{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/22_S_379_21_Beschluss_20220303","ecli":"ECLI:DE:LGD:2022:0303.22S379.21.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":"22. Zivilkammer","decided":"2022-03-03","aktenzeichen":"22 S 379/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (47 C 99/20) vom 14.07.2021 wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.\n\nDas angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.\n\nDer Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 800,00 EUR festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDer Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.\n\nZur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 20.12.2021 Bezug genommen.\n\nEine Stellungnahme der Beklagten ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 544 Abs. 2, 708 Nr. 10, 713 ZPO.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde an das Landgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Landgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.\n\nIst der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.\n\nHinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:\n\nDie Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.\n\nWeitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.\n\nQ.\n\nF.\n\nM.\n\nBeglaubigtUrkundsbeamter/in der GeschäftsstelleLandgericht Düsseldorf","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/22_S_379_21_Beschluss_20220303.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2022-03-03/22-s-379-21","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 522","ref_norm":"522","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/22_S_379_21_Beschluss_20220303.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/22_S_379_21_Beschluss_20220303.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2022-03-03/22-s-379-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/22_S_379_21_Beschluss_20220303.html","retrieved":"2026-09-30 06:17:33.774182+00:00"}}