{"status":"available","doknr":"OLD229030","ecli":"ECLI:DE:LGD:2010:1115.19T175.10.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2010-11-15","aktenzeichen":"19 T 175/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 26.08.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst: \n\nBei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens auf der Grundlage des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Neuss vom 26.08.2010 (Az.: 65 M 2077/10) bleibt die Tochter des Schuldners XXX unberücksichtigt. \n\nDie Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner. \n\nBeschwerdewert: bis 1.800,00 € (10% der zu vollstreckenden Forderung)\n\n1\n\nGründe:\n\n 2\n\nDie zulässige sofortige Beschwerde ist begründet.\n\n 3\n\nDer Schuldner hat in seiner eidesstattlichen Versicherung vom 03.09.2009 angegeben, dass er seiner Tochter keinen Unterhalt leistet. Dass der Schuldner zwischenzeitlich eine Arbeit aufgenommen hat und Einkünfte erzielt, rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Annahme, dass der Schuldner nunmehr auch Unterhalt zahlt. Dem Gläubiger ist es auch nicht möglich, weitere Umstände vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Schuldner weiterhin keinen Unterhalt zahlt. Aus diesem Grund hat die Kammer – im Einverständnis mit dem Gläubiger – dem Schuldner Gelegenheit gegeben, zu dem Vortrag des Gläubigers Stellung zu nehmen. Ihm oblag es, die fortbestehende Vermutung, dass er weiterhin keinen Unterhalt zahlt, zu widerlegen. Der Schuldner hat indes keine Stellungnahme abgegeben, so dass davon auszugehen ist, dass er auch weiterhin keinen Unterhalt zahlt. \n\n 4\n\nDem Schuldner bleibt es unbenommen, einen Antrag nach § 850g ZPO zu stellen, soweit er die Unterhaltszahlungen wieder aufnimmt. \n\n 5\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/229030","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2010-11-15/19-t-175-10","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 850g","ref_norm":"850g","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/229030","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/229030","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2010-11-15/19-t-175-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/229030","retrieved":"2026-07-09 01:49:49.423118+00:00"}}