{"status":"available","doknr":"OLD118705","ecli":"ECLI:DE:LAGRLP:2011:0401.8TA50.11.0A","court":"Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz","senate":null,"decided":"2011-04-01","aktenzeichen":"8 Ta 50/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des\nArbeitsgerichts Ludwigshafen vom 08.02.2011 - Az. 4 Ca 2393/10 -\nwird kostenpflichtig zurückgewiesen.\n\nGründe\n\n1\n\nDie nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und vorliegend\ninsgesamt zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen\nErfolg. Das Arbeitsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung\nvielmehr sowohl im Ergebnis zu Recht als auch mit zutreffender\nBegründung den Antrag des Klägers auf Bewilligung von\nProzesskostenhilfe zurückgewiesen.\n\n2\n\nDer Klage fehlt die für eine PKH-Bewilligung nach § 114 ZPO\nerforderliche hinreichende Erfolgsaussicht. Das Arbeitsgericht ist\nbei seiner Entscheidung zutreffend davon ausgegangen, dass die in §\n12 des Arbeitsvertrages der Parteien enthaltene Verfallfrist der\nBegründetheit der Klage entgegensteht. Das Beschwerdegericht folgt\nuneingeschränkt den sehr ausführlichen und sorgfältig dargestellten\nGründen des angefochtenen Beschlusses sowie den Ausführungen des\nArbeitsgerichts in seiner Nichtabhilfeentscheidung vom 21.03.2011\nund sieht daher in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG -\nnicht zuletzt zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen - von der\nDarstellung eigener Gründe ab. Da sich das Arbeitsgericht in seiner\nNichtabhilfeentscheidung bereits gründlich mit dem\nBeschwerdevorbringen des Klägers auseinandergesetzt hat, besteht\nseitens des Beschwerdegerichts keine Veranlassung, den Ausführungen\ndes Arbeitsgerichts etwas hinzuzufügen.\n\n3\n\nDie sofortige Beschwerde des Klägers war daher mit der sich aus\n§ 97 Abs. 1 ZPO ergebenden Kostenfolge zurückzuweisen.\n\n4\n\nFür die Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht keine\nVeranlassung. Diese Entscheidung ist daher unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/118705","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-04-01/8-ta-50-11","cited_norms":[{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 69","ref_norm":"69","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/118705","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/118705","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2011-04-01/8-ta-50-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/118705","retrieved":"2026-07-09 00:10:55.859872+00:00"}}