{"status":"available","doknr":"OLD118442","ecli":"ECLI:DE:LAGRLP:2011:0706.6TA119.11.0A","court":"Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz","senate":null,"decided":"2011-07-06","aktenzeichen":"6 Ta 119/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 12.01.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.\n\nDie Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.\n\nGründe\n\nI.\n\n1\n\nIm Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren wendet sich der beschwerdeführende Kläger gegen die nachträgliche Festsetzung von Raten in Höhe von 30,-- € zur Erstattung der aus der Staatskasse verauslagten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 212,98 €, die im Zusammenhang mit einer am 15. Oktober 2009 erhobenen und vergleichsweisen erledigten Zahlungsklage angefallen sind.\n\n2\n\nDas Arbeitsgericht ist von folgender Berechnung für die PKH-Rate ausgegangen:\n\n3\n\nEinkommen netto:\n\n 920,00 €\n\nergänzend ALG-II:\n\n 45,85 €\n\n        \n        \n\nAbzüge:\n\n        \n\nFreibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO:\n\n 180,00 €\n\nFreibetrag der Partei nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO:\n\n 395,00 €\n\nMiete:\n\n 326,85 €\n\n        \n        \n\nanrechenbares Einkommen:\n\n 64,00 €\n\n        \n        \n\nPKH-Rate:\n\n 30,00 €\n\n4\n\nZur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt von Hauptakte und PKH-Beiheft Bezug genommen.\n\nII.\n\n5\n\nDie vom Arbeitsgericht zu Recht als sofortige Beschwerde gewertete Eingabe des beschwerdeführenden Klägers ist nach § 78 ArbGG in Verbindung mit § 567 Abs. 1 Nr. 1, 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und damit insgesamt zulässig.\n\n6\n\nDas Rechtsmittel hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.\n\n7\n\nDer Kläger ist aufgrund einer wesentlichen Änderung seiner für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mittlerweile in der Lage, eine Rate von 30,00 € auf die aus der Staatskasse angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu entrichten.\n\n8\n\nDie nachträgliche Festsetzung durch das Arbeitsgericht ist zu Recht erfolgt, da der beschwerdeführende Kläger seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zur Klärung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreichend nachgekommen ist.\n\n9\n\nAus der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgelegten Abschrift des Bescheids des Job-Center V-L vom 03. Januar 2011 (Bl. 37 d. PKH-Beiheftes) lässt sich lediglich entnehmen, dass dieser Bescheid auf Veränderungen einer Jahresverbrauchsabrechnung basiert, nicht jedoch, dass der Beschwerdeführer nicht über das vom Arbeitsgericht angenommene anrechenbaren Erwerbseinkommen verfügt.\n\n10\n\nEs ist daher von den unter I dargestellten Feststellungen des Arbeitsgerichts im angefochtenen Beschluss zur Ermittlung der PKH-Rate (Bl. 47 d. PKH-Beiheftes) auszugehen.\n\n11\n\nDie sofortige Beschwerde war mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.\n\n12\n\nDie Rechtsbeschwerde war nach den Voraussetzungen von § 574 ZPO nicht zuzulassen.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/118442","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-07-06/6-ta-119-11","cited_norms":[{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 120","ref_norm":"120","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 574","ref_norm":"574","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 115","ref_norm":"115","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/118442","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/118442","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-07-06/6-ta-119-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/118442","retrieved":"2026-07-09 00:10:35.061665+00:00"}}