{"status":"available","doknr":"OLD466998","ecli":"ECLI:DE:LGD:2018:0102.2A.O307.17.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2018-01-02","aktenzeichen":"2a O 307/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nI.\n\nDem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, untersagt,\n\n1.\n\nin der Europäischen Union im geschäftlichen Verkehr Steuerungs- und Bedienungsgeräte (sog. Controller), welche mit dem nachstehend angeführten Zeichen\n\n                                          \n\ngekennzeichnet sind, einzeln, d.h. ohne die Umverpackung im Originalzustand und/oder ohne die gemäß der Umverpackung im Originalzustand zugehörigen weiteren Bestandteile, anzubieten, zu bewerben, in den Verkehr zu bringen und/oder anbieten, bewerben oder in den Verkehr bringen zu lassen, und/oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen,\n\nes sei denn, (i) die Controller sind zuvor mit Umverpackung im Originalzustand und mit den gemäß der Umverpackung im Originalzustand zugehörigen weiteren Bestandteilen an Endkunden in Verkehr gebracht worden (Gebrauchtware) und die Controller werden als Gebrauchtware angeboten und beworben, (ii) das Inverkehrbringen erfolgt als Austausch für einen anderen Controller derselben Art, welcher zuvor in Übereinstimmung mit dem vorstehenden Absatz in Verkehr gebracht worden ist, oder (iii) das Inverkehrbringen erfolgt in einer Kombination der Controller mit anderen Waren in einer unveränderten Original-Umverpackung, die den Inhalt korrekt wiedergibt;\n\n              2.\n\n              in der Europäischen Union im geschäftlichen Verkehr Steuerungs- und Bedienungsgeräte (sog. Controller), welche mit dem nachstehend angeführten Zeichen\n\n                                          \n\ngekennzeichnet sind, einzeln, d.h. ohne die Umverpackung im Originalzustand und/oder ohne die gemäß der Umverpackung im Originalzustand zugehörigen weiteren Bestandteile, anzubieten, zu bewerben, in den Verkehr zu bringen und/oder anbieten, bewerben oder in den Verkehr bringen zu lassen, und/oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen,\n\nes sei denn, (i) die Controller sind zuvor mit Umverpackung im Originalzustand und mit den gemäß der Umverpackung im Originalzustand zugehörigen weiteren Bestandteilen an Endkunden in Verkehr gebracht worden (Gebrauchtware) und die Controller werden als Gebrauchtware angeboten und beworben, (ii) das Inverkehrbringen erfolgt als Austausch für einen anderen Controller derselben Art, welcher zuvor in Übereinstimmung mit dem vorstehenden Absatz in Verkehr gebracht worden ist, oder (iii) das Inverkehrbringen erfolgt in einer Kombination der Controller mit anderen Waren in einer unveränderten Original-Umverpackung, die den Inhalt korrekt wiedergibt;\n\nwobei jeweils Rückrufmaßnahmen vom Unterlassungstenor nicht umfasst sind.\n\nII.\n\nDem Antragsgegner wird aufgeben, durch Angabe des Namens und der Anschrift der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer und Auftraggeber sowie der Menge und Preise der ausgelieferten, erhaltenen und bestellten Waren und Vorlage entsprechender Belege (Angebote, Rechnungen, Lieferscheine und Zollpapiere) in einem chronologisch geordneten Verzeichnis unter Angabe der jeweiligen Summen Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den W-Weg der Produkte gemäß Ziffer I.\n\nIII.\n\nDem Antragsgegner wird für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer I. als Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle der Wiederholung bis zu zwei Jahren, angedroht.\n\nIV.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.\n\nV.\n\nBei Zustellung dieses Beschlusses soll eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift sowie des Schriftsatzes vom 28.12.2017 jeweils nebst Anlagen beigefügt werden.\n\nVI.\n\nDer Streitwert wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.\n\nRechtsmittelbelehrung:\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch erhoben werden (§ 924 ZPO). Dieser ist bei dem Landgericht Düsseldorf (Werdener T-Straße, 40227 Düsseldorf oder Postfach 103461, 40025 Düsseldorf) schriftlich einzulegen. Der Widerspruch soll eine Begründung unter Darlegung der Gründe, die für die Aufhebung geltend gemacht werden, enthalten. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Die Gerichtssprache ist deutsch.\n\nVor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Widerspruchs- und Widerspruchsbegründungsschrift sind durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt einzureichen und zu unterzeichnen.\n\nDüsseldorf, den 02.01.2018\n\nLandgericht, 2a. Zivilkammer\n\n1\n\nRechtsmittelbelehrung:\n\n2\n\nGegen diesen Beschluss kann Widerspruch erhoben werden (§ 924 ZPO). Dieser ist bei dem Landgericht Düsseldorf (Werdener T-Straße, 40227 Düsseldorf oder Postfach 103461, 40025 Düsseldorf) schriftlich einzulegen. Der Widerspruch soll eine Begründung unter Darlegung der Gründe, die für die Aufhebung geltend gemacht werden, enthalten. Eine Frist ist nicht einzuhalten. Die Gerichtssprache ist deutsch.\n\n3\n\nVor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Widerspruchs- und Widerspruchsbegründungsschrift sind durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt einzureichen und zu unterzeichnen.\n\n4\n\nDüsseldorf, den 02.01.2018\n\n5\n\nLandgericht, 2a. Zivilkammer","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466998","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2018-01-02/2a-o-307-17","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 924","ref_norm":"924","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/466998","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466998","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2018-01-02/2a-o-307-17","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/466998","retrieved":"2026-07-09 08:06:45.511007+00:00"}}