{"status":"available","doknr":"OLD305456","ecli":"ECLI:DE:LGDO:2000:0316.11S82.99.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"2000-03-16","aktenzeichen":"11 S 82/99","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die Berufung der Beklagten, wird das am.\n\n01.04.1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hamm\n\nabgeändert und neu gefasst:\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.\n\nVon der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543\n\nAbs. 1 ZPO abgesehen. \n\n1\n\nEntscheidungsgründe \n\n 2\n\nDie Berufung der Beklagten, ist begründet.\n\n 3\n\nDem Kläger steht gegen die Beklagte aus keinem recht-\n\n 4\n\nlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Schadensersatz\n\n 5\n\nzu.\n\n 6\n\nDenn die Beklagte hat keine ihr gegenüber dem Kläger\n\n 7\n\nobliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Denn\n\n 8\n\nnach den überzeugenden Ausführungen des Sachver-\n\n 9\n\nständigen Dr. rer. nat. S ist der\n\n 10\n\nWassereintritt nicht durch die zur Grundwasserabsenkung\n\n 11\n\neingeleiteten Maßnahmen bzw. deren Aufhebung verursacht\n\n 12\n\nworden. Auch beim Zurückfließen des Grundwassers kann\n\n 13\n\ndieses nicht höher steigen, als der sonst vorhandene\n\n 14\n\nPegel wäre. Auch ist eine Erhöhung des Grundwasser-\n\n 15\n\nspiegels nicht durch eine Verdichtung des Bodens im Be-\n\n 16\n\nreich des neu verlegten Abwasserkanals eingetreten.\n\n 17\n\nDie Beklagte hat auch keine ihr obliegende Amtspflicht\n\n 18\n\nverletzt. Insbesondere war sie nicht verpflichtet, den.\n\n 19\n\nKläger auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass der alte\n\n 20\n\nAbwasserkanal eine nicht näher bestimmbare Drainwirkung\n\n 21\n\nauf das Grundwasser ausgeübt habe mit der Folge, dass\n\n 22\n\nein Anstieg des Grundwassers zu befürchten sei.\n\n 23\n\nKonkrete Erkenntnisse, dass und in welchem Umfang das\n\n 24\n\nGrundwasser im Bereich der neuverlegten Kanaltrasse\n\n 25\n\nsteigen werde, hatten die Beklagte oder ihre Mitarbeiter\n\n 26\n\nnicht. Weder behauptet dies der Kläger noch hat der\n\n 27\n\nGutachter hierfür Anhaltspunkte festgestellt. Der kon-\n\n 28\n\nkrete Grundwasserstand in. einem bestimmten Bereich ist\n\n 29\n\nallein, durch Kontinuierliche Messungen an mindestens.\n\n 30\n\ndrei Stellen feststellbar. Solche sind im Bereich des\n\n 31\n\nHauses des Klägers bzw, der engeren Umgebung nicht vor-\n\n 32\n\ngenommen worden. Aber auch an diesen Stellen hätte nur\n\n 33\n\nder aktuelle Grundwasserstand festgestellt werden\n\n 34\n\nkönnen. Konkrete Rückschlüsse auf die Höhe des nach\n\n 35\n\neiner Neuverlegung des Kanals zu erwartenden Grund-\n\n 36\n\nWasserspiegels hätten diese nicht erlaubt.\n\n 37\n\nDie Beklagte hätte daher den Kläger nur auf die allge-\n\n 38\n\nmeine Gefahr hinweisen können, dass alte Abwasserkanäle\n\n 39\n\neine Drainwirkung ausüben können. Ein solcher Hinweis\n\n 40\n\nbleibt aber inhaltsleer, da er eine Gefahreinschätzung\n\n 41\n\nnicht ermöglicht, und obliegt der Beklagten nicht im\n\n 42\n\nRahmen ihrer Amtspflicht, Schäden der Anlieger zu ver-\n\n 43\n\nmeiden. \n\n 44\n\nAus den genannten Gründen ist die Berufung des Klägers\n\n 45\n\nunbegründet. \n\n 46\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/305456","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2000-03-16/11-s-82-99","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/305456","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/305456","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/2000-03-16/11-s-82-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/305456","retrieved":"2026-07-09 03:33:00.170425+00:00"}}