{"status":"available","doknr":"DFR-bv001263","ecli":"ECLI:DE:BVerfG:1952:rs19520424.1bvr003652","court":"BVerfG","senate":"Erster Senat","decided":"1952-04-24","aktenzeichen":"1 BvR 36/52","doktyp":"Beschluss","leitsatz":"Die Fristvorschrift des § 93 Abs. 3 BVerfGG kann bei Verfassungsbeschwerden gegen \"sonstige Hoheitsakte\" nicht entsprechend angewendet werden.","text_plain":"1. Mit der am 15. Januar 1952 eingelegten Verfassungsbeschwerde beantragt der Beschwerdeführer,\n\n2. den Erlaß des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen vom 18. November 1948 über die Nichtzulassung von Verwaltungsrechtsräten für verfassungswidrig zu erklären.\n\n3. Es kann dahingestellt bleiben, ob der angegriffene Erlaß überhaupt zu den \"sonstigen Hoheitsakten\" im Sinne des § 93 Abs.  2 BVerfGG gehört. Jedenfalls kann dem Beschwerdeführer nicht gefolgt werden, wenn er meint, gegen \"sonstige Hoheitsakte\" laufe während der Übergangszeit ebenso wie gegen Gesetze gemäß § 93 Abs.  3 BVerfGG eine Beschwerdefrist bis zum 1. April 1952. Für eine Interpretation des Gesetzes ist nur dann Raum, wenn der Wortsinn zweifelhaft erscheint; das ist hier nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat vielmehr in § 93 Abs.  2 BVerfGG für die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze oder sonstige Hoheitsakte die Jahresfrist gesetzt und in Abs.  3 eindeutig nur für Gesetze eine Ausnahmebestimmung getroffen. Daran ist das Gericht gebunden. Die Verfassungsbeschwerde ist deshalb - von allen anderen rechtlichen Bedenken abgesehen - gemäß § 24 BVerfGG als verspätet zu verwerfen.","source":"dfr","source_url":"http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001263.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/1952-04-24/1-bvr-36-52","cited_norms":[{"jurabk":"BVerfGG","ref":"§ 93","ref_norm":"93","n":3},{"jurabk":"BVerfGG","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":1}],"authoritative_source":"http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001263.html","attribution":{"source":"servat.unibe.ch/dfr (Universität Bern)","source_url":"http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001263.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/1952-04-24/1-bvr-36-52","upstream":"http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001263.html","retrieved":"2026-08-19 09:28:41.142387+00:00"}}