{"status":"available","doknr":"NRWE-lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2015/2a_O_245_15_Teil_Versaeumnis_und_Urteil_20151019","ecli":"ECLI:DE:LGD:2015:1019.2A.O245.15.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":"2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf","decided":"2015-10-19","aktenzeichen":"2a O 245/15","doktyp":"Teil-Versäumnis- und Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"1. \n\nDer Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, ohne Genehmigung der Klägerin auf Geschäftsbriefen das nachfolgend eingeblendete Zeichen zu verwenden:\n\n2. \n\nEs wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu erstatten, der ihr aus den in Ziffer 1 bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig noch entstehen wird.\n\n3. \n\nDer Beklagte wird verurteilt, Auskunft über die Anzahl der versendeten Briefe mit der Kennzeichennutzung gemäß Ziffer 1 erteilen.\n\n4.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.\n\n5.\n\nDieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nStreitwert: 100.000,00 Euro.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\n\nGegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Landgericht Düsseldorf, Werdener X-Straße, 40227 Düsseldorf, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.\n\nDer Einspruch kann nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.\n\nDer Einspruch muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils (Datum des Urteils, Geschäftsnummer und Parteien) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und zu begründen, insbesondere sind Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Nur die Frist zur Begründung des Einspruchs kann auf Antrag verlängert werden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder, wenn wichtige Gründe für die Verlängerung vorgetragen werden. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingehen. Wenn der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet wird, kann allein deshalb der Prozess verloren werden","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2015-10-19/2a-o-245-15","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2015-10-19/2a-o-245-15","retrieved":"2026-10-28 16:03:22.134013+00:00"},"card":{"id":"lg-duesseldorf/2015-10-19/2a-o-245-15","court":"LG Düsseldorf","court_id":"lg-duesseldorf","court_as_stated":"Landgericht Düsseldorf","panel":"2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf","date":"2015-10-19","dockets":["2a O 245/15"],"decision_type":"Teil-Versäumnis- und Urteil","ecli":"ECLI:DE:LGD:2015:1019.2A.O245.15.00","ids":{"doknr":"NRWE-lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2015/2a_O_245_15_Teil_Versaeumnis_und_Urteil_20151019","ecli":"ECLI:DE:LGD:2015:1019.2A.O245.15.00"},"cite_as":"LG Düsseldorf, Teil-Versäumnis- und Urteil vom 19.10.2015 – 2a O 245/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2015-10-19/2a-o-245-15","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:03:22.134013+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}