{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2021/34_O_42_21_Beschluss_20210712","ecli":"ECLI:DE:LGD:2021:0712.34O42.21.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":"4. Kammer für Handelssachen","decided":"2021-07-12","aktenzeichen":"34 O 42/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIm Wege der einstweiligen Verfügung wird auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages und in Kenntnis der Abmahnung vom 28.06.2021 und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:\n\nI.\n\nDer Antragsgegnerin wird aufgegeben, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – die Ordnungshaft zu vollziehen an den gesetzlichen Vertretern der Antragsgegnerin –,\n\n1.\n\nes zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union unter den Zeichen\n\n„CAMEL\"\n\nund/oder\n\n„CAMEL CROWN“\n\nund/oder\n\n“camelstoreofficial”\n\nund/oder\n\n“CamelstoreHQ”\n\nund/oder\n\n“American Camel International Invest Enterprise LTD”;\n\nSchuhwaren und/oder Bekleidung anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben und/oder zu importieren und/oder zu exportieren und/oder solche Handlungen durch Dritte begehen zu lassen,\n\nso wie in Anlage AS 1 wiedergegeben.\n\n2.\n\nder Antragstellerin schriftliche Auskunft über Art und Umfang der gemäß Ziffer 1. begangenen Handlungen zu erteilen, insbesondere über die Einkaufs- und Verkaufspreise und den dabei erzielten Gewinn sowie über die Herkunft und den W-Weg der angebotenen Produkte mit den unter Ziffer 1. aufgeführten Kennzeichen durch Angabe von Namen und Anschrift des Herstellers, der Verkäufer, Lieferanten und der gewerblichen Abnehmer sowie über die Mengen der ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren.\n\n3.\n\nsämtliche in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz und/oder Eigentum befindlichen Produkte gem. Ziff. 1 an einen von der Antragstellerin beauftragten Gerichtsvollzieher zur Sicherung der Vernichtungsansprüche herauszugeben.\n\nII.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDer Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.\n\nDie Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht E, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen.\n\nDie Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.\n\nDie VorsitzendeDr. T","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2021/34_O_42_21_Beschluss_20210712.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2021-07-12/34-o-42-21","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2021/34_O_42_21_Beschluss_20210712.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2021/34_O_42_21_Beschluss_20210712.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2021-07-12/34-o-42-21","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2021/34_O_42_21_Beschluss_20210712.html","retrieved":"2026-09-30 06:30:26.310457+00:00"}}