{"status":"available","doknr":"OLD123770","ecli":"ECLI:DE:LAGRLP:2010:1013.5TA176.10.0A","court":"Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz","senate":null,"decided":"2010-10-13","aktenzeichen":"5 Ta 176/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 12.04.2010 - 4 Ca 74/07 - wird zurückgewiesen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.\n\nDer Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 551,21 EUR festgesetzt.\n\nDie Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.\n\nGründe\n\n1\n\nDas Arbeitsgericht hat im angefochtenen Beschluss zutreffend angenommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 124 Nr. 4 ZPO für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe aufgrund des Zahlungsverzugs des Beschwerdeführers gegeben sind.\n\n2\n\nDas Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Beurteilung des hier maßgeblichen Lebenssachverhalts. Denn der Beschwerdeführer hat, wovon das Arbeitsgericht in der Nichtabhilfeentscheidung vom 11.08.2010 zutreffend ausgegangen ist, die von ihm behauptete möglicherweise rechtserhebliche Veränderung seiner Einkünfte nicht hinreichend nachgewiesen. Er ist seit dem 05.11.2009 mit den fälligen Prozesskostenraten in Verzug; ein Nachweis über eine Veränderung wurde allenfalls für die Zeit ab 21.06.2010 erbracht. Von daher ist mit dem Arbeitsgericht davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr. 4 ZPO nach wie vor gegeben sind.\n\n3\n\nNach alldem war die sofortige Beschwerde zurückzuweisen.\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.\n\n5\n\nDer Wert des Beschwerdeverfahrens wurde gemäß § 3 ZPO festgesetzt.\n\n6\n\nFür eine Zulassung der Rechtsbeschwerde war nach Maßgabe der gesetzlichen Kriterien keine Veranlassung gegeben.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/123770","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2010-10-13/5-ta-176-10","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/123770","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/123770","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2010-10-13/5-ta-176-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/123770","retrieved":"2026-07-09 00:16:37.007852+00:00"}}