{"status":"available","doknr":"OLD304388","ecli":"ECLI:DE:LGD:2000:0817.21S288.99.00","court":"Landgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2000-08-17","aktenzeichen":"21 S 288/99","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nIn dem Rechtsstreit\n\nhat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf\n\nauf die mündliche Verhandlung vom 4. Mai 2000\n\ndurch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X\n\nsowie die Richterinnen am Landgericht X und X\n\nfür Recht erkannt:\n\n - 2 -\n\nAuf die Berufung des Beklagten wird das Grundurteil des Amtsgerichts Düsseldorf\n\nvom 28. April 1999 - Az.: 51 C 15785/97 -abgeändert und die Klage abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.\n\n1\n\nE n tscheidungsgründe:\n\n 2\n\nDas zulässige Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg.\n\n 3\n\nEntgegen der Ansicht von Amtsgericht und Kläger ist eine erneute Überprüfung des in der Kündigung vom 26.09.1994\nals Kündigungsgrund aufgeführten Eigenbedarfs ausgeschlossen und damit kann auch ein Schadensersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs schon dem Grunde nach nicht bestehen.\n\n 4\n\nZwischen den Parteien wurde über die Berechtigung des geltend gemachten Eigenbedarfs ein Rechtsstreit unter dem Az.: 55 C 2234/95 vor dem Amtsgericht Düsseldorf geführt,\nin dem der Kläger erstinstanzlich unterlag. In der mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer schlossen die Parteien einen Vergleich. Der Kläger war - wegen der unmittelbar bevorstehenden Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeugin X - der Auffassung gewesen, ein Vergleichsangebot mit langer Räumungsfrist dem damaligen Kläger und jetzigen Beklagten machen zu sollen. Die Parteien beendeten damals den Rechtsstreit mit diesem Vergleich und zwar in einem Prozeß, in dem ausschließlich über die Berechtigung","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/304388","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2000-08-17/21-s-288-99","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/304388","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/304388","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2000-08-17/21-s-288-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/304388","retrieved":"2026-07-09 03:31:27.520028+00:00"}}