{"status":"available","doknr":"BVERWG-250613B5B45130","ecli":"ECLI:DE:BVerwG:2013:250613B5B45.13.0","court":"Bundesverwaltungsgericht","senate":"5. Senat","decided":"2013-06-25","aktenzeichen":"5 B 45.13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Vormeier und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler und Dr. Fleuß beschlossen:\n\nDer Antrag des Klägers, das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, über seine - des Klägers - Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Juli 2012 zu entscheiden, und die Beschwerde des Klägers gegen das Schreiben der stellvertretenden Vorsitzenden des Senats vom 30. Mai 2013 werden verworfen. Der Kläger trägt die Kosten dieses Verfahrens. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen.\n\nGründe\n\n\n1\nDer Antrag ist unzulässig, weil es dem Bundesverwaltungsgericht nicht gestattet ist, die begehrte Verpflichtung auszusprechen. Darauf ist der Kläger mit dem Schreiben der stellvertretenden Vorsitzenden des Senats vom 30. Mai 2013 hingewiesen worden. Soweit aus Sicht des Klägers Anlass zur Besorgnis besteht, das Berufungsverfahren werde nicht in angemessener Zeit abgeschlossen werden, hat er die Möglichkeit bei dem Oberverwaltungsgericht eine Verzögerungsrüge zu erheben (§ 173 Satz 2 VwGO i.V.m. § 198 Abs. 3 Satz 2 GVG).\n\n\n2\nDie Beschwerde erweist sich ebenfalls als unzulässig, weil das Schreiben der stellvertretenden Vorsitzenden vom 30. Mai 2013 nicht mit Beschwerde angefochten werden kann.\n\n\n3\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Von der Erhebung von Gerichtsgebühren wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen.","source":"bverwg","source_url":"https://www.bverwg.de/de/250613B5B45.13.0","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2013-06-25/5-b-45-13","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"GVG","ref":"§ 198","ref_norm":"198","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 173","ref_norm":"173","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bverwg.de/de/250613B5B45.13.0","attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2013-06-25/5-b-45-13","upstream":"https://www.bverwg.de/de/250613B5B45.13.0","retrieved":"2026-10-05 11:35:43.833782+00:00"}}