{"status":"available","doknr":"OLD305462","ecli":"ECLI:DE:LAGD:2000:0316.7TA70.00.00","court":"Landesarbeitsgericht Düsseldorf","senate":null,"decided":"2000-03-16","aktenzeichen":"7 Ta 70/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.01.2000 aufgehoben.\n\n \n \n\nEine Festsetzung im Vergütungsfestsetzungsverfahren wird abgelehnt.\n\n \n \n\nDie erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin, die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegner zu tragen.\n\n \n \n\nBeschwerdewert: 1.325,30 DM.\n\n1\n\nG R Ü N D E :\n\n \n 2\n\nDie zulässige sofortige Beschwerde (§§ 11 Abs. 1 RPflG, 19 Abs. 2 S. 3 BRAGO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO; 577 As. 2 ZPO) ist insoweit erfolgreich, als eine Festsetzung im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren im Hinblick auf § 19 Abs. 5 BRAGO abzulehnen war.\n\n \n 3\n\nDer Antragsgegner macht geltend, der Anspruch der Antragstellerin sei durch die erklärte Aufrechnung mit einer Werklohnforderung in Höhe von 1.744,99 DM erloschen. Insoweit handelt es sich um eine außergebührenrechtliche Einrede (vgl. statt aller: Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 19 BRAGO Rdn. 58), die eine Festsetzung im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren hindert.\n\n \n 4\n\nDie Kostenentscheidung beruht hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten auf § 91 Abs. 1 ZPO, hinsichtlich der Beschwerdekosten auf § 97 Abs. 2 ZPO. Die letztgenannten Kosten waren dem Antragsgegner aus dem Grund aufzuerlegen, weil er aufgrund eines Vorbringens Erfolg hatte, das er erst in der Beschwerdeinstanz gebracht hat, das er aber bereits in der ersten Instanz hätte bringen können. Zwar hat der Antragsgegner bereits erstinstanzlich die Aufrechnung erklärt. Dies reichte jedoch, nachdem der Rechtspfleger den Antragsgegner vergeblich zu einer näheren Substantiierung aufgefordert hatte (der Schriftsatz vom 07.02.2000 ist erst nach Erlass des angefochtenen Beschlusses beim Arbeitsgericht eingegangen und konnte daher nicht mehr berücksichtigt werden), nicht aus, um die Festsetzung zu hindern. Zwar ist die Substantiierung einer außergebührenrechtlichen Einrede nicht zu verlangen. Dessen ungeachtet muss sich jedoch aus dem Vorbringen des Antragsgegners jedenfalls ergeben, dass die Einrede oder Einwendung sich aus konkreten Umständen herleiten lässt (vgl. Gerold/Schmitt- von Eicken BRAGO 26. Aufl., § 19 Rdn. 34; Swolana/Hansens, BRAGO, 7. Aufl., § 19, Rdn. 26). Darum reicht die formelhafte Verwendung von\n\n \n 5\n\nRechtsbegriffen nicht aus (z. B. Wiederholung des Wortlauts von § 19 Abs. 5 S. 1 BRAGO; vgl. von Eicken und Slowana/Hansens a. a. O. sowie Göttlich/Mümmler/ Braun/Rehberg, BRAGO, 19. Aufl., Kostenfestsetzung II, 6.123; Schlechterfüllung, vgl. Beschwerdekammer in JurBüro 1992, 680 und 800 so wie Göttlich/Mümmler/Braun/ Rehberg a. a. O.). Bei der Erhebung der Einrede der Aufrechnung ist daher zumindest zu verlangen, dass der Rechtsgrund des Aufrechnungsanspruchs angegeben wird.\n\n \n 6\n\nGegen diesen Beschluss findet keine weitere Beschwerde statt (§ 78 Abs. 2 ArbGG).\n\n \n 7\n\nDr. Rummel","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/305462","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-duesseldorf/2000-03-16/7-ta-70-00","cited_norms":[{"jurabk":"ArbGG","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"RPflG 1969","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/305462","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/305462","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-duesseldorf/2000-03-16/7-ta-70-00","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/305462","retrieved":"2026-07-09 03:33:00.668434+00:00"}}