{"status":"available","doknr":"KVRE431251901","ecli":"ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190611.2bvr091619","court":"BVerfG","senate":"2. Senat 2. Kammer","decided":"2019-06-11","aktenzeichen":"2 BvR 916/19","doktyp":"Nichtannahmebeschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Nichtannahmebeschluss: Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 118 Abs 3 Alt 2 StVollzG) darf nicht von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale in abschreckender Höhe abhängig gemacht werden - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung\nDie Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.\n1 Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht erschöpft hat (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), obwohl ihm dies zumutbar wäre (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG). 2 Die Kammer weist jedoch darauf hin, dass es der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Rechtsschutzgarantie nicht genügen dürfte, wenn - wie der Beschwerdeführer vorträgt - die einzige für Strafgefangene bestehende Möglichkeit, eine den Anforderungen des § 118 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz genügende Rechtsbeschwerde ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes einzulegen, von der Zahlung einer auf § 41 Abs. 1 Satz 3 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern gestützten Fahrtkostenpauschale abhängig gemacht wird und diese geeignet ist, in der Inanspruchnahme des Rechtsschutzes abzuschrecken. 3 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 4 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.","source":"rii","source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-06-11/2-bvr-916-19","cited_norms":[{"jurabk":"BVerfGG","ref":"§ 90","ref_norm":"90","n":2},{"jurabk":"BVerfGG","ref":"§ 93d","ref_norm":"93d","n":1},{"jurabk":"StVollzG","ref":"§ 118","ref_norm":"118","n":1}],"authoritative_source":"rechtsprechung-im-internet.de","attribution":{"source":"rechtsprechung-im-internet.de","source_url":null},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-06-11/2-bvr-916-19","retrieved":"2026-07-04 04:18:45.836531+00:00"}}