{"status":"available","doknr":"OLD206366","ecli":"ECLI:DE:LGBO:2012:0820.I2O540.11.00","court":"Landgericht Bochum","senate":null,"decided":"2012-08-20","aktenzeichen":"I-2 O 540/11","doktyp":"Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2009 zu zahlen.\n\nEs wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden sowie zukünftigen immateriellen Schäden – letztere jedoch nur, soweit diese zur Zeit nicht vorhersehbar sind – aus Anlass der am 04.12.2009 in X begangenen Körperverletzung zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.\n\nVon den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 44 % und der Kläger 56 %.\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Entscheidung zur Hauptsache ergibt sich aus dem erklärten Teilanerkenntnis des Beklagten.\n\n3\n\nDie Kostenentscheidung folgt bezüglich der getroffenen Hauptsacheentscheidung aus § 91 ZPO; im Übrigen ergibt sie sich aus § 269 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 ZPO, nachdem der Kläger die weitergehende Klage vollumfänglich zurückgenommen hat, und ein Grund, die Kosten des Rechtsstreits auch insoweit dem Beklagten aufzuerlegen, nicht vorlag.\n\n4\n\nDie Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 2 bzw. § 709 S. 1, S. 2 ZPO.\n\n5\n\nDr. Fülber","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/206366","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bochum/2012-08-20/i-2-o-540-11","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/206366","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/206366","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bochum/2012-08-20/i-2-o-540-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/206366","retrieved":"2026-07-09 01:22:39.881987+00:00"}}