{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:LGBN:2013:0226.8S274.12.00","court":"Landgericht Bonn","senate":"8. Zivilkammer des Landgerichts","decided":"2013-02-26","aktenzeichen":"8 S 274/12","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung der Kläger gegen das am 24.10.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg (117 C 217/12) wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.\n\nDieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.\n\nDie Revision wird nicht zugelassen.\n\nG r ü n d e:\n\nI.\n\nDie Darstellung des Tatbestandes entfällt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO. Da die Revision nicht zugelassen wurde und der für die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO erforderliche Beschwerdewert nicht erreicht ist, ist ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig.\n\nII.\n\n1.\n\nDie zulässige Berufung der Kläger ist unbegründet. Das Amtsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen.\n\na)\n\nDie Klage ist zulässig, insbesondere besteht ein Feststellunginteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO. Für den Streit, ob und welchen vollstreckungsfähigen Inhalt ein Titel hat, führt eine Entscheidung in den Verfahren nach §§ 766, 793 ZPO nicht zu einer endgültigen Klärung, da eine zwischen den Parteien auch für die Zukunft verbindliche Festlegung in diesen Verfahren nicht getroffen werden kann. Es bedarf also der verbindlichen Klärung zwischen Gläubiger und Schuldner, welche nur durch (negative) Feststellungsklage erreicht werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.2004, Az: 16 WF 74/04, zitiert nach juris).\n\nb)\n\nDie Klage ist unbegründet.\n\nDer Tenor des Urteils vom 19.10.2011 hat gerade den vollstreckungsfähigen Inhalt, den die Kläger mit ihren Anträgen als nicht gegeben festgestellt wissen wollen. Aus dem Tenor dieses Urteils ergibt sich – im Hinblick auf die Rechtskraft des Urteils rechtlich unangreifbar – eine Pflicht der Kläger zur Entfernung sowohl der Basaltpalisaden als auch der zwischen diesen und der Garagenwand angeschütteten Erde.\n\nGrundsätzlich muss bei Entscheidungen allein aus dem Titel erkennbar sein, was der Schuldner zu leisten hat (Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Auflage, Vorb § 704 Rdnr. 16). Dabei darf allerdings nicht kleinlich am Wortlaut festgehalten werden, wenn Sinn und Zusammenhang von Urteilsformel die zu erbringende Leistung ergeben (Seiler a.a.O., Rdnr. 21). Für die entsprechende Auslegung der Urteilsformel ist vielmehr die Heranziehung von Tatbestand und Urteilsgründen statthaft und geboten (vgl. BGHZ 122, 16, 18; OLG Köln NJW 1985, 274; Stöber, in: Zöller ZPO, 28. Auflage, § 704 Rdnr. 5, OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2004, Az: 23 WLw 6/04, zitiert nach juris).\n\nUnter Heranziehung des dem Urteil vom 19.10.2011 zugrunde liegenden Sachverhalts und der Entscheidungsgründe ergibt sich auch aus Sicht der Berufungskammer die Verpflichtung der Kläger zur Beseitigung sowohl der Erdansammlung als auch der Basaltpalisaden.\n\nSo heißt es bereits im Tatbestand des Urteils, dass parallel zur Garagenwand ein Beet angelegt worden sei, indem an der Garagenwand Erde angeschüttet wurde, die zum Grundstück der Beklagten (jetzigen Kläger) hin mit Basaltpalisaden befestigt worden sei. Weiter wird in Frage gestellt, ob es durch die Anschüttung zu einer Beschädigung der Garagenwand und deren Fundament kommen würde. Schließlich ist im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen noch mehrfach von „Beet“ sowie „Anschüttung (von Erde, um ein Beet anzulegen)“ die Rede.\n\nAus alledem wird deutlich, dass mit der im Tenor gewählten Formulierung nur die „Gesamtkonstruktion“ des errichteten Beetes, bestehend aus einer Eingrenzung aus Basaltpalisaden und aufgeschütteter Erde gemeint sein kann, die die Kläger gewählt haben, um ein Beet zu errichten.\n\nDies wird im Übrigen gestützt auch durch den Inhalt des Tenors selbst. Zum einen ist insoweit ausdrücklich auch von Basaltpalisaden die Rede. Diese sollten bei der Beseitigungspflicht mithin offensichtlich eine Rolle spielen. Zum anderen lassen auch die angegebenen Maße Rückschlüsse auf die „Gesamtkonstruktion“ zu.\n\n2.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit richtet sich nach §§ 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO.\n\n3.\n\nFür die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO bestand keine Veranlassung. Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.\n\nStreitwert:               2.000,00 EUR.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2013-02-26/8-s-274-12","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 256","ref_norm":"256","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313a","ref_norm":"313a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 540","ref_norm":"540","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 713","ref_norm":"713","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 766","ref_norm":"766","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 793","ref_norm":"793","n":1},{"jurabk":"ZPOEG","ref":"§ 26","ref_norm":"26","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2013-02-26/8-s-274-12","retrieved":"2026-10-28 16:01:28.769855+00:00"},"card":{"id":"lg-bonn/2013-02-26/8-s-274-12","court":"LG Bonn","court_id":"lg-bonn","court_as_stated":"Landgericht Bonn","panel":"8. Zivilkammer des Landgerichts","date":"2013-02-26","dockets":["8 S 274/12"],"decision_type":"Urteil","ecli":"ECLI:DE:LGBN:2013:0226.8S274.12.00","ids":{"ecli":"ECLI:DE:LGBN:2013:0226.8S274.12.00"},"cite_as":"LG Bonn, Urteil vom 26.02.2013 – 8 S 274/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2013-02-26/8-s-274-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Berufung der Kläger gegen das am 24.10.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg (117 C 217/12) wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.\n\nDieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.\n\nDie Revision wird nicht zugelassen.","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"ZPO/97","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"97","label":"§ 97 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/256","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"256","label":"§ 256 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/313a","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"313a","label":"§ 313a ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/540","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"540","label":"§ 540 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/543","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"543","label":"§ 543 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/708","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"708","label":"§ 708 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/711","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"711","label":"§ 711 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/713","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"713","label":"§ 713 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/766","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"766","label":"§ 766 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/793","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"793","label":"§ 793 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPOEG/26","law":"ZPOEG","abbreviation":"ZPOEG","ref":"26","label":"§ 26 ZPOEG","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:01:28.769855+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}