{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/12_O_219_22_Beschluss_20220817","ecli":"ECLI:DE:LGD:2022:0817.12O219.22.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":"12. Zivilkammer","decided":"2022-08-17","aktenzeichen":"12 O 219/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nEs wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung angeordnet:\n\nDer Antragsgegnerin wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr geschäftsmäßige Telemedien über die Internetseite www.C gegenüber Verbrauchern in Deutschland anzubieten, ohne eine E-Mail Adresse zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme mit der Antragsgegnerin leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten,\n\nwie am 14. Juli 2022 erfolgt und in der beigefügten Anlage AS10 dargestellt.\n\nII.\n\nDer Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, Ordnungshaft zu vollstrecken an einem Mitglied der Geschäftsführung der Antragsgegnerin.\n\nIII.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.\n\nIV.\n\nMit diesem Beschluss soll eine Abschrift der Antragsschrift und ihrer Anlagen zugestellt werden.\n\nV.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDer geltend gemachte Unterlassungsanspruch, den der Antragsteller im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß Paragraph 940 Zivilprozessordnung geltend machen kann, folgt aus Paragraph  5 Telemediengesetz in Verbindung mit Paragraph 2 Absatz 2 Nummer 2 Unterlassungsklagegesetz.\n\nNach dieser Regelung hat der Diensteanbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener Telemedien Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.\n\nDas ist hier nicht geschehen. Bezüglich der Kontaktaufnahme genügt es insbesondere nicht, ein Kontaktformular bereitzustellen, es bedarf der Angabe einer E-Mail-Adresse (Kammergericht Berlin Urteil vom 07.05.2013, Multimedia und Recht  2013, 591, 593).\n\nGründe für die Ermöglichung einer 5-tägigen Umsetzungsfrist hat die Antragsgegnerin nicht glaubhaft gemacht.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf Paragraph 91 Zivilprozessordnung.\n\nDie Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in Paragraphen 53 Absatz 1 Gerichtskostengesetz, 3 Zivilprozessordnung\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, in deutscher Sprache zu begründen.\n\nDie Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.\n\nGegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde an das Landgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt oder das Landgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.\n\nHinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß Paragraph 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Bundesgesetzblatt. 2017 I, Seite 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.\n\nWeitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\nH\n\nI\n\nU","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/12_O_219_22_Beschluss_20220817.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2022-08-17/12-o-219-22","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/12_O_219_22_Beschluss_20220817.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/12_O_219_22_Beschluss_20220817.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2022-08-17/12-o-219-22","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/12_O_219_22_Beschluss_20220817.html","retrieved":"2026-09-30 06:10:13.540762+00:00"}}