{"status":"available","doknr":"OLD219720","ecli":"ECLI:DE:LGAR:2011:0901.9O18.11.00","court":"Landgericht Arnsberg","senate":null,"decided":"2011-09-01","aktenzeichen":"9 O 18/11","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nhat das Landgericht - 2. Kammer für Handelssachen – Arnsberg \n\ndurch \n\nam 29.08.2011\n\nohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO \n\nfür Recht er¬kannt:\n\n1\n\nDie Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Gutscheine zu werben, ohne bereits in der Werbung für den Gutschein die Einzelheiten und Bedingungen der Inanspruchnahme des Gutscheins anzugeben, insbesondere wenn dies geschieht wie: \"Holen Sie sich Ihr persönliches Valentinsgeschenk! Zum Valentinstag (14. Februar) möchten wir Ihnen eine kleine Freude machen. In der Valentinswoche vom 14.02. – 19.02.2011 erhalten Sie daher als Inhaberin unserer Kundenkarte einen 10 Euro Gutschein. Sie werden bei uns bestimmt was Schönes finden.\" \n\n \n\nDie Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Aufwendungsersatz in Höhe von 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2011 zu zahlen. \n\n \n\nDie Beklagte wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziffer 1. ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu insgesamt zwei Jahren angedroht. \n\n 2\n\nDie Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. \n\n 3\n\nDas Urteil ist vorläufig vollstreckbar. \n\n 4\n\nDer Streitwert wird auf 10.208,65 € festgesetzt.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/219720","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-arnsberg/2011-09-01/9-o-18-11","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 331","ref_norm":"331","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/219720","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/219720","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-arnsberg/2011-09-01/9-o-18-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/219720","retrieved":"2026-07-09 01:38:47.417570+00:00"}}