{"status":"available","doknr":"OLD313190","ecli":"ECLI:DE:LGDO:1995:0502.1S313.94.00","court":"Landgericht Dortmund","senate":null,"decided":"1995-05-02","aktenzeichen":"1 S 313/94","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die Berufung der Beklagten wird das am\n\n15. Juni 1994 verkündete Urteil des Amtsgerichts\n\nDortmund abgeändert.\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nVon der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543\n\nAbs. 1 ZPO abgesehen.\n\n1\n\nEntscheidungsgründe\n\n 2\n\nDie Berufung der Beklagten ist zulässig und begründet.\n\n 3\n\nDer Kläger hat gegen die Beklagte aus dem Vorfall vom\n\n 4\n\n06.12.1993 , bei dem die damals etwa 5 ½ Jahre alte Be-\n\n 5\n\nklagte das Fahrzeug des Klägers großflächig mit einem\n\n 6\n\nStein zerkratzt haben soll, keinen Anspruch auf\n\n 7\n\nSchadensersatz.\n\n 8\n\nEin Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB scheitert schon\n\n 9\n\ndaran, daß die Beklagte zum Tatzeitpunkt nicht das\n\n 10\n\n7. Lebensjahr vollendet hatte und deshalb gem. § 828\n\n 11\n\nBGB für den Schaden nicht verantwortlich ist.\n\n 12\n\nEntgegen der Auffassung des Amtsgerichts führen Billig-\n\n 13\n\nkeitsgründe auch nicht zu einer Haftung der Beklagten\n\n 14\n\nnach § 829 BGB. Ob ein Ersatzanspruch zuzubilligen ist,\n\n 15\n\nrichtet sich danach, ob die Billigkeit nach den Umstän-\n\n 16\n\nden des Falles, insbesondere nach den Verhältnissen der\n\n 17\n\nBeteiligten, eine Schadloshaltung erfordert. Dabei sind\n\n 18\n\nalle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, wie\n\n 19\n\ndie Vermögensverhältnisse der Beteiligten, ihre sonsti-\n\n 20\n\ngen Lebensverhältnisse, die Folgen der Schädigung und\n\n 21\n\nnicht zuletzt die Umstände der Tat selbst. Derartige\n\n 22\n\nUmstände, die eine Haftung der Beklagten begründen wür-\n\n 23\n\nden, hat der Kläger nicht dargetan. Die Tatsache, daß\n\n 24\n\nfür die Beklagte ein Haftpflichtversicherer einzutreten\n\n 25\n\nhätte, ist bei der Abwägung der wirtschaftlichen Ver-\n\n 26\n\nhältnisse der Beteiligten ohne Bedeutung. Mit der stän-\n\n 27\n\ndigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der\n\n 28\n\nObergerichte geht die Kammer davon aus, daß das Be-\n\n 29\n\nstehen einer freiwilligen Haftpflichtversicherung zwar\n\n 30\n\nzu einer Korrektur hinsichtlich der Höhe eines zu\n\n 31\n\nzahlenden Betrages von Bedeutung sein kann, nicht aber\n\n 32\n\nzur Bejahung der Billigkeitshaftung führen kann\n\n 33\n\n(Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 53. Aufl., § 829\n\n 34\n\nRdn. 3 m.w.N.). Der Zweck der privaten Haftpflichtver-\n\n 35\n\nsicherung liegt darin, den Versicherungsnehmer von\n\n 36\n\nSchadensersatzansprüchen freizustellen und damit sein\n\n 37\n\nVermögen zu schützen, nicht aber eine Haftung zu be-\n\n 38\n\ngründen. Eine andere Auffassung würde gegen den Grund-\n\n 39\n\nsatz verstoßen, daß die Versicherung der Haftung folgt,\n\n 40\n\nnicht ihrerseits haftungsbegründend wirkt.\n\n 41\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313190","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/1995-05-02/1-s-313-94","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 823","ref_norm":"823","n":1},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 829","ref_norm":"829","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/313190","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/313190","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-dortmund/1995-05-02/1-s-313-94","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/313190","retrieved":"2026-07-09 03:44:28.339597+00:00"}}