{"status":"available","doknr":"OLD118320","ecli":"ECLI:DE:LAGRLP:2011:0819.6TA148.11.0A","court":"Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz","senate":null,"decided":"2011-08-19","aktenzeichen":"6 Ta 148/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des\nArbeitsgerichts Trier vom 20.06.2011 - 3 Ca 570/11 - wird\nzurückgewiesen.\n\nGründe\n\n1\n\nDie nach § 127 Abs. 2 ZPO statthafte und insgesamt zulässige\nBeschwerde des Klägers gegen die Festsetzung von monatlichen\nTeilbeträgen in Höhe von 45,00 EUR im Rahmen bewilligter\nProzesskostenhilfe ist unbegründet.\n\n2\n\nNach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die im\nangefochtenen Beschluss festgestellt wurden, verbleibt dem Kläger\nbei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.298,63 EUR und\nKindergeldbezügen in Höhe von 558,00 EUR ein einsetzbares Einkommen\nvon 106,00 EUR, das nach der Tabelle zu § 115 ZPO Monatsraten in\nHöhe von 45,00 EUR auslöst.\n\n3\n\nSoweit die Beschwerde beanstandet, dass bei der Berechnung des\nArbeitsgerichts kein Freibetrag für die in der Bedarfsgemeinschaft\ndes Klägers lebende Lebensgefährtin berücksichtigt wurde, führt\ndies aus den zutreffenden Gründen im Nichtabhilfebeschluss des\nArbeitsgerichts vom 02.07.2011 zu keiner Abänderungspflicht. Gemäß\n§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a ZPO ist ein solcher Freibetrag für den\nLebenspartner der Parteien nur dann zu berücksichtigen, wenn eine\neingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG besteht (vgl.\nZöller/Philippi, Zivilprozessordnung, 27.Auflage, § 115, Rz. 29).\nHierzu sind der Beschwerdekammer keine Feststellungen möglich.\n\n4\n\nSoweit die Beschwerde weiterhin eine rückwirkende Bewilligung\nbereits Rechtshängigkeit der Klage begehrt, ist auch dies aus den\nzutreffenden Gründen im Nichtabhilfebeschluss abgelehnt worden, da\nzu diesem Zeitpunkt noch überhaupt kein Antrag auf\nProzesskostenhilfe-Bewilligung gestellt gewesen ist. Für die am\n19.04.2011 erhobene Klage wurde erst mit am 02.05.2011\neingegangenem Antrag eine rückwirkende Bewilligung von\nProzesskostenhilfe beantragt. Eine Rückerstreckung auch auf eine\nZeit vor Antragstellung ist nach herrschender Meinung grundsätzlich\nunzulässig (Zöller/Philippi, a. a. O., § 119, Rz. 138). Im Übrigen\nlag auch vor dem 02.05.2011 weder ein vollständiger noch überhaupt\nein Antrag vor, so dass auch unter diesem Aspekt keine Rückwirkung\nin Betracht kommt.\n\n5\n\nSoweit die Beschwerde schließlich ausführt, dem Kläger sei\n\"in einem anderen Verfahren\" bei haargenau gleichen\nEinkommensverhältnissen und zugrunde gelegten Unterhaltsbeträgen\nProzesskostenhilfe - wohl ohne Ratenzahlung - bewilligt worden,\nhilft auch dies nicht zu einer anderen Beurteilung. Es ist nämlich\nweder feststellbar, welches andere Verfahren gemeint ist, noch\nerzeugt eine Prozesskostenhilfeentscheidung in einem anderen\nVerfahren zwingend Bindungswirkung für ein selbständiges neues\nKlageverfahren.\n\n6\n\nFür eine Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht kein Anlass.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/118320","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-08-19/6-ta-148-11","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 115","ref_norm":"115","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/118320","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/118320","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-08-19/6-ta-148-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/118320","retrieved":"2026-07-09 00:10:25.473338+00:00"}}