{"status":"available","doknr":"OLD400093","ecli":"ECLI:DE:LAGNI:2025:0901.7SLa43.25.00","court":"Landesarbeitsgericht Niedersachsen","senate":null,"decided":"2025-09-01","aktenzeichen":"7 SLa 43/25","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor: \n\nDer Tatbestandsberichtigungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.\n\nGründe\n\nI.\n\nDie Parteien haben in dem Rechtsstreit darüber gestritten, ob die Beklagte der Klägerin wegen einer Benachteiligung wegen des Alters eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu zahlen hat.\n \n\nDabei berief sich die Beklagte ua. darauf, sie sei nicht passivlegitimiert, da der Vermittlungsvertrag mit der Sch. H. und Geschäftsführungs-GmbH (Sch. H.) geschlossen worden sei.\n\nDie Beklagte beantragt,\n\nden Tatbestand des Urteils des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az. 7 SLa 43/25)\n vom 01.09.2025, der Beklagten am 09.10.2025 zugestellt, wie folgt zu berichtigen:\n \n\nAuf Seite 7 des Urteils ist nach dem zweiten Absatz (beginnend mit \"In einem einstweiligen Verfügungsverfahren\" und endend mit \"das Positionsprofil vor\") die folgende Passage zu ergänzen:\n\n\"Daraufhin forderte die Klägerin die Sch. H. mit Schreiben vom 22. März 2024 auf, eine Entschädigung an die Klägerin aufgrund einer - zwischen den Parteien strittigen - altersdiskriminierenden Benachteiligung zu zahlen.\"\n\nDie Beklagte führt aus, das Vorbringen sei hinsichtlich der fehlenden Passivlegitimation der Beklagten entscheidungserheblich. Da das Vorbringen der Beklagten im Tatbestand nicht einmal knapp dargestellt worden sei, liege eine Tatbestandsauslassung iSd. § 320 Abs. 1 ZPO vor.\n \n\nII.\n\nDer Antrag der Beklagten auf Berichtigung des Tatbestands gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 320 ZPO war zurückzuweisen.\n \n\nDer streitgegenständliche Tatbestand enthält zwar die von der Beklagten dargestellte Passage nicht. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine Auslassung iSd. § 320 Abs. 1 ZPO.\n \n\nNach § 313 Abs. 2 ZPO sollen die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge im Tatbestand nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden.\n \n\nDiesen Anforderungen entspricht der Tatbestand. Der Tatbestand enthält Ausführungen dazu, dass die Beklagte ihre Passivlegitimation verneint. Der Tatbestand verweist zudem auf das Vorbringen der Parteien in den gewechselten Schriftsätzen. Dass eine Geltendmachung mit Schreiben vom 22. März 2024 gegenüber der Sch. H. erfolgt ist, ist zwischen den Parteien zudem unstreitig.\n\nDa dem Tatbestand hinsichtlich des schriftsätzlichen Vorbringens keine negative Beweiskraft zukommt (§ 314 ZPO) kann die Wiedergabe des Inhalts von Schriftsätzen, die zumindest konkludent in Bezug genommen sind, nicht unter Berufung auf eine Unvollständigkeit verlangt werden (vgl. Einsiedler MDR 2011, 1454 (1459); Zöller/Feskorn ZPO 36. Auflage § 320 Rn. 7).\n \n\nDer Beschluss ist unanfechtbar, § 320 Abs. 3 Satz 4 ZPO.\n \n\nHinweis:\n\nHinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/400093","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-niedersachsen/2025-09-01/7-sla-43-25","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 320","ref_norm":"320","n":4},{"jurabk":"AGG","ref":"§ 15","ref_norm":"15","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 313","ref_norm":"313","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 314","ref_norm":"314","n":1},{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/400093","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/400093","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-niedersachsen/2025-09-01/7-sla-43-25","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/400093","retrieved":"2026-07-09 05:53:47.387562+00:00"}}