{"status":"available","doknr":"OLD113521","ecli":"ECLI:DE:LAGRLP:2012:1102.5TA194.12.0A","court":"Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz","senate":null,"decided":"2012-11-02","aktenzeichen":"5 Ta 194/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 26.03.2012 - 3 Ca 841/09 - ebenso wie der Teil-(Nicht-)Abhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 27.09.2012 aufgehoben.\n\nGegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.\n\nGründe\n\n1\n\nDas Arbeitsgericht Trier ist in der angefochtenen Entscheidung vom 26.03.2012 zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO gegeben waren; der angefochtene Beschluss ist deshalb zunächst zu Recht ergangen. Nichts anderes gilt für die Teilabhilfeentscheidung vom 27.09.2012, durch die dem Beschwerdeführer die Zahlung monatlicher Raten in Höhe von 75,00 Euro ab Anforderung auferlegt wurde. Hinsichtlich der inhaltlichen Begründung der Entscheidung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Bl. 67 des Prozesskostenhilfebeiheftes Bezug genommen.\n\n2\n\nIm weiteren Beschwerdeverfahren hat der Beschwerdeführer aber nunmehr neue Tatsachen vorgetragen, die zur vollständigen Aufhebung des angefochten Beschlusses führen. Denn aufgrund der nunmehr nachgewiesenen Zahlung von 280,00 Euro monatlich sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe wiederum gegeben. Inwieweit die rückständigen Mietzahlungen aus dem beendeten Mietverhältnis zu berücksichtigen sind, kann deshalb, wie von der Bezirksrevisorin des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in ihrer Stellungnahme vom 25.10.2012 (Bl. 82 des PKH-Beiheftes) zu Recht ausgeführt, dahin stehen.\n\n3\n\nNach alledem war die angefochtene Entscheidung zuzüglich der Teilnichtabhilfeentscheidung aufzuheben.\n\n4\n\nGegen diese Entscheidung ist kein Rechtmittel gegeben.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/113521","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2012-11-02/5-ta-194-12","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/113521","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/113521","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2012-11-02/5-ta-194-12","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/113521","retrieved":"2026-07-09 00:05:38.866691+00:00"}}