{"status":"available","doknr":"OLD281227","ecli":"ECLI:DE:LGD:2005:0330.10O495.02.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2005-03-30","aktenzeichen":"10 O 495/02","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 317.094,08 US-Dollar nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2002 zu zahlen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar.\n\nDie Einspruchsfrist wird auf 3 Wochen festgesetzt.\n\n1\n\nTatbestand (Paragraph 313 b Absatz 3 Zivilprozessordnung):\n\n2\n\nDer Kläger nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht auf Zahlung einer Vergütung aus einem\nVermögensverwaltungsvertrag in Anspruch.\n\n3\n\nUnter den Daten 09.06./29.08.2000 schloss die Beklagte mit der Firma X einen Vollmachts- und\nVermögensverwaltervertrag. Hinsichtlich der Honorierung der Tätigkeit des Vermögensverwalters\nhaben die Vertragsparteien in Ziffer 4 eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 25 Prozent des Wertzuwachses\ndes Depots abzüglich der Bankgebühren sowie zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher\nHöhe vereinbart.\n\n4\n\nDie Beklagte kündigte das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum 11. Dezember 2001. Bis zur Kündigung\nhat die Vermögensverwalterin entsprechend einer Übereinkunft mit der Beklagten keine Honorarrechnungen\ngestellt.\n\n5\n\nWährend ihrer Vermögensverwaltertätigkeit erwirtschaftete die Firma X in Bezug auf das Depot der\nBeklagten einen Wertzuwachs von 1.093.427,86 US-Dollar.\n\n6\n\nMit Rechnung vom 11. Dezember 2001 stellte die Vermögensverwalterin der Beklagten ein Gesamthonorar von\n317.094,08 US-Dollar in Rechnung. Sie forderte die Beklagte in der Folgezeit mehrfach auf, Zahlung zu leisten,","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/281227","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2005-03-30/10-o-495-02","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/281227","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/281227","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2005-03-30/10-o-495-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/281227","retrieved":"2026-07-09 02:55:36.249796+00:00"}}