{"status":"available","doknr":"OLD369861","ecli":"ECLI:DE:LGBN:2025:0502.20OH8.23.00","court":"Landgericht Bonn","senate":null,"decided":"2025-05-02","aktenzeichen":"20 OH 8/23","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1.\n\nDer sofortigen Beschwerde der Antragsteller vom 17.04. wird teilweise abgeholfen.\n\nDer Beweisbeschluss der Kammer vom 16.04.2025, Bl. 412 ff. d.A. wird wie folgt ergänzt:\n\na) Der Sachverständige soll sich mit der Ergänzungsfrage der Antragsteller vom\n\n24.02.2025, Bl. 391 ff. d.A., dort unter Ziffer B, I. 1. d, konkret:\n\n2. Wurde durch das von der Antragsgegnerin verwendete Schraubsystem zur Befestigung des Abgassystems an der Gebäudeaußenwand eine unzulässige Kältebrücke erzeugt?\n\nauseinandersetzten.\n\nb)                 Der Sachverständige soll sich mit den Einwendungen der Antragsteller vom 24.02.2025, Bl. 391 ff. d.A., dort die Einwendungen unter Ziffer B, I. 1. f. auseinandersetzen und die geforderten Feststellungen treffen.\n\nc)                  Der Sachverständige soll sich mit den Einwendungen der Antragsteller vom 24.02.2025, Bl. 391 ff. d.A., dort die Einwendungen unter Ziffer B, I. 5. d. auseinandersetzen und die geforderten Feststellungen treffen.\n\nDazu wird den Antragstellern aufgegeben, dem Sachverständigen binnen 2 Wochen die damaligen Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.\n\n2.\n\nDen Antragstellern wird aufgegeben, für die obigen ergänzenden Beweiserhebungen einen weiteren Auslagenvorschuss von 3.000,00 € einzuzahlen. Hierfür wird ihnen eine Frist von 2 Wochen gesetzt.\n\n3.\n\nIm Übrigen wird der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Beschwerdegericht vorgelegt.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer sofortigen Beschwerde war in dem erkannten Umfang mangels Begründetheit nicht abzuhelfen.\n\n3\n\nDie Beweisfrage zu Ziff. I. 1. d. (Beschädigung des WDVS durch Industriekleber) hat der Sachverständige abschließend beantwortet. Die von ihm nachvollziehbar begründete Feststellung, dass der verwendete Montagekleber rückstandslos entfernt werden kann, beinhaltet zugleich die Verneinung weiterer denkbarer Schäden.\n\n4\n\nDie Fragen zu Ziff. I. 5. a.-c. hat der Sachverständige vollständig in seinem\n\n5\n\nGutachten beantwortet und bejaht, vgl. Bl. 220 und 221 d.A.. Konkrete\n\n6\n\nEinwendungen hiergegen wurden nicht erhoben. Die Kammer hat auch keinen\n\n7\n\nAnlass, die fachliche Qualifikation des Sachverständigen zur Beantwortung dieser Beweisfragen in Frage zu stellen.\n\n8\n\nZudem               bestand               kein               Anlass, die               Anordnung               der               Beweiserhebung               über\n\n9\n\nErgänzungsfragen der Antragsgegnerin wegen Fristversäumnis aufzuheben. Deren Schriftsatz war zwar nicht innerhalb der vom Gericht angeordneten Frist eingegangen, § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO, allerdings verzögert die Verspätung nicht die\n\n10\n\nErledigung               des               selbständigen               Beweisverfahrens,               da               sowieso               ein\n\n11\n\nErgänzungsgutachten eingeholt werden muss, §§ 411 Abs. 4 S. 2 i.V.m. 296 Abs. 1 ZPO.\n\n12\n\nBonn, 02.05.2025\n\n13\n\n20. Zivilkammer","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/369861","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2025-05-02/20-oh-8-23","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 411","ref_norm":"411","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/369861","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/369861","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2025-05-02/20-oh-8-23","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/369861","retrieved":"2026-07-09 05:02:56.163499+00:00"}}