{"status":"available","doknr":"OLD229065","ecli":"ECLI:DE:LGBN:2010:1112.8T191.10.00","court":"Landgericht Bonn","senate":null,"decided":"2010-11-12","aktenzeichen":"8 T 191/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde des Klägers vom 04.11.2010 gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts C vom ##.10.2## – ### C ###/## - in Form des Nichtabhilfebeschlusses vom ##.11.20##, wird zurückgewiesen.\n\nDas Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. \n\nKosten werden nicht erstattet.\n\n1\n\nGründe:\n\n 2\n\nDie nach § 68 GKG zulässige Streitwertbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts, ist nicht zu beanstanden. \n\n 3\n\nDer Regelstreitwert für ehrverletzende Äußerungen liegt bei einem Hauptsacheverfahren bei 4.000,00 € und ist für ein einstweilige Verfügungsverfahren um 1/2 bis 2/3 herabzusetzen. Auch wenn die Ehrverletzung gegenüber einem Organ der Rechtspflege erfolgte, ist andererseits zu berücksichtigen, dass die Äußerung nicht nach außen gelangte und sie in einem Nebensatz als Vermutung erfolgte. Bei Berücksichtigung dieser Gesamtumstände besteht kein Anlass den Streitwert abweichend vom Regelstreitwert zu beurteilen.\n\n 4\n\nZur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts T im Nichtabhilfebeschlusses vom ##.11.20## verwiesen.\n\n 5\n\nDie Entscheidung über die Kosten ergibt sich aus § 68 Abs. 3 GKG.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/229065","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2010-11-12/8-t-191-10","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/229065","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/229065","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-bonn/2010-11-12/8-t-191-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/229065","retrieved":"2026-07-09 01:49:51.882519+00:00"}}