{"status":"available","doknr":"OLD301569","ecli":"ECLI:DE:LGD:2001:0704.2A.O483.00.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2001-07-04","aktenzeichen":"2a O 483/00","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits.\n\nDas Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- DM vorläufig vollstreckbar.\n\n \n\nDie Sicherheitsleistung kann durch\n\nselbstschuldnerische Bürgschaft einer als\n\nGroßbank anerkannten deutschen Bank oder\n\nSparkasse erbracht werden. \n\n1\n\nTatbestand\n\n 2\n\nDie Klägerin zu 1) ist im Bereich der Kunststoffverarbeitung, und zwar in den Bereichen Automobilindustrie ( Dichtungs- und Installationssysteme), Bauindustrie (Dichtungs- und Installationssysteme, z.B. für die Raumakustik, zur Dämmung von Gebäuden etc.), für die Luft- und Raumfahrt (thermische und akustische Isolation) und im Yachtbau tätig.\n\n 3\n\nDie Klägerin zu 2), wurde am 6.8.1998 gegründet und am 6.10.1998 ins Handelsregister eingetragen. Sie hält und betreibt die Hochseerennyacht \"X\", die an internationalen Regatten teilnimmt.\n\n 4\n\nDie Klägerin zu 1) ist seit 1985 Inhaberin der Wort-Bildmarke Nr. X \"X\" , eingetragen für die Waren/Dienstleistungen Klassen 17,12 und 41, Schaumstoff in Form von Blöcken, Platten, Bahnen und Bändern (Halbfabrikate) , daraus bestehende Produkte, nämlich Fugenabdichtungen und Isoliermaterialien; Segelschiffe, Veranstaltung von Segelkursen auf Segelschiffen. Seit 1996 ist sie Inhaberin der Wort/Bildmarke Nr. X \"X\", geschützt für die Waren/Dienstleistungen Klassen 12 und 41, nämlich Segelschiffe, sportliche und kulturelle Veranstaltungen, Organisation und Durchführung von Segelkursen und Segelwettbewerben auf Segelschiffen. Sie ist weiter Inhaberin der Wort/Bildmarke Nr. X \"X\". Diese ist 1998 angemeldet und eingetragen worden ebenfalls für die Waren/Dienstleistungen Klassen 12 und 41. Außerdem ist die Klägerin zu 1) Inhaberin der EU-Gemeinschaftsmarke 000 282 269 \"X\", angemeldet 1996 und eingetragen 1998 gleichfalls für die Waren/Dienstleistungen Nr. 12 und 41. Schließlich ist die Klägerin zu 1) Inhaberin","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301569","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2001-07-04/2a-o-483-00","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/301569","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301569","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2001-07-04/2a-o-483-00","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/301569","retrieved":"2026-07-09 03:27:03.277626+00:00"}}