{"status":"available","doknr":"OLD120966","ecli":"ECLI:DE:LGBN:2016:1006.8S141.16.00","court":"Landgericht Bonn","senate":null,"decided":"2016-10-06","aktenzeichen":"8 S 141/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg (111 C 42/15) vom 06.05.2416 wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.\n\nDas angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.\n\n3\n\nZur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 31.08.2016 Bezug genommen.\n\n4\n\nDie hierzu erfolgte Stellungnahme der Beklagten rechtfertigt eine andere Entscheidung nicht, sondern gibt lediglich zu folgender ergänzenden Begründung Anlass:\n\n5\n\nAuch unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme hält die Kammer - auch in geänderter Besetzung - daran fest, dass es dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, aufgrund einer telefonischen Zusage einen Vertrag einzugehen, der eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung beinhaltet. Der Geschädigte muss sich nicht dem Risiko aussetzen, die telefonische Zusage der Übernahme der Selbstbeteiligung beweisen zu müssen. Die Angabe der Beklagten, dass es hier selbstverständlich keine Durchsetzungsschwierigkeiten gebe, ist, wenn nicht schon vor dem Hintergrund dieses Verfahrens, so jedenfalls im Hinblick auf den Erkenntnishorizont des Geschädigten unbeachtlich,\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/120966","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2016-10-06/8-s-141-16","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 522","ref_norm":"522","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/120966","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/120966","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2016-10-06/8-s-141-16","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/120966","retrieved":"2026-07-09 00:13:09.368391+00:00"}}