{"status":"available","doknr":"OLD434046","ecli":"ECLI:DE:LGDARMS:2021:0408.22O22.21.00","court":"Landgericht Darmstadt","senate":null,"decided":"2021-04-08","aktenzeichen":"22 O 22/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Verfahrensgang\n\nnachgehend OLG Frankfurt am Main, 6 W 35/21\n\nGründe\n\nDer Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ist nicht begründet.\n\nDem Antragssteller steht kein Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG zu. Die Antragsgegnerin hat keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 UWG begangen. Die Kennzeichnung der von der Antragsgegnerin betriebenen Gaststätte mit der Bezeichnung „Ciao […]“ stellt keine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG dar.\n\nEs liegt keine Verwechselungsgefahr nach § 5 II UWG zu dem Unternehmen des Antragstellers vor. Dieser betreibt nach eigener Darstellung ein gehobenes italienisches Restaurant mit Pizzeria, das von ihm unter anderem auch als solches bezeichnet wird. Die Antragsgegnerin wirbt als Hamburgeria und Pizzeria. Sie bietet keine restauranttypischen Speisen an. Die Gaststätte wird als „neu in …“ angegeben. Es wird kein Bezug zu dem Antragsteller hergestellt. Das Schriftbild des Namens „ciao“ an der Gaststätte, Werbetafeln und bei Internetauftritten unterscheidet sich deutlich von demjenigen der Antragsgegnerin. Der Begriff „ciao“ unterliegt wegen seiner weitreichenden und allgemeinem Bedeutung keinem besonderen Schutz.\n\nErgänzend wird auf die Ausführungen der Antragsgegnerin in dem Schriftsatz vom 24.03.2021 unter II.2.a) und b) Bezug genommen, denen sich das Gericht auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Antragstellers in dem Schriftsatz vom 03.04.2021 anschließt.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.\n\nDie Streitwertfestsetzung richtet sich nach §§ 3 ZPO, 52 I GKG","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/434046","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-darmstadt/2021-04-08/22-o-22-21","cited_norms":[{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 5","ref_norm":"5","n":2},{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1},{"jurabk":"UWG 2004","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/434046","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/434046","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-darmstadt/2021-04-08/22-o-22-21","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/434046","retrieved":"2026-07-09 06:59:57.703489+00:00"}}