{"status":"available","doknr":"OLD474606","ecli":"ECLI:DE:LGD:2017:0126.38O147.16.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2017-01-26","aktenzeichen":"38 O 147/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nI.\n\nDer Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, untersagt,\n\nim geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Europäischen Union Schuhe herzustellen, herstellen zu lassen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und / oder in der Werbung zu benutzen (auch im Internet), oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen, die die folgenden Merkmale aufweisen:\n\na)             eine dicke Plateauschuhsohle mit vertikal verlaufenden Rillen und einer darüber verlaufenden leicht abgesetzten Oberkante;\n\nb)             ein schlichter, einfarbiger Oberschuh\n\nund zwar in der im Folgenden dargestellten Weise:\n\n-          Bild/Grafik nur in der Originalentscheidung enthalten -\n\nII.\n\nDer Antragsgegnerin werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, und Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.\n\nIII.\n\nBei Zustellung sind diesem Beschluss beglaubigte und einfache Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen beizufügen, ausgenommen die als Anlage AST 3 vorgelegten Schuhe.\n\nIV.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.\n\nV.\n\nDer Streitwert wird auf 250.000,00 € festgesetzt.\n\nDüsseldorf, 13.12.2016\n\nLandgericht, 8. Kammer für Handelssachen\n\nDer Vorsitzende\n\nVorsitzender Richter am Landgericht\n\nDie Entscheidung wurde durch Beschluss vom 26.01.2017 wie folgt berichtigt:\n\n„Die Kosten des Rechtsstreits trägt in Abweichung des Beschlusses vom 13.12.2016 die Antragstellerin.“\n\n1\n\n38 O 147/16\n\n2\n\nBeschluss vom  26.01.2017\n\n3\n\nI.\n\n4\n\nDer Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, untersagt,\n\n5\n\nim geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Europäischen Union Schuhe herzustellen, herstellen zu lassen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und / oder in der Werbung zu benutzen (auch im Internet), oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen, die die folgenden Merkmale aufweisen:\n\n6\n\na)             eine dicke Plateauschuhsohle mit vertikal verlaufenden Rillen und einer darüber verlaufenden leicht abgesetzten Oberkante;\n\n7\n\nb)             ein schlichter, einfarbiger Oberschuh\n\n8\n\nund zwar in der im Folgenden dargestellten Weise:\n\n9\n\n-          Bild/Grafik nur in der Originalentscheidung enthalten -\n\n10\n\nII.\n\n11\n\nDer Antragsgegnerin werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, und Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.\n\n12\n\nIII.\n\n13\n\nBei Zustellung sind diesem Beschluss beglaubigte und einfache Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen beizufügen, ausgenommen die als Anlage AST 3 vorgelegten Schuhe.\n\n14\n\nIV.\n\n15\n\nDie Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.\n\n16\n\nV.\n\n17\n\nDer Streitwert wird auf 250.000,00 € festgesetzt.\n\n18\n\nDüsseldorf, 13.12.2016\n\n19\n\nLandgericht, 8. Kammer für Handelssachen\n\n20\n\nDer Vorsitzende\n\n21\n\nVorsitzender Richter am Landgericht\n\n22\n\nDie Entscheidung wurde durch Beschluss vom 26.01.2017 wie folgt berichtigt:\n\n23\n\n„Die Kosten des Rechtsstreits trägt in Abweichung des Beschlusses vom 13.12.2016 die Antragstellerin.“","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/474606","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2017-01-26/38-o-147-16","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/474606","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/474606","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2017-01-26/38-o-147-16","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/474606","retrieved":"2026-07-09 08:23:27.214113+00:00"}}