{"status":"available","doknr":"OLD168949","ecli":"ECLI:DE:LGD:2015:0105.25T724.14.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2015-01-05","aktenzeichen":"25 T 724/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30.06.2014 wird aufgehoben.\n\nDer sonstige Beteiligte wird als Beteiligter am Verfahren gemäß §§ 7 Abs. 3, 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG zugelassen.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDer sonstige Beteiligte beantragte im Rahmen des Verfahrens betreffend die Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen am 23. Mai 2014 ihn gemäß §§ 7 Abs. 3, 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG als Beteiligten zum Verfahren zuzulassen.\n\n4\n\nMit Beschluss vom 30. Juni 2014 wies das Amtsgericht den Antrag zurück.\n\n5\n\nHiergegen legte der sonstige Beteiligte sofortige Beschwerde ein.\n\n6\n\nDas Amtsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache der Kammer zur Entscheidung vorgelegt.\n\n7\n\nII.\n\n8\n\nDie Beschwerde ist zulässig (§§ 567 ZPO, 7 Abs. 5 S. 2 FamFG, § 106 Abs. 2 AufenthG) und hat in der Sache Erfolg.\n\n9\n\nDer sonstige Beteiligte ist am Verfahren als Beteiligter hinzuzuziehen.\n\n10\n\nNach § 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG kann am Verfahren im Interesse des Betroffenen eine von ihm benannte Person seines Vertrauens beteiligt werden.\n\n11\n\nDie Beteiligung von Angehörigen und Vertrauenspersonen steht nach § 418 Abs. 3 FamFG im Ermessen des Haftrichters (BGH, Beschluss vom 17.06.2010 – V ZB 127/10, in juris (= NVwZ 2010, 1318)). Der für die Ausübung des Ermessens entscheidende Gesichtspunkt ist, ob sich bei einer solchen Beteiligung ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn erwarten lässt (BGH, a.a.O.).\n\n12\n\nDies ist vorliegend der Fall. Der sonstige Beteiligte hat dargelegt, dass er in Beratungsgesprächen mit dem Betroffenen eine soziale Bindung hergestellt hat, die es ihm ermöglichte, Erkenntnisse für die Sachaufklärung hinsichtlich einer Entziehungsabsicht des Betroffenen zu erlangen. Der sonstige Beteiligte trägt insoweit vor, dass er hätte nachweisen können, dass der Betroffene selber bei der JVA D. angefragt hat, wie er von sich aus die Bundesrepublik hätte verlassen können.\n\n13\n\nDa der Betroffene keinen Verfahrensbeistand hat, ist in diesem speziellen Fall naheliegend, dass aus der Hinzuziehung des sonstigen Beteiligten zum Verfahren ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn erwartet hätte werden können. Zudem wäre eine Beteiligung auch deshalb im Interesse des Betroffenen gewesen, weil dessen Rechtsverteidigungs- und Kommunikationsmöglichkeiten infolge der Freiheitsentziehung eingeschränkt waren.\n\n14\n\nDie Tatsache, dass der Betroffene und der sonstige Beteiligte sich vor der Inhaftierung nicht kannten, steht einem Vertrauensverhältnis nicht entgegen.\n\n15\n\nDie vom Beschwerdeführer angegebene „soziale Bindung“ aufgrund der Beratungsgespräche geht zudem im hiesigen Einzelfall über ein Vertrauensverhältnis hinaus, welches mit einem anwaltlichen Mandatsverhältnis vergleichbar wäre. Der Betroffene und der sonstige Beteiligte haben über die Zukunft des Betroffenen und dessen Perspektiven in seinem Heimatland und die Möglichkeit der Gewährung von Entwicklungshilfe aus Deutschland gesprochen.\n\n16\n\nSeinem Antrag war daher zu entsprechen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/168949","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2015-01-05/25-t-724-14","cited_norms":[{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 418","ref_norm":"418","n":4},{"jurabk":"FamFG","ref":"§ 7","ref_norm":"7","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 567","ref_norm":"567","n":1},{"jurabk":"AufenthG 2004","ref":"§ 106","ref_norm":"106","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/168949","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/168949","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2015-01-05/25-t-724-14","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/168949","retrieved":"2026-07-09 00:43:06.318082+00:00"}}