{"status":"available","doknr":"OLD262781","ecli":"ECLI:DE:LGD:2007:0714.6O425.05.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2007-07-14","aktenzeichen":"6 O 425/05","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der beizutreibenden Forderung. Sicherheit kann auch erbracht werden durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlichrechtlichen Kreditinstituts.\n\n1\n\nDer Kläger macht gegen die Beklagten eine Architektenhonorarforderung geltend. Im Jahr 2003 war der Kläger mit einem Bauvorhaben \"Am Botanischen Garten 37\" in Düsseldorf befasst. Ob er insoweit lediglich Verkaufspläne erstellte oder Planungsarbeiten durchführte, ist zwischen den Parteien streitig. Am 25.8.2004 stellte der Kläger insoweit eine Kostenrechnung in Höhe von 44.733,43 Euro, wobei er damit die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 gemäß § 15 HOAI geltend machte.\n\n 2\n\nDer Kläger behauptet, dass die Beklagten ihm am 12.9.2003 einen entsprechenden Architektenauftrag erteilt hätten.\n\n 3\n\nDer Kläger beantragt,\n\n 4\n\ndie Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 44.733,43 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 1.9.2004 zu zahlen.\n\n 5\n\nDie Beklagten beantragen,\n\n 6\n\ndie Klage abzuweisen.\n\n 7\n\nDie Beklagten behaupten, dass weder sie noch die aus ihnen als Gesellschaftern bestehende X dem Kläger einen entsprechenden Architektenauftrag erteilt hätten. Der Kläger habe von sich aus lediglich angeboten, für das Objekt Verkaufspläne zu erarbeiten, jedoch nicht die von ihm abgerechneten Planungsarbeiten. Es sei zudem ausdrücklich vereinbart worden, dass etwaige Honoraransprüche vorab festgelegt werden sollten und nur für den Fall einer erfolgreichen Vermarktung des Objekts erfüllt werden sollten. Tatsächlich sei das Projekt jedoch nicht zur Durchführung gelangt.\n\n 8\n\nEntscheidungsgründe\n\n 9\n\nDie Klage hatte keinen Erfolg.\n\n 10\n\nI.\n\n 11\n\nDie Klage ist nicht begründet.\n\n 12\n\nDer Kläger hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von 44.733,43 Euro. Ein entsprechender Anspruch ergibt sich nicht aus § 631 I BGB.\n\n 13\n\nDie Behauptung des Klägers, er sei am 12.9.2003 von den Beklagten mündlich mit den in seiner Kostenrechnung aufgeführten Leistungen beauftragt worden, ist vor dem Hintergrund des Vortrags der Beklagten aus ihrer Klageerwiderung unsubstantiiert. Der Kläger hat lediglich pauschal behauptet, am 12.9.2003 beauftragt worden zu sein, ohne die näheren Umstände des Gesprächs zu schildern. Demgegenüber haben die Beklagten eine Beauftragung des Klägers mit Planungsarbeiten substanttiiert bestritten. Sie haben des weiteren substantiiert vorgetragen, dass eine Vergütungspflicht von dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung, nämlich der Realisierung des Projekts, habe abhängen sollen. Die Bedingung sei nicht eingetreten. Hierauf hat der Kläger nicht mehr erwidert. Für seinen ohnehin pauschalen Vortrag hat er auch keinen Beweis angetreten. Insoweit traf ihn jedoch die Darlegungs- und Beweislast.\n\n 14\n\nII.\n\n 15\n\nDie Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 ZPO.\n\n 16\n\nDie Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 709, 108 ZPO.\n\n 17\n\nIII.\n\n 18\n\nStreitwert: 44.733,43 Euro.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/262781","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2007-07-14/6-o-425-05","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 631","ref_norm":"631","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 108","ref_norm":"108","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 709","ref_norm":"709","n":1},{"jurabk":"HOAI 2013","ref":"§ 15","ref_norm":"15","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/262781","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/262781","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2007-07-14/6-o-425-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/262781","retrieved":"2026-07-09 02:29:18.558031+00:00"}}