{"status":"available","doknr":"OLD193582","ecli":"ECLI:DE:LAGRLP:2008:1230.6TA215.08.0A","court":"Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz","senate":null,"decided":"2008-12-30","aktenzeichen":"6 Ta 215/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 07.10.2008 - 6 Ca 2268/06 - teilweise wie folgt abgeändert.\n\nDie im Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 28.3.2007 getroffene Zahlungsbestimmung wird dahingehend abgeändert, dass die Klägerin ab 15.11.2008 monatliche Raten in Höhe von 37,50 € zu zahlen hat.\n\nDie Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin zu einem Drittel auferlegt.\n\nDie Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.\n\nGründe\n\nI.\n\n1\n\nDie Klägerin wendet sich mit ihrem als sofortigen Beschwerde gewerteten Schreiben vom 26.09.2008 gegen die dem Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren mit Beschluss vom 07.10.2008 erfolgte Anordnung von Ratenzahlungen in Höhe von 100,-- € monatlich, für die im Verfahren 6 Ca 2260/04 aus der Staatskasse verauslagten 2,21 € Gerichts- und 1.431,57 € Rechtsanwaltskosten.\n\nII.\n\n2\n\nDie vom Arbeitsgericht zu Recht als statthafte, sowie form- und fristgerecht gewertete Beschwerde der Klägerin ist nur zum Teil begründet. Sie führt dazu, dass die vom Arbeitsgericht ursprünglich auf 100,-- € angesetzte Rate auf 37,50 € zu reduzieren ist.\n\n3\n\nGemäß § 120 Abs. 4 ZPO kann das Arbeitsgericht in einem Zeitraum von 4 Jahren nach Beendigung eines Verfahrens nachprüfen, ob eine Veränderung der Einkommens-Verhältnisse dergestalt eingetreten ist, dass eine Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Kosten in Betracht kommt.\n\n4\n\nDas Arbeitsgericht ist angesichts der von der beschwerdeführenden Klägerin mitgeteilten Einkommenssituation zu Recht davon ausgegangen, dass eine Ratenzahlungsverpflichtung besteht.\n\n5\n\nDie Höhe der Rate war allerdings auf 37,50 € zu verringern.\n\n6\n\nHierbei folgt aus den Angaben der Klägerin zu ihrem Gesamteinkommen unter Berücksichtigung berufsbedingter Aufwendungen und von Freibeträgen ein für die Ratenhöhe einzusetzendes Einkommen gemäß § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO von 250,49 € und damit ein Ratenzahlungsverpflichtung von 75,-- €, die unter Berücksichtigung der Parallelbeschwerde im Verfahren 6 Ta 213/08 halbiert wurde.\n\n7\n\nAufgrund der reduzierten Anforderungen der Erklärungspflicht der begünstigten Partei zur Änderung der Verhältnisse (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 4.9.2008 - 3 Ta 156/08 -) war das zögerliche Vorbringen der Klägerin im Beschwerdeverfahren zur Abzahlung von Beerdigungskosten an das Beerdigungsinstitut und die Stadt mit einem zur Überweisung angenommenen Beleg der V. Bank RheinAhrEifel e. G. in Höhe von 200,-- € und 100,-- € dergestalt zu berücksichtigen, dass sich das vom Arbeitsgericht ursprünglich ermittelte und einzusetzende Einkommen von 550,49 € auf 250,49 € vermindert mit der weiteren Folge einer geringeren Rückführungspflicht.\n\n8\n\nGründe für die Zulassung einer weiteren Beschwerde liegen nicht vor.\n\n9\n\nDie Entscheidung ist daher nicht anfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/193582","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2008-12-30/6-ta-215-08","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 120","ref_norm":"120","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 115","ref_norm":"115","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/193582","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/193582","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2008-12-30/6-ta-215-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/193582","retrieved":"2026-07-09 01:08:54.728641+00:00"}}