{"status":"available","doknr":"OLD199916","ecli":"ECLI:DE:LGD:2013:0319.39O15.13.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2013-03-19","aktenzeichen":"39 O 15/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antragsgegnerin wird untersagt, die auf den 04.04.2013 einberufene Hauptversammlung durchzuführen.\n\nDer Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:\n\ndie Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft\n\noder\n\ndie Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.\n\nIm Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\nDer Verfahrenswert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nDer Antragsgegnerin wird untersagt, die auf den 04.04.2013 einberufene Hauptversammlung durchzuführen.\n\n2\n\nDer Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:\n\n3\n\n4\n\ndie Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft\n\n5\n\noder\n\n6\n\n7\n\ndie Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.\n\n8\n\nIm Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.\n\n9\n\nDie Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.\n\n10\n\nDer Verfahrenswert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.\n\n11\n\nGründe: \n\n12\n\nDer Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.\n\n13\n\nDurch eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom 13.03.2013 sind sowohl die den Anspruch (§ 935, 940 ZPO) begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).\n\n14\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 92 ZPO.\n\n15\n\nDie Streitwertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.\n\n16\n\n17\n\nDüsseldorf, 19.03.2013","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/199916","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2013-03-19/39-o-15-13","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 935","ref_norm":"935","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 940","ref_norm":"940","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 937","ref_norm":"937","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/199916","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/199916","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2013-03-19/39-o-15-13","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/199916","retrieved":"2026-07-09 01:16:07.421429+00:00"}}