{"status":"available","doknr":"OLD195516","ecli":"ECLI:DE:LGD:2013:0708.21T65.13.24C.AMTS.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2013-07-08","aktenzeichen":"21 T 65/13 24 C #### Amtsgericht Düsseldorf","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss\n\n                  des Amtsgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2013 - 24 C #####/#### -\n\n                  abgeändert und wie folgt neu gefasst:\n\n                  Dem Beklagten wird für den ersten Rechtszug Prozesskosten-\n\n                  hilfe bewilligt.\n\n                  Zugleich wird Rechtsanwältin Q, H- B-Allee,\n\n                  40237 Düsseldorf zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung\n\n                  der Rechte beigeordnet.\n\n1\n\n2\n\nGründe\n\n3\n\nDie sofortige Beschwerde ist gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässig. Sie ist insbesondere\n\n4\n\nform- und fristgerecht eingelegt und begründet worden.\n\n5\n\nDie sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg.\n\n6\n\nNach Auffassung der Kammer hat die Rechtsverteidigung nach dem derzeitigen\n\n7\n\nSach- und Streitstand hinreichende Aussicht auf Erfolg.\n\n8\n\nZum Einen ist nach Auffassung der Kammer wegen der unklaren Rechtslage,\n\n9\n\ndie einer höchstrichterlichen Klärung bedürfte, Prozesskostenhilfe zu gewähren\n\n10\n\n(vgl. hierzu Beschluss des BGH vom 21. November 2002, VZB 40/02 in NJW 2003,\n\n11\n\n1126 f). Da der Bundesgerichtshof das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich\n\n12\n\nals vom vertragsgemäßen Gebrauch mitumfasst ansieht (Urteil vom 5. März 2008\n\n13\n\n-VIII ZR 37/07-) und seine Entscheidung bisher - auch nach Veränderungen in der\n\n14\n\ngesellschaftlichen Beurteilung des Passivrauchens - nicht geändert hat, ist eine\n\n15\n\nZulassung einer Revision nicht ausgeschlossen.\n\n16\n\nZum Anderen ist im vorliegenden Verfahren aber zu klären, ob die Kündigung\n\n17\n\nnicht einen Verstoß gegen vorangegangenes Tun (§ 242 BGB) darstellt. Denn\n\n18\n\ndie Klägerin hat in Kenntnis des extensiven Rauchens des Beklagten (er und seine\n\n19\n\nEhefrau haben ca. 40 Jahre in den Räumlichkeiten stark geraucht) im Jahr 2008 einen „neuen“ Mietvertrag abgeschlossen, ohne eine – möglicherweise zulässige „Individualvereinbarung“ in Bezug auf das Rauchen innerhalb der Wohnung zutreffen (vgl. Börstinghaus/Pielsticker in WuM 2012, 480 f).\n\n20\n\nÜber die Kosten der sofortigen Beschwerde war keine Entscheidung zu treffen\n\n21\n\n(Geimer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 127 Rdnr. 39).\n\n22","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/195516","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2013-07-08/21-t-65-13-24-c-amtsgericht-d-sseldorf","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 242","ref_norm":"242","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/195516","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/195516","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2013-07-08/21-t-65-13-24-c-amtsgericht-d-sseldorf","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/195516","retrieved":"2026-07-09 01:11:36.330360+00:00"}}