{"status":"available","doknr":"OLD298094","ecli":"ECLI:DE:LGD:2002:0430.4A.O242.00.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2002-04-30","aktenzeichen":"4a O 242/00","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beklagte wird verurteilt,\n\n1.\n\nes bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht\n\nfestzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € - ersatzweise\n\nOrdnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im\n\nFalle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, zu\n\nunterlassen,\n\nTransportwagen, die in gleichgeartete Transportwagen einschiebbar und mit einer zur Aufnahme von Ware vorgesehenen Einrichtung ausgestattet ist, wobei in ihrem Griffbereich ein mit einer Kopplungseinrichtung versehenes Münzschloss angeordnet ist, das auf Pfandbasis ein gegenseitiges An- und Abkoppeln von\n\n \n\n- 3 -\n\nTransportwagen mit oder ohne Inanspruchnahme einer Sammelstelle erlaubt,\n\nherzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen,\n\nbei denen das Münzschloss im Bereich eines der beiden Grifftragarme angeordnet ist und sich sowohl am Grifftragarm als auch am Griff abstützt,\n\nwobei Benutzungshandlungen, die sich auf Lieferungen der Beklagten an die Firma Billa für deren Vertriebsschiene- Merkur beziehen, ausgenommen sind.\n\n2.\n\nder Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie die zu 1. bezeichneten Handlungen seit dem 1. Oktober 1999 begangen hat, und zwar unter Angabe\n\na) der Herstellungsmengen und -Zeiten,\n\nb) der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen sowie den Namen und Anschriften der Ab¬nehmer,\n\nc) der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmen-gen, -zeiten und -preisen sowie den Namen und Anschriften der Angebotsempfänger,\n\nd) der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, deren Auflagenhöhe, Vefbreitungszeitraum und Ver-breitungsgebiet,\n\ne) der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten und des erzielten Gewinns,\n\n \n\n- 4 -\n\nII.\n\nEs wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Kläger allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die zu I. 1. bezeichneten, seit dem 1. Oktober 1999 begangenen Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird.\n\nIII.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Die\n\nKosten der Streitverkündung trägt die Streitverkündete.\n\nIV.\n\nDas Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 € vorläufig vollstreckbar! Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden. \n\n1\n\nTatbestand\n\n 2\n\nDie Klägerin ist eingetragene Inhaberin des mit Wirkung unter anderem für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 199 274, das auf einer Anmeldung vom 16. April 1986 beruht, mit der eine Priorität vom 26. April 1985 in Anspruch genommen wurde (Klagepatent, Anlage 1). Die Anmeldung wurde am 29. Oktober 1986 veröffentlicht. Der Hinweis auf die Patenterteilung wurde am 8. November 1989 bekannt gemacht.\n\n 3\n\nDie von der Beklagten beim Bundespatentgericht gegen das Klagepatent erhobene Nichtigkeitsklage wurde mit Entscheidung vom 28. November 2001 (Anlage B 3) abgewiesen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/298094","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2002-04-30/4a-o-242-00","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/298094","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/298094","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2002-04-30/4a-o-242-00","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/298094","retrieved":"2026-07-09 03:21:36.965517+00:00"}}