{"status":"available","doknr":"OLD186045","ecli":"ECLI:DE:LAGRLP:2010:0304.3TA36.10.0A","court":"Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz","senate":null,"decided":"2010-03-04","aktenzeichen":"3 Ta 36/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.10.2009 - 8 Ca 1022/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.\n\n2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.\n\nGründe\n\n I.\n \n\n1\n\n \n Mit dem Beschluss vom 27.05.2009 - 8 Ca 1022/09 - bewilligte das Arbeitsgericht dem Kläger unter Rechtsanwaltsbeiordnung für das erstinstanzliche Erkenntnisverfahren die Prozesskostenhilfe und setzte gleichzeitig (gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 ZPO) die vom Kläger zu zahlenden Monatsraten auf jeweils 15,00 EUR fest.\n \n\n2\n\n \n Der Beschluss vom 27.05.2009 - 8 Ca 1022/09 - wurde dem Kläger am 02.06.2009 zugestellt. Den Beginn der Ratenzahlungen legte das Arbeitsgericht mit dem Schreiben vom 29.05./04.06.2009 auf den 01.07.2009 fest (s. Bl. 19 f. des PKH-Beiheftes). Ratenzahlungen leistete der Kläger in der Folgezeit nicht. Im Anschluss an die erfolglosen gerichtlichen Erinnerungsschreiben vom 13.07.2009, 12.08.2009 und 06.10.2009 (Bl. 21 ff. des PKH-Beiheftes) hob das Arbeitsgericht mit dem Beschluss vom 21.10.2009 - 8 Ca 1022/09 - den Prozesskostenhilfe-Bewilligungs-Beschluss vom 27.05.2009 auf. Der Beschluss vom 21.10.2009 - 8 Ca 1022/09 - wurde dem Kläger am 29.10.2009 zugestellt (Zustellung an den Prozessbevollmächtigten). Mit dem Schriftsatz vom 27.11.2009 legte der Kläger gegen den PKH-Aufhebungsbeschluss vom 21.10.2009 am 27.11.2009\n sofortige Beschwerde\n ein und begründete die Beschwerde in der Folgezeit nicht.\n \n\n3\n\n \n Mit dem Beschluss vom 18.02.2010 - 8 Ca 1022/09 - half das Arbeitsgericht der sofortigen Beschwerde nicht ab und legte die Sache dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vor.\n \n\n4\n\n \n Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt Bezug genommen.\n \n\n II.\n \n\n5\n\n \n Die Beschwerde bleibt erfolglos.\n \n\n6\n\n \n 1.\n Allerdings ist die Beschwerde als sofortige Beschwerde an sich statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt worden. Die hiernach zulässige Beschwerde erweist sich als unbegründet.\n \n\n7\n\n \n 2.\n Der angefochtene Beschluss hat seine Rechtsgrundlage in § 124 Nr. 4 ZPO. Nach dieser Bestimmung kann das Arbeitsgericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate im Rückstand ist. Diese Aufhebungsvoraussetzung ist - wie sich aus dem tatbestandlichen Teil dieses Beschlusses ergibt - als erfüllt anzusehen, wobei unter den gegebenen Umständen von einem schuldhaften Verzug des Klägers auszugehen ist.\n \n\n8\n\n \n Die Kosten seiner erfolglosen Beschwerde muss gemäß § 97 Abs. 1 ZPO der Kläger tragen.\n \n\n9\n\n \n Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht veranlasst.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/186045","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2010-03-04/3-ta-36-10","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 120","ref_norm":"120","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/186045","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/186045","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2010-03-04/3-ta-36-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/186045","retrieved":"2026-07-09 01:01:19.696805+00:00"}}