n\nInhalt der gegenseitig gewechselten Schriftsätze nebst\n\n 35\n\nAnlagen verwiesen.\n\n 36\n\nE n t s c h e i d u n g s g r ü n d e\n\n 37\n\nDie Klage ist unbegründet.\n\n 38\n\nDer Kläger kann von der Beklagten keinen Schadensersatz\n\n 39\n\nwegen des Schadensereignisses vom 06.03.1997 gemäß\n\n 40\n\n§ 839 BGB, Artikel 34 Grundgesetz verlangen, weil der\n\n 41\n\nKläger im Verhältnis zur Beklagten nicht Dritter im\n\n 42\n\nSinne der Anspruchsnorm ist.\n\n 43\n\nGrundsätzlich kam eine Haftung der Beklagten aus Amtspflichtverletzung\n\n 44\n\nin Betracht, da auch die Tätigkeit\n\n 45\n\nder freiwilligen Feuerwehr unter die Amtshaftung fällt\n\n 46\n\n(vgl. BGHZ 20, 290) und die Obhut für die anvertrauten\n\n 47\n\nSachwerte einer allgemeinen Amtspflicht entspricht, so\n\n 48\n\ndass eine Sachbeschädigung anläßlich eines Fortbildungslehrgangs\n\n 49\n\nverletzt worden sein könnte.\n\n 50\n\nDennoch scheidet eine Haftung der Beklagten im vorliegenden\n\n 51\n\nFalle aus, da diese im Verhältnis zum Kläger\n\n 52\n\nnicht Dritter im Sinne des § 839 BGB war.\n\n 53\n\nEine andere Behörde kann Dritter nur dann sein, wenn\n\n 54\n\nihr der für die haftpflichtige Gemeinde oder Körperschaft\n\n 55\n\ntätig gewordene Beamte bei der Erledigung seiner\n\n 56\n\nDienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie\n\n 57\n\nfür das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherren\n\n 58\n\neinerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch\n\n 59\n\nist, nicht aber bei der gleichsinnigen Erfüllung\n\n 60\n\neiner den beiden Körperschaften gemeinsam übertragenen\n\n 61\n\nAufgabe (vgl. BGHZ 116, 312).\n\n 62\n\nGemäß den §§ 3 (3), 40 (5) FSHG trägt das Land sämtliche\n\n 63\n\nKosten im Zusammenhang mit der Ausbildung der\n\n 64\n\nhauptberuflichen wie freiwilligen Feurwehrangehörigen.\n\n 65\n\nBei dem vom Land weisungsgemäß durchgeführten Lehrgang\n\n 66\n\nstellte sich dieses somit im Rahmen der den beiden Körperschaften\n\n 67\n\ninsoweit gemeinsam übertragenen Aufgabe zur\n\n 68\n\nVerfügung, um durch den Lehrgang die Ausbildung der\n\n 69\n\nspäter im Auftrag der Gemeinden tätigen Angehörigen der\n\n 70\n\nFeuerwehr zu gewährleisten.\n\n 71\n\nDarüber hinaus ist auch ein Verschulden nicht ersichtlich.\n\n 72\n\nBei dem \"Unfall\" hat sich eine typische Gefahr\n\n 73\n\nder Ausbildung, nämlich Umgang des Fahrers mit dem ihm\n\n 74\n\nanvertrauten Fahrzeug verwirklicht, wobei Lahme auf Anweisung\n\n 75\n\ndes Kläger die Aufgabe erfüllte. Dass bei einer\n\n 76\n\nsolchen Übung ein leichter Schaden an den hierfür benutzten\n\n 77\n\nFahrzeugen entstand, musste das klagende Land \n\n 78\n\nim Rahmen des Ausbildungszwecks billigend in\n\n 79\n\nKauf nehmen.\n\n 80\n\nDie Nebenentscheidungen beruhen auf den §§ 91 und 708\n\n 81\n\nZiff. 11 in Verbindung mit § 711 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/303239","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2001-01-03/21-o-331-00","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 839","ref_norm":"839","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/303239","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/303239","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2001-01-03/21-o-331-00","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/303239","retrieved":"2026-07-09 03:29:32.722208+00:00"}}