{"status":"available","doknr":"OLD118295","ecli":"ECLI:DE:LAGRLP:2011:0823.8TA174.11.0A","court":"Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz","senate":null,"decided":"2011-08-23","aktenzeichen":"8 Ta 174/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des\nArbeitsgerichts Mainz- 3 Ca 1981/07 - wird kostenpflichtig\nzurückgewiesen.\n\nGründe\n\n1\n\nDie sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 78 Abs. 1 ArbGG, 127 Abs.\n2 Satz 2 und 3, 567 ff ZPO zulässig, in der Sache jedoch nicht\nbegründet. Der Rechtspfleger hat im angefochtenen Beschluss zu\nRecht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgehoben.\n\n2\n\nGemäß § 124 Nr. 4 ZPO kann das Gericht die Bewilligung der\nProzesskostenhilfe aufheben, wenn die Partei länger als 3 Monate\nmit der Zahlung einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines\nsonstigen Betrages im Rückstand ist. Nach dem rechtskräftigen\nBeschluss des Arbeitsgerichts vom 16.11.2010 hatte der Kläger ab\ndem 01.12.2010 monatliche Raten in Höhe von 15,00 Euro zu leisten.\nTrotz erfolgter Zahlungsaufforderungen ist der Kläger mit weitaus\nmehr als drei Raten in Zahlungsrückstand geraten, so dass die\nVoraussetzungen einer Aufhebung vorlagen. Soweit er in seiner\nBeschwerde vom 25.07.2011 pauschal auf eine \"finanzielle\nNotlage\" verweist, hat er hierzu keinerlei weiteren Angaben\ngemacht und seine wirtschaftliche Situation nicht näher erläutert.\nEs ist nicht erkennbar, ob und inwieweit im Anschluss an die\nRatenzahlungsanordnung vom 16.11.2010, die unter Berücksichtigung\nder persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers\nerfolgte, eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation\neingetreten sein soll.\n\n3\n\nDie sofortige Beschwerde war daher mit der sich aus § 97 Abs. 1\nZPO ergebenden Kostenfolge zurückzuweisen.\n\n4\n\nFür die Zulassung der Rechtsbeschwerde bestand keine\nVeranlassung. Diese Entscheidung ist daher unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/118295","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-08-23/8-ta-174-11","cited_norms":[{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/118295","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/118295","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-08-23/8-ta-174-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/118295","retrieved":"2026-07-09 00:10:23.489932+00:00"}}