{"status":"available","doknr":"OLD495593","ecli":"ECLI:DE:KG:2022:0217.3WS.B32.22.00","court":"Kammergericht","senate":null,"decided":"2022-02-17","aktenzeichen":"3 Ws (B) 32/22, 3 Ws (B) 32/22 - 162 Ss 18/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n\nDer Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 7. Dezember 2021 wird, ohne dass der Beschluss einer Begründung bedarf (§ 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG), verworfen.\n\nGründe\n\n \n1\n\nDie beanstandete Verletzung rechtlichen Gehörs liegt fern. Die Rechtsansicht des Rechtsmittelführers liefe darauf hinaus, dass Bestandteil der Beweisaufnahme eine Art Zwischenverfahren wäre, in welcher dem Betroffenen mitzuteilen wäre, wie das Gericht die Beweise zu würdigen beabsichtigt.\n\n \n2\n\nEin solches Interlokut ist dem Strafprozessrecht fremd. Es ist vielmehr Aufgabe des Verteidigers, seine Prozessanträge umsichtig auf die Verfahrenssituationen auszurichten.\n\n \n3\n\nLediglich informatorisch weist der Senat darauf hin, dass der Betroffene keinesfalls dadurch überrascht werden konnte, dass ihm das Amtsgericht seine Einlassung, er habe während der Fahrt kein Mobiltelefon, sondern einen Rasierapparat in der Hand gehalten, nicht geglaubt hat. Dies gilt schon für die bemerkenswerte Einlassung an sich, erst recht aber vor dem Hintergrund, dass das elektrische Gerät durch mindestens einen polizeilichen Zeugen, zumal im Rahmen einer gezielten Verkehrsüberwachung, als Smartphone erkannt worden ist (UA S. 3).\n\n \n4\n\nDer Betroffene hat die Kosten seiner nach § 80 Abs. 4 Satz 4 OWiG als zurückgenommen geltenden Rechtsbeschwerde zu tragen (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/495593","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/kg/2022-02-17/3-ws-b-32-22-3-ws-b-32-22-162-ss-18-22","cited_norms":[{"jurabk":"OWiG 1968","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":2},{"jurabk":"OWiG 1968","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/495593","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/495593","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/kg/2022-02-17/3-ws-b-32-22-3-ws-b-32-22-162-ss-18-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/495593","retrieved":"2026-07-09 08:47:43.426420+00:00"}}