{"status":"available","doknr":"OLD114776","ecli":"ECLI:DE:LGBO:2018:1017.I2O55.18.00","court":"Landgericht Bochum","senate":null,"decided":"2018-10-17","aktenzeichen":"I-2 O 55/18","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Klage wird abgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.\n\nDas Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nTatbestand\n\n2\n\nDie Klägerin macht Ansprüche in Zusammenhang mit dem W-Abgasskandal geltend.\n\n3\n\nAm 15.05.2015 erwarb die Klägerin bei der Autohaus X GmbH in C das im Antrag näher bezeichnete gebrauchte, von der Beklagten hergestellte Fahrzeug zu einem Kaufpreis i.H.v. 21.500 €.\n\n4\n\nDie Klägerin beantragt,\n\n5\n\ndie Beklagte zu verurteilen, an sie 21.500 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 4 % seit dem 15.05.2015 bis zum 25.09.2017 sowie i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke W vom Typ U mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ### nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft sowie Zahlung eines von der Beklagten noch darzulegenden Nutzungsersatzes für die Nutzung vorgenannten Pkw, dessen Höhe gemäß § 287 ZPO in das Ermessen des Gerichts gestellt wird;\n\n6\n\nhilfsweise festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs W vom Typ U mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ### durch die Beklagte resultieren;\n\n7\n\nfestzustellen, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in vorgenannten Klageanträgen genannten Zug-um-Zugleistung in Annahmeverzug befindet;\n\n8\n\ndie Beklagte zu verurteilen, ihr die durch die Beauftragung ihrer Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung i.H.v. 1.021,67 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen sowie in Höhe von weiteren 176,60 € freizustellen.\n\n9\n\nDie Beklagte beantragt,\n\n10\n\n              die Klage abzuweisen.\n\n11\n\nZur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die hinlänglich bekannten, von den Parteien ausgetauschten Textbausteine Bezug genommen.\n\n12\n\nEntscheidungsgründe\n\n13\n\nDie Klage ist nicht begründet. Der Klägerin stehen keine Ansprüche gegen die Beklagte zu.\n\n14\n\nMangels vertraglicher Beziehungen der Parteien kommen für die Klägerin lediglich gesetzliche Ansprüche, vorliegend namentlich aus §§ 823, 826 BGB, in Betracht.\n\n15\n\nEin Anspruch aus § 823 BGB ist nicht gegeben. Die Beklagte hat die Klägerin nicht getäuscht, da sie in Bezug auf diesen Gebrauchtwagenkauf keinerlei Kontakt hatten.\n\n16\n\nAuch ein Anspruch aus § 826 BGB kommt zu Gunsten der Klägerin nicht in Betracht. Die Beklagte hat der Klägerin nicht in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt. Zwar erfüllt grundsätzlich das Vorgehen der Beklagten im Zusammenhang dieser Affäre die Voraussetzungen dieser Vorschrift, nicht jedoch gegenüber der Klägerin, da diese einen gebrauchten Pkw erwarb. Die Beklagte hat jedoch an dem Umsatz und Handel mit gebrauchten Fahrzeugen keinerlei Interesse, so dass sie mit Bezug auf die Klägerin nicht vorsätzlich gehandelt hat.\n\n17\n\nDie prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 709 ZPO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/114776","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bochum/2018-10-17/i-2-o-55-18","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 823","ref_norm":"823","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 826","ref_norm":"826","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 287","ref_norm":"287","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 709","ref_norm":"709","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/114776","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/114776","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bochum/2018-10-17/i-2-o-55-18","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/114776","retrieved":"2026-07-09 00:06:38.762974+00:00"}}